Sprachlos den Kopf schütteln
Da werden also doch mal Personen erwischt, die die wertvolle Heilpflanze Hoodia-Sukkulente unrechtmäßig geraubt, abgeschnitten und sogar ausgegraben haben. Die Strafen: Geldbuße N$ 750 für 300 kg Hoodia, Wert N$ 40 000; Geldbuße für 76 kg: Wert höher, weil schon getrocknet, N$ 85 000. Dazu kamen doch noch N$ 250 wegen illegalen Transportes einer geschützten Pflanze. Und da diese Kriminellen ihre Tat umgehend gestanden und ebenfalls umgehend die Strafen bezahlt haben, gab es auch keine Verhöre, ist auch der Ursprung der Pflanzen und ebenfalls die Identität der Abnehmer nicht festzustellen.
Wenn ich mit dem illegalen Ernten und Transport erwischt worden wäre, würde ich es auch vorziehen, diese paar Piepen aus der Hosentasche zu ziehen, statt zwischen einem und zwölf Monaten in einer der völlig überfüllten Gefängniszellen zu sitzen. Wenn nun die Naturschutzverordnung aus dem Jahre 1975 leider nur diese Strafen zulässt, müsste sie dringender geändert werden als so manches andere Gesetz, das, Lappalien oder politische Verordnungen betreffend, manchmal in Windeseile durch das Parlament gejagt wird.
Und überhaupt: Wie passen Geldstrafen im Vergleich zu den Haftstrafen? Oder die Tatsache, dass jemand Menschen tot fährt - und das vielleicht nicht zum ersten Mal - und die Auflage bekommt, sich innerhalb der nächsten drei Jahre verkehrsmäßig nichts zu Schulden kommen zu lassen? Nimmt man solch einem Berserker nicht für etliche Jahre den Führerschein ab? Wohl nicht, denn drei Wochen nach der eben genannten Urteilsverkündung kann man ihn wieder durch unsere Straßen düsen sehen...
Vergewaltigung, Totschlag: oft nur ca. sieben Jahre Haft, davon zwei oder drei auf Bewährung - aber für den Diebstahl einer Kuh 20 Jahre? Und die Dauer der Prozesse, falls es überhaupt mal innerhalb der nächsten Jahre dazu kommt? Im Kommentar der o.g. AZ gut angeführt: nicht genügend, dazu nicht richtig ausgebildete Polizisten, nicht genügend Richter, von denen viele, Privates für wichtiger halten als die gut bezahlte Aufgabe, sich für Recht und Ordnung zum Schutz und Wohl der Gesellschaft einzusetzen; die Akten stapeln sich, falls nicht sowieso schon unauffindbar, bis zur Decke.
Da kann man nur noch sprachlos den Kopf schütteln. Nur das ändert wohl auch nichts an den angeführten Zuständen in diesem Land. Dazu passen die Auslassungen unseres Präsidenten, die Verkehrssünder betreffend (AZ vom 24. Januar 2007). Rigoros durchgreifen, in einer Kartei registrieren, Führerscheinentzug, "keine Milde" walten lassen, "nach aller Härte des Gesetzes" bestrafen, Strafe für Verkehrsünder erhöhen etc.
Wenige Tage zuvor durfte man lesen, dass sich "unser" Verkehrsrowdy per excelence vehementgegen eine Blutentnahme wehrte. Warum eigentlich? Die würde doch sowieso bestimmt auch wieder unauf- findbar sein, so wie die vor gar nicht langer Zeit nach dem xten Unfall seinerseits, bei dem wieder einmal Tote zu beklagen waren. Und er fährt - rast - weiter über und durch unsere Straßen. Mit Führerschein? Ring frei zur nächsten Runde?
Wenn ich mit dem illegalen Ernten und Transport erwischt worden wäre, würde ich es auch vorziehen, diese paar Piepen aus der Hosentasche zu ziehen, statt zwischen einem und zwölf Monaten in einer der völlig überfüllten Gefängniszellen zu sitzen. Wenn nun die Naturschutzverordnung aus dem Jahre 1975 leider nur diese Strafen zulässt, müsste sie dringender geändert werden als so manches andere Gesetz, das, Lappalien oder politische Verordnungen betreffend, manchmal in Windeseile durch das Parlament gejagt wird.
Und überhaupt: Wie passen Geldstrafen im Vergleich zu den Haftstrafen? Oder die Tatsache, dass jemand Menschen tot fährt - und das vielleicht nicht zum ersten Mal - und die Auflage bekommt, sich innerhalb der nächsten drei Jahre verkehrsmäßig nichts zu Schulden kommen zu lassen? Nimmt man solch einem Berserker nicht für etliche Jahre den Führerschein ab? Wohl nicht, denn drei Wochen nach der eben genannten Urteilsverkündung kann man ihn wieder durch unsere Straßen düsen sehen...
Vergewaltigung, Totschlag: oft nur ca. sieben Jahre Haft, davon zwei oder drei auf Bewährung - aber für den Diebstahl einer Kuh 20 Jahre? Und die Dauer der Prozesse, falls es überhaupt mal innerhalb der nächsten Jahre dazu kommt? Im Kommentar der o.g. AZ gut angeführt: nicht genügend, dazu nicht richtig ausgebildete Polizisten, nicht genügend Richter, von denen viele, Privates für wichtiger halten als die gut bezahlte Aufgabe, sich für Recht und Ordnung zum Schutz und Wohl der Gesellschaft einzusetzen; die Akten stapeln sich, falls nicht sowieso schon unauffindbar, bis zur Decke.
Da kann man nur noch sprachlos den Kopf schütteln. Nur das ändert wohl auch nichts an den angeführten Zuständen in diesem Land. Dazu passen die Auslassungen unseres Präsidenten, die Verkehrssünder betreffend (AZ vom 24. Januar 2007). Rigoros durchgreifen, in einer Kartei registrieren, Führerscheinentzug, "keine Milde" walten lassen, "nach aller Härte des Gesetzes" bestrafen, Strafe für Verkehrsünder erhöhen etc.
Wenige Tage zuvor durfte man lesen, dass sich "unser" Verkehrsrowdy per excelence vehementgegen eine Blutentnahme wehrte. Warum eigentlich? Die würde doch sowieso bestimmt auch wieder unauf- findbar sein, so wie die vor gar nicht langer Zeit nach dem xten Unfall seinerseits, bei dem wieder einmal Tote zu beklagen waren. Und er fährt - rast - weiter über und durch unsere Straßen. Mit Führerschein? Ring frei zur nächsten Runde?
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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