SSC-Vorstand von Geschäftsführung übergangen
Windhoek - Die Geschäftsführung der Sozialversicherungs-Kommission (SSC) ist bei der Umsetzung von Entscheidungen des eigenen Vorstands sehr selektiv vorgegangen.
So erfuhr gestern der Untersuchungsausschuss, der angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der SSC nachgeht, dass deren Geschäftsführer ohne Erlaubnis des Vorstands mit der rückwirkenden Auszahlung einer erhöhten Autozulage fortgefahren ist, weil sie dies für angemessen hielten. Wie der Leiter der Abteilung für Betriebsangelegenheiten Simon //Hoabeb mitteilte, sei die Geschäftsführung fest davon überzeugt gewesen, auf die rückwirkend berechneten Bezüge Anspruch zu haben und habe diese deshalb auch ausgezahlt, obwohl der Vorstand dieses Vorgehen bei zwei gesonderten Treffen untersagt habe. Der Vorstand hatte die Erhöhung der Autozulage von leitenden Angestellten zwar genehmigt, der Einführung dieser Erhöhung jedoch erst ab März 2001 zugestimmt.
Die Geschäftsführung hatte die Erhöhung dieser Zulage jedoch ohne Einverständnis des Vorstands rückwirkend auf März 2000 berechnen und auszahlen lassen. Hoabeb erklärte diese Maßnahme damit, dass leitende Angestellte seit vier Jahren keine Angleichung ihrer Autozulage erhalten hätten und in der Zwischenzeit die Anschaffungs-, Betriebs-, Wartungs- und Versicherungskosten von Fahrzeugen steil gestiegen seien.
Auf die Frage, warum die Geschäftsführung dabei entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Vorstands gehandelt habe, antwortete //Hoabeb: "Wir waren der kollektiven Überzeugung, dass wir auf diese Zahlungen einen berechtigten Anspruch hatten und der diesbezügliche Beschluss des Vorstands unüberlegt war."
Da der Vorstand keine Gründe für seine Entscheidung angegeben habe, habe die Geschäftsführung diesen in einer gesonderten Eingabe erneut von dem eigenen Standpunkt überzeugen wollen. Dass die Geschäftsführung in diesem Schreiben mit einem Anwalt droht, empfindet //Hoabeb nicht als Erpressung. "Wir haben nicht versucht, den Vorstand unter Druck zu setzen, sondern lediglich mit ihm zu verhandeln", sagte er.
So erfuhr gestern der Untersuchungsausschuss, der angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der SSC nachgeht, dass deren Geschäftsführer ohne Erlaubnis des Vorstands mit der rückwirkenden Auszahlung einer erhöhten Autozulage fortgefahren ist, weil sie dies für angemessen hielten. Wie der Leiter der Abteilung für Betriebsangelegenheiten Simon //Hoabeb mitteilte, sei die Geschäftsführung fest davon überzeugt gewesen, auf die rückwirkend berechneten Bezüge Anspruch zu haben und habe diese deshalb auch ausgezahlt, obwohl der Vorstand dieses Vorgehen bei zwei gesonderten Treffen untersagt habe. Der Vorstand hatte die Erhöhung der Autozulage von leitenden Angestellten zwar genehmigt, der Einführung dieser Erhöhung jedoch erst ab März 2001 zugestimmt.
Die Geschäftsführung hatte die Erhöhung dieser Zulage jedoch ohne Einverständnis des Vorstands rückwirkend auf März 2000 berechnen und auszahlen lassen. Hoabeb erklärte diese Maßnahme damit, dass leitende Angestellte seit vier Jahren keine Angleichung ihrer Autozulage erhalten hätten und in der Zwischenzeit die Anschaffungs-, Betriebs-, Wartungs- und Versicherungskosten von Fahrzeugen steil gestiegen seien.
Auf die Frage, warum die Geschäftsführung dabei entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Vorstands gehandelt habe, antwortete //Hoabeb: "Wir waren der kollektiven Überzeugung, dass wir auf diese Zahlungen einen berechtigten Anspruch hatten und der diesbezügliche Beschluss des Vorstands unüberlegt war."
Da der Vorstand keine Gründe für seine Entscheidung angegeben habe, habe die Geschäftsführung diesen in einer gesonderten Eingabe erneut von dem eigenen Standpunkt überzeugen wollen. Dass die Geschäftsführung in diesem Schreiben mit einem Anwalt droht, empfindet //Hoabeb nicht als Erpressung. "Wir haben nicht versucht, den Vorstand unter Druck zu setzen, sondern lediglich mit ihm zu verhandeln", sagte er.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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