Staat zum Umweltschutz verpflichtet
Windhoek (ste) – Die namibische Verfassung legt unter Kapitel 11 die Grundsätze der Staatspolitik fest. Laut Paragraf (l) des Artikels 95 (Förderung des Wohlergehens der Bevölkerung) wird der Staat eine Politik betreiben, gemäß welcher „ökologische Systeme, essentielle ökologische Prozesse und die biologische Vielfalt erhalten bleiben und eine nachhaltige Nutzung seiner natürlichen Rohstoffe zum Wohle alle Namibier, der jetzigen sowie zukünftigen Generationen ermöglicht wird“. Des Weiteren verpflichtet Artikel 91 (b) den Ombudsmann “Beschwerden aus der Öffentlichkeit zu untersuchen, laut denen natürliche, lebende Ressourcen überbeansprucht werden oder nicht-erneuerbare Ressourcen ausgebeutet und Ökosysteme zerstört werden sowie versäumt wird, die Schönheit und den Charakter Namibias zu schützen. Diese Prinzipien sind wiederum m Umweltgesetz 7 (2007) verankert, aus dem die Bestimmungen für die Umweltverträglichkeitsprüfungen geboren sind.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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