SSC produziert wieder Mitgliedskarten
Windhoek - Wie der Pressesprecher der SSC, Rino Muranda, gestern mitteilte, sei die Herstellung der grünen Plastikkarten ausgesetzt worden, weil es Probleme bei der Zustellung an ihre Eigentümer gegeben habe. Dies hänge vor allem damit zusammen, dass namibische Arbeitgeber gemäß Gesetz verpflichtet seien, ihre Angestellten bei der SSC zu registrieren und sich in deren Namen um eine Mitgliedskarte zu bemühen.
Deshalb sei es häufig vorgekommen, dass Angestellte über ihre Arbeitgeber eine Mitgliedskarte beantragt und dann den Job gekündigt hätten, ohne eine Wohn- oder Postadresse zu hinterlassen. Dies habe dazu geführt, dass viele Arbeitgeber die Mitgliedskarten ehemaliger Angestellter an die SSC zurückgeschickt hätten, weil sie jene nach dem Weggang der Ex-Kollegen nicht hätten zustellen können.
Ein weiteres Problem hat Muranda zufolge darin bestanden, dass die Karten nur den Vorbuchstaben und Nachnamen der Eigentümer reflektieren. Vor allem bei Arbeitgebern die wie hiesige Ministerien besonders viele Angestellte hätten, habe dies dazu geführt, dass sie Mitglieds-Karten nicht hätten zuordnen können, die an Mitarbeiter mit identischem Nachnamen und Vorbuchstaben ausgestellt worden seien. Um eine mögliche Verwechslung zu vermeiden, seien solche, an Namensvetter ausgemachte Karten von den Arbeitgebern ebenfalls an die SSC zurückgeschickt worden, bei der sich inzwischen bereits 50000 Karten stapeln, die entweder nicht zugestellt oder nicht eindeutig zugeordnet werden konnten.
Um mögliche Verwirrung in Zukunft zu vermeiden, sollen die neuen Karten abgesehen von dem Nachnamen auch den vollen Vornamen des Besitzers, sowie dessen Identitätsnummer und Geburtsdatum enthalten. Außerdem will die SSC vor Neubeginn der Kartenproduktion alle Arbeitgeber anschreiben, die seit August 2004 für ihre Angestellten Mitgliedskarten beantragt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass die relevanten Arbeitgeber tatsächlich noch sämtliche der Angestellten beschäftigen, für die sie SSC-Karten beantragt haben. Ohne eine solche Bestätigung der Arbeitgeber wird die SSC künftig keine Karten für deren Angestellten mehr anfertigen.
Muranda zufolge können Arbeitnehmer, die sich zum Beispiel bei einem Berufsunfall verletzt haben, bei der SSC auch ohne Mitgliedskarte eine Entschädigung beantragen. Dafür müssten sie bei der SSC ihre Personalien angeben und eine Mitgliedsnummer beantragen, mit der sie eine derartige Entschädigung beantragen könnten.
Sobald der Rückstau unbearbeiteter Anträge auf Mitgliedskarten abgebaut ist, will sich die SSC nach Angaben von Muranda der Verteilung der 50000 Karten widmen, die an die Behörde zurückgeschickt wurden. Wie diese zugeordnet und zugestellt werden sollen, will die SSC zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Möglich sei dabei ein Tag der offenen Tür, bei dem sich Personen, die Mitgliedskarten beantragt aber nicht erhalten haben, direkt bei den Büros der SSC erkundigen könnten, ob ihre Karte dort verwahrt wird.
Deshalb sei es häufig vorgekommen, dass Angestellte über ihre Arbeitgeber eine Mitgliedskarte beantragt und dann den Job gekündigt hätten, ohne eine Wohn- oder Postadresse zu hinterlassen. Dies habe dazu geführt, dass viele Arbeitgeber die Mitgliedskarten ehemaliger Angestellter an die SSC zurückgeschickt hätten, weil sie jene nach dem Weggang der Ex-Kollegen nicht hätten zustellen können.
Ein weiteres Problem hat Muranda zufolge darin bestanden, dass die Karten nur den Vorbuchstaben und Nachnamen der Eigentümer reflektieren. Vor allem bei Arbeitgebern die wie hiesige Ministerien besonders viele Angestellte hätten, habe dies dazu geführt, dass sie Mitglieds-Karten nicht hätten zuordnen können, die an Mitarbeiter mit identischem Nachnamen und Vorbuchstaben ausgestellt worden seien. Um eine mögliche Verwechslung zu vermeiden, seien solche, an Namensvetter ausgemachte Karten von den Arbeitgebern ebenfalls an die SSC zurückgeschickt worden, bei der sich inzwischen bereits 50000 Karten stapeln, die entweder nicht zugestellt oder nicht eindeutig zugeordnet werden konnten.
Um mögliche Verwirrung in Zukunft zu vermeiden, sollen die neuen Karten abgesehen von dem Nachnamen auch den vollen Vornamen des Besitzers, sowie dessen Identitätsnummer und Geburtsdatum enthalten. Außerdem will die SSC vor Neubeginn der Kartenproduktion alle Arbeitgeber anschreiben, die seit August 2004 für ihre Angestellten Mitgliedskarten beantragt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass die relevanten Arbeitgeber tatsächlich noch sämtliche der Angestellten beschäftigen, für die sie SSC-Karten beantragt haben. Ohne eine solche Bestätigung der Arbeitgeber wird die SSC künftig keine Karten für deren Angestellten mehr anfertigen.
Muranda zufolge können Arbeitnehmer, die sich zum Beispiel bei einem Berufsunfall verletzt haben, bei der SSC auch ohne Mitgliedskarte eine Entschädigung beantragen. Dafür müssten sie bei der SSC ihre Personalien angeben und eine Mitgliedsnummer beantragen, mit der sie eine derartige Entschädigung beantragen könnten.
Sobald der Rückstau unbearbeiteter Anträge auf Mitgliedskarten abgebaut ist, will sich die SSC nach Angaben von Muranda der Verteilung der 50000 Karten widmen, die an die Behörde zurückgeschickt wurden. Wie diese zugeordnet und zugestellt werden sollen, will die SSC zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Möglich sei dabei ein Tag der offenen Tür, bei dem sich Personen, die Mitgliedskarten beantragt aber nicht erhalten haben, direkt bei den Büros der SSC erkundigen könnten, ob ihre Karte dort verwahrt wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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