Stadt erfasst 1 400 Shebeens
Windhoek - Die Stadt Windhoek hat 796 Shebeens in den gefestigten Vierteln Katuturas erfasst und rechnet mit weiteren 600 solcher Etablissements in den Squattersiedlungen der westlichen Viertel.
Seit zwei Jahren versucht der Rat nach eigenem Beschluss von Ende Mai 2000 den schwunghaften Alkoholausschank des so genannten informellen Sektors in den Griff zu bekommen. Bei der letzten Ratssitzung am Mittwoch hat die Stadt sich nach einem schwierigen Anlauf den 1. Januar 2003 zur nächsten Frist gesetzt, ab wann die Lizenz-, Gesundheits- und Bauvorschriften durchgesetzt werden sollen.
Zunächst hat die Stadt 796 Shebeen-Eigentümer namentlich identifiziert und ihre Straßenadresse und Postanschrift festgestellt. Dabei handelt es sich lediglich um Ausschankbetriebe, die in den formalen Wohnvierteln von Katutura, Wanaheda, Goreangab, Okuryangava, Hakanana, Khomasdal und Dorado Park gelegen sind. Die Planungsabteilung Windhoeks hat 157 dieser Shebeens von ihrem Standort her eine vorläufige Bewilligung erteilt, die jedoch noch durch eine Gesundheits- und Bauinspektion sowie durch die Ausstellung einer Alkohollizenz ergänzt werden muss, bevor ein solcher Ausschank die erforderten Voraussetzungen erfüllt.
Von der erfassten Liste der Shebeens hat die Stadt 639 Etablissements zurückgewiesen, weil die Betreiber entweder die Formulare nicht richtig ausgefüllt haben, die Shebeens in einer "falschen" Zone liegen oder auch andere Gründe gegen die vorläufige Zulassung sprechen. Über die Verhältnisse der weiteren 600 Shebeens unter den Squattern gibt die Tagesordnung keine Auskunft.
Ursprünglich hatte die Stadt bei den Bauvorschriften vor zwei Jahren jeweils eine Damen- und Herrentoilette verlangt. Das Ministerium für Handel und Industrie, das am Ende für die Alkohollizenz zuständig ist, hat diese Bedingung kostengünstig für Shebeen-Inhaber wieder abgeändert. Sie brauchen jetzt jeweils nur noch eine "Unisex-Toilette" vorzuweisen.
Die Stadt Windhoek hat ein deutliches Regelwerk zu Papier gebracht, wodurch der florierende Ausschank nachbarfreundlich eingeordnet werden soll. Der Grundstückseigentümer muss jeweils auch der Lizenzträger sein und auf dem Gelände wohnen. Der Eigentümer und ein weiteres enges Familienmitglied wie die Ehefrau oder ein Kind sind als einzige Personen zugelassen, die in der Shebeen angestellt sein dürfen. Nach dem jetzigen Stand der Vorschriften muss die städtische Genehmigung künftig jährlich erneuert werden.
Der Verstoß gegen die Regeln, beziehungsweise ihre Befolgung soll künftig über Zulassung oder Entzug des Geschäftsrechts entscheiden. Wochentags sollen die Shebeens zwischen 22 Uhr und 8 Uhr morgens geschlossen sein. Rüpelhaftes Verhalten, übler Sprachgebrauch und die Verrichtung der Notdurft an öffentlichen Stellen werden als Begründung angegeben, die bei Beschwerden künftig zur Schließung einer Shebeen führen können.
Die neue städtische Polizei soll ab 1. Januar 2003 über den Shebeen-Betrieb wachen.
Seit zwei Jahren versucht der Rat nach eigenem Beschluss von Ende Mai 2000 den schwunghaften Alkoholausschank des so genannten informellen Sektors in den Griff zu bekommen. Bei der letzten Ratssitzung am Mittwoch hat die Stadt sich nach einem schwierigen Anlauf den 1. Januar 2003 zur nächsten Frist gesetzt, ab wann die Lizenz-, Gesundheits- und Bauvorschriften durchgesetzt werden sollen.
Zunächst hat die Stadt 796 Shebeen-Eigentümer namentlich identifiziert und ihre Straßenadresse und Postanschrift festgestellt. Dabei handelt es sich lediglich um Ausschankbetriebe, die in den formalen Wohnvierteln von Katutura, Wanaheda, Goreangab, Okuryangava, Hakanana, Khomasdal und Dorado Park gelegen sind. Die Planungsabteilung Windhoeks hat 157 dieser Shebeens von ihrem Standort her eine vorläufige Bewilligung erteilt, die jedoch noch durch eine Gesundheits- und Bauinspektion sowie durch die Ausstellung einer Alkohollizenz ergänzt werden muss, bevor ein solcher Ausschank die erforderten Voraussetzungen erfüllt.
Von der erfassten Liste der Shebeens hat die Stadt 639 Etablissements zurückgewiesen, weil die Betreiber entweder die Formulare nicht richtig ausgefüllt haben, die Shebeens in einer "falschen" Zone liegen oder auch andere Gründe gegen die vorläufige Zulassung sprechen. Über die Verhältnisse der weiteren 600 Shebeens unter den Squattern gibt die Tagesordnung keine Auskunft.
Ursprünglich hatte die Stadt bei den Bauvorschriften vor zwei Jahren jeweils eine Damen- und Herrentoilette verlangt. Das Ministerium für Handel und Industrie, das am Ende für die Alkohollizenz zuständig ist, hat diese Bedingung kostengünstig für Shebeen-Inhaber wieder abgeändert. Sie brauchen jetzt jeweils nur noch eine "Unisex-Toilette" vorzuweisen.
Die Stadt Windhoek hat ein deutliches Regelwerk zu Papier gebracht, wodurch der florierende Ausschank nachbarfreundlich eingeordnet werden soll. Der Grundstückseigentümer muss jeweils auch der Lizenzträger sein und auf dem Gelände wohnen. Der Eigentümer und ein weiteres enges Familienmitglied wie die Ehefrau oder ein Kind sind als einzige Personen zugelassen, die in der Shebeen angestellt sein dürfen. Nach dem jetzigen Stand der Vorschriften muss die städtische Genehmigung künftig jährlich erneuert werden.
Der Verstoß gegen die Regeln, beziehungsweise ihre Befolgung soll künftig über Zulassung oder Entzug des Geschäftsrechts entscheiden. Wochentags sollen die Shebeens zwischen 22 Uhr und 8 Uhr morgens geschlossen sein. Rüpelhaftes Verhalten, übler Sprachgebrauch und die Verrichtung der Notdurft an öffentlichen Stellen werden als Begründung angegeben, die bei Beschwerden künftig zur Schließung einer Shebeen führen können.
Die neue städtische Polizei soll ab 1. Januar 2003 über den Shebeen-Betrieb wachen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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