Staatsbosse werden haftbar
Windhoek - "Der Leistungsvertrag betrifft eine Vereinbarung zwischen der Regierung und einer öffentlichen Agentur (Staatsunternehmen: State Owned Enterprise: SOE), worin die allgemeine Zielsetzung des SOEs, Planziele zur Leistungsmessung und Anreize zur Durchsetzung dieser Ziele festgelegt sind", erklärte Nghimtina vom Ressort für Öffentliche Arbeiten und Transport. Fünf SOEs aus seinem Amtsbereich haben durch Vorsitzende und Direktoren den Leistungsvertrag mit ihm persönlich unterzeichnet: der Automobilunfallfonds (MVA: Motor Vehicle Accident Fund), die namibische Hafenbehörde NAMPORT, die Straßenbehörde (RA: Roads Authority) sowie die Straßenbaubehörde (RCC: Roads Contractor Co.) sowie TansNamib Holdings Ltd. Das sechste Staatsunternehmen, wofür der Vertrag ebenfalls unterschriftsreif vorlag, die Namibia Airports Co. (NAC) hat ohne Erklärung gefehlt, aber Staatssekretär Georg Simataa vom zuständigen Ministerium, der die Unterzeichnungszeremonie leitete, versichert, dass die Unterschriften des NAC-Vorstands eingeholt werden.
Die Unterzeichnung fand unter direkter Begleitung des deutschen Botschafters Egon Kochanke und eines Teams der GTZ statt. Der Botschafter erinnerte an die kontinuierliche Zusammenarbeit in Wirtschaft und Entwicklung zwischen Deutschland und Namibia seit 1990. "Auf der Strecke ist es zu Herausforderungen gekommen", sagte er und wies auf die Intention der Verträge hin: "Die Leistung der Staatsunternehmen zu verbessern. Diese Übereinkunft kann das Vorbild für andere sein." Das Gesetz über Staatsunternehmen (State-owned Enterprises Act, Nr. 2 von 2006) verpflichtet den zuständigen Minister, der zugleich Staatsaktionär ist, mit dem Vorstand der SOEs in seinem Amtsbereich ein schriftliches Führungsabkommen zu schließen (governance agreement).
Zum ersten Mal vernimmt die Öffentlichkeit, dass Vorsitzende und Direktoren eines Staatsunternehmens nach ihrem Leistungsvertrag auch persönlich haften müssen. Das Ministerium hatte die Buchprüfer Pricewaterhousecoopers (PWC) beauftragt, die Verträge nach dem einschlägigen Gesetz zu aufzusetzen. Patty Karuaihe-Martin, eine PWC-Direktorin erläuterte den gespannt hinhörenden Aufsichtsräten Eckdaten der Verträge. Bei Bruch des Vertrages kann der Minister von Vorstandsmitgliedern Gelder einfordern. Nach einem Disziplinarverfahren kann einem Vorstandsmitglied eine Strafe, z.B. Bußgeld auferlegt werden. "Als Vorstandsmitglieder sollten Sie mit Stolz hier sein, denn Sie handeln jetzt nicht mehr in einem Vakuum", ermutigte Karuaihe-Martin die Vorstandsmitglieder.
Die Unterzeichnung fand unter direkter Begleitung des deutschen Botschafters Egon Kochanke und eines Teams der GTZ statt. Der Botschafter erinnerte an die kontinuierliche Zusammenarbeit in Wirtschaft und Entwicklung zwischen Deutschland und Namibia seit 1990. "Auf der Strecke ist es zu Herausforderungen gekommen", sagte er und wies auf die Intention der Verträge hin: "Die Leistung der Staatsunternehmen zu verbessern. Diese Übereinkunft kann das Vorbild für andere sein." Das Gesetz über Staatsunternehmen (State-owned Enterprises Act, Nr. 2 von 2006) verpflichtet den zuständigen Minister, der zugleich Staatsaktionär ist, mit dem Vorstand der SOEs in seinem Amtsbereich ein schriftliches Führungsabkommen zu schließen (governance agreement).
Zum ersten Mal vernimmt die Öffentlichkeit, dass Vorsitzende und Direktoren eines Staatsunternehmens nach ihrem Leistungsvertrag auch persönlich haften müssen. Das Ministerium hatte die Buchprüfer Pricewaterhousecoopers (PWC) beauftragt, die Verträge nach dem einschlägigen Gesetz zu aufzusetzen. Patty Karuaihe-Martin, eine PWC-Direktorin erläuterte den gespannt hinhörenden Aufsichtsräten Eckdaten der Verträge. Bei Bruch des Vertrages kann der Minister von Vorstandsmitgliedern Gelder einfordern. Nach einem Disziplinarverfahren kann einem Vorstandsmitglied eine Strafe, z.B. Bußgeld auferlegt werden. "Als Vorstandsmitglieder sollten Sie mit Stolz hier sein, denn Sie handeln jetzt nicht mehr in einem Vakuum", ermutigte Karuaihe-Martin die Vorstandsmitglieder.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen