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Stadtrat kündigt neue Grundstück-Abschätzung an Wertschätzer wollen ab dem 17. Januar 2005 mit der gesetzlich vorgeschriebenen Inspektion in Windhoek beginnen

Windhoek - Der Windhoeker Stadtrat hat beschlossen, ab dem 17. Januar 2005 mit der nächsten Abschätzung aller Grundstücke in der Hauptstadt zu beginnen und dafür einen Betrag von N$ 1,8 Millionen auszugeben.

Die Abschätzung, die zur Berechnung der städtischen Grundsteuer notwendig ist, wird alle fünf Jahre fällig. Die letzte Abschätzung hatte am 1. Juli 2000 begonnen, musste aber auf Grund von Formfehlern wiederholt werden, weshalb eine endgültige Bewertungs-Liste erst am 1. Juli 2003 vorlag.

Der Stadtrat geht davon aus, dass für die Abschätzung der rund 41000 betroffenen Grundstücke in Windhoek ein Zeitraum von etwa 18 Monaten benötigt und dieser Prozess gegen Juni 2006 abgeschlossen sein wird. Für die Inspektion der Grundstücke will der Stadtrat 15 Studenten als Aushilfskräfte beschäftigen, die zusammen mit drei privaten Abschätzern und einem Landvermesser die Abschätzung durchführen sollen. Die Studenten sollen durch intensive Ausbildung auf ihre Aufgabe vorbereitet werden und jeweils etwa 20 Grundstücke am Tag beurteilen.

Für die Abschätzung von Grundstücken, die für kommerzielle oder industrielle Zwecke genutzt werden, will der Stadtrat die Unterstützung von drei qualifizierten Abschätzern in Anspruch nehmen. Die Kosten der Abschätzung beziffert der Stadtrat mit N$ 1,8 Millionen.

Diese Ausgabe hält die DTA-Stadträtin Ilme Schneider angesichts der Tatsache für unnötig, dass die letzte Abschätzung erst im Juli 2003 abgeschlossen wurde und die dabei ermittelten Zahlen folglich noch aktuell sein müssten. Ihren Antrag auf eine Verschiebung der neuen Abschätzung auf Januar 2007 lehnte der Vorsitzende der städtischen Exekutive, Björn von Finckenstein, bei der letzten Ratssitzung am Mittwoch mit dem Hinweis darauf ab, die Stadt sei gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre die Abschätzung zu wiederholen.

Da dabei der Beginn der letzten Abschätzung ausschlaggebend sei und diese im Juli 2000 angefangen habe, müsse mit der nächsten Grundstücks-Inspektion vor dem 1. Juli 2005 begonnen werden.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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