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Staatsschuld ohne Regelwerk
Staatsschuld ohne Regelwerk

Staatsschuld ohne Regelwerk

General-Wirtschaftsprüfer bemängelt Aufnahme von Darlehen
Frank Steffen
Von Frank Steffen

Windhoek

Gestern Morgen fand im Tintenpalast in Windhoek eine weitere Anhörung des Finanzaufsicht-Ausschusses unter der Leitung des Vorsitzenden, Mike Kavekotora, statt. Die Staatssekretärin des Finanzministeriums, Ericah Shafudah, und ihr Team wurden aufgefordert, genauere Auskunft über den Wirtschaftsbericht aus den Jahren 2013 bis 2015 zu geben. Shafudah zeigte sich absolut willig, dem Ausschuss Rede und Antwort zu stehen, bemerkte aber, dass sie die Wortwahl der Wirtschaftsprüfer beizeiten als unpassend empfinde: „Der Unterschied zwischen der Praxis und der Theorie liegt darin, dass nicht immer alles nach Plan verläuft. Wenn dann gleich behauptet wird, dass das eine oder andere überhaupt nicht beachtet wird, während man das Beste versucht, ein funktionierendes System zu gestalten, dann scheint eine solche Bemerkung im Bericht oft ungerechtfertigt.“ Direktor Gomes Menette vertrat bei der Anhörung den Generalwirtschaftsprüfer.

Kavekotora kam indessen schnell zum Punkt und wollte wissen, warum das Finanzministerium bereits seit dem Jahre 2005 an einem Gesetzentwurf für eine alles umfassende Finanzierungs- und Verwaltungsstrategie arbeite, und dieses nicht in Tat umsetze? „Es ist mir unverständlich, wie das Ministerium Jahr für Jahr Darlehen aufnimmt und Schatzbriefe ausreicht, ohne dass ein solcher Schritt ordentlich im Gesetz verankert ist“, meinte er an Shafudah und den Direktor des Schatzamtes im Finanzministerium, Martin Ashikoto, gewandt. Das namibische Schatzamt verwaltet vier Unterabteilungen als Teil der Staatskasse: Inlandschulden, Auslandsschulden, Finanzierung der Staatsbetriebe und Schatzbriefe. Ashi­-

koto und seine Chefin sind sich darüber einig, dass sie lediglich für die Planung, Beschaffung und Koordinierung von Geld, bzw. Anleihen, zuständig seien.

„Artikel 29 des Staats-Finanzgesetzes von 1991 erlaubt uns, die richtigen Schritte zur Geldbeschaffung einzuleiten, doch die Entscheidung liegt am Minister“, erklärte Shafudah. Genau da schieden sich die Geister, denn der Ausschuss erkennt eine Pflicht seitens der Staatsekretärin, sich für eine geeignete Gesetzgebung einzusetzen, da das bestehende Gesetz kein Regelwerk vorschreibt. Shafudah gibt sogar zu, dass seit 2005 an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet wird. „Der Entwurf liegt beim Fachberater und dem Generalstaatsanwalt und soll demnächst dem Parlament vorgelegt werden“, meinte Shafudah, woraufhin Kavekotora zynisch entgegnete: “Also im Jahre 2020? Sie haben dem Wirtschaftsprüfer letztes Jahr gesagt, dass die Gesetzänderung im Jahr 2016/17 durchgesetzt wird. Wir haben jetzt das Jahr 2017/18“

Shafudah betonte, dass die Entwürfe des Jahres 2005 einem utopischen Wunschdenken zu einer Zeit entsprachen, als gar keine Systeme bestanden und Namibia gerade anfing Geld zu leihen. „Der Entwurf sah ein Drei-Kammersystem vor. Demnach hätten wir die Pflichten für die Verwaltung der Staatsverschuldung in drei Direktorien aufgeteilt: (a) Geldbeschaffung mitsamt Kapital- und Zinsübereinkommen, (2) das Risikomanagement, wobei der Verleiher und unser Stand betrachtet würden, und (3) die letztendliche Absegnung und der Geldtransfer. Aber Namibias Darlehensportfolio ist zu klein, als dass man diese drei Abteilungen finanziell rechtfertigen kann“, erläuterte Shafudah und beteuerte, dass die ersten zwei Pflichten bereits aufgeteilt seien, der dritte Schritt allerdings Teil der Ministerpflichten sei.

Die Sorge über das nationale Planungsbüro (NPC), welches nicht involviert sei, lehnte Shafudah als unzutreffend ab, denn alle projektbezogenen Ausgaben und Anleihen würden erst vom NPC betrachtet und gutgeheißen, bevor sie vom Finanzministerium in die Tat umgesetzt würden. Aber auch hier verlangte Kavekotora eine Abdeckung durch das Gesetz, damit Rechenschaft verlangt werden könne.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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