Stadt-Führung im Amt bestätigt
Windhoek (cev) - Der Bürgermeister, sein Stellvertreter sowie das Managementkomitee von Windhoek wurden am Freitag im Amt bestätigt. „Ihr seid ein wesentlicher Bestandteil unseres Systems demokratischer Lokalregierung, weil ihr die Bürger mit den gewählten Repräsentanten verbindet“, sagte im Anschluss Bürgermeister Muesee Kazapua.
In seiner Rede kam Kazapua vor allem die Bedürftigen zu sprechen und forderte die Stadt auf, sich an den eigenen „transformierenden“ Fünfjahresplan und das Harambee-Wohlstandsprinzip der Geingob-Administration zu halten. „Ich möchte an dieser Stelle auch den Privatsektor auffordern, seiner Rolle in der Entwicklung wahrzunehmen und die Stadt bei diversen Projekten zu unterstützen“, so der Bürgermeister, der sich für beide Seiten vorteilhafte privat-öffentliche Partnerschaften wünscht, die auf „ethischen Geschäftspraktiken und Grundsätzen verantwortlicher Führung“ basieren.
Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt, die nächste ist für 2020 vorgesehen. Weil Bürgermeister, Vizebürgermeister und Managementkomitee laut dem Gesetz für Lokalbehörden nur für ein Jahr im Amt sein dürfen, müssen sie alle zwölf Monate wiedergewählt oder neu bestimmt werden. Dies ist eine interne Angelegenheit, über die der jeweilige Stadtrat entscheidet.
In seiner Rede kam Kazapua vor allem die Bedürftigen zu sprechen und forderte die Stadt auf, sich an den eigenen „transformierenden“ Fünfjahresplan und das Harambee-Wohlstandsprinzip der Geingob-Administration zu halten. „Ich möchte an dieser Stelle auch den Privatsektor auffordern, seiner Rolle in der Entwicklung wahrzunehmen und die Stadt bei diversen Projekten zu unterstützen“, so der Bürgermeister, der sich für beide Seiten vorteilhafte privat-öffentliche Partnerschaften wünscht, die auf „ethischen Geschäftspraktiken und Grundsätzen verantwortlicher Führung“ basieren.
Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt, die nächste ist für 2020 vorgesehen. Weil Bürgermeister, Vizebürgermeister und Managementkomitee laut dem Gesetz für Lokalbehörden nur für ein Jahr im Amt sein dürfen, müssen sie alle zwölf Monate wiedergewählt oder neu bestimmt werden. Dies ist eine interne Angelegenheit, über die der jeweilige Stadtrat entscheidet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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