Stadtverwaltung in Schranken verwiesen
Paratus gewinnt Prozess um strittigen Netzaus-bau in Windhoek und darf Erdarbeiten fortsetzen
Von Marc Springer
Windhoek
In einem gestern ergangenen Urteil kommt Ersatzrichter Petrus Unengu zu dem Ergebnis, dass die als Kläger fungierende Firma Paratus dafür keine gesonderte Erlaubnis der Stadtverwaltung benötigt, obwohl die Grabungsarbeiten auf Bürgersteigen neben öffentlichen Straßen erfolgen und damit auf städtischen Grund und Boden stattfinden. Schließlich sei Paratus durch seine Registrierung bei dem Kommunikations-Kontrollrat (CRAN) ermächtigt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die für einen Netzausbau notwendig seien.
Das relevante Gesetz schreibe lediglich vor, dass die Stadtverwaltung im Vorfeld informiert werden müsse, wann und wo ein Lizenzinhaber gedenke, auf Trottoirs Erdkabel zu verlegen. Sofern die Stadtverwaltung damit nicht einverstanden sei, sei sie gesetzlich verpflichtet, die CRAN einzuschalten und ihre Vorbehalte zu begründen. Sie könne jedoch nicht, wie in diesem Falle geschehen, zur Selbsthilfe greifen und Grabungsarbeiten eigenmächtig unterbinden.
Er bezog sich damit auf die Entscheidung der Stadtverwaltung, am 13. Februar mit Hilfe der Polizei diverse Wertsachen der Kläger (darunter Generatoren, Picken, Schaufel, Spaten) zu beschlagnahmen, die zu dem Zeitpunkt dabei waren, mit Unterstützung eines Subunternehmens einen Graben entlang der Nelson-Mandela-Avenue auszuheben, um dort Glasfaserkabeln zu verlegen. Dies hatte die Stadtverwaltung damit begründet, die Arbeiten fänden ohne ihre Erlaubnis statt und könnten den Straßenverkehr behindern oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.
Das hält Paratus für einen Vorwand und vermutet den tatsächlichen Grund für die angebliche Sabotage darin, dass die Stadtverwaltung selbst in das Mobilfunkgeschäft einsteigen und dabei Infrastruktur nutzen will, die von den Klägern bereits mit großem finanziellen Aufwand geschaffen worden sei. Das Verhalten der Beklagten komme also einer unzulässigen Enteignung gleich und berge für Paratus die Gefahr einer „enormen Rufschädigung“, sollte die Firma daran gehindert werden, weitere Glasfaserkabel zu verlegen und ihren Kunden dadurch bereits zugesagte Dienstleistungen bereitzustellen.
Dass die Stadt angeblich auf den Telekommunikationsmarkt dränge und mit Infrastruktur der Kläger auf öffentlichen Plätzen kostenloses WELAN bereitstellen wolle, hält Paratus für illegal, weil die Beklagten dafür keine Lizenz der CRAN hätten und versuchen würden auf Kosten lizensierter Anbieter auf den Kommunikationsmarkt zu drängen und sich dabei Infrastruktur anzueignen, die jene geschaffen hätten.
Windhoek
In einem gestern ergangenen Urteil kommt Ersatzrichter Petrus Unengu zu dem Ergebnis, dass die als Kläger fungierende Firma Paratus dafür keine gesonderte Erlaubnis der Stadtverwaltung benötigt, obwohl die Grabungsarbeiten auf Bürgersteigen neben öffentlichen Straßen erfolgen und damit auf städtischen Grund und Boden stattfinden. Schließlich sei Paratus durch seine Registrierung bei dem Kommunikations-Kontrollrat (CRAN) ermächtigt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die für einen Netzausbau notwendig seien.
Das relevante Gesetz schreibe lediglich vor, dass die Stadtverwaltung im Vorfeld informiert werden müsse, wann und wo ein Lizenzinhaber gedenke, auf Trottoirs Erdkabel zu verlegen. Sofern die Stadtverwaltung damit nicht einverstanden sei, sei sie gesetzlich verpflichtet, die CRAN einzuschalten und ihre Vorbehalte zu begründen. Sie könne jedoch nicht, wie in diesem Falle geschehen, zur Selbsthilfe greifen und Grabungsarbeiten eigenmächtig unterbinden.
Er bezog sich damit auf die Entscheidung der Stadtverwaltung, am 13. Februar mit Hilfe der Polizei diverse Wertsachen der Kläger (darunter Generatoren, Picken, Schaufel, Spaten) zu beschlagnahmen, die zu dem Zeitpunkt dabei waren, mit Unterstützung eines Subunternehmens einen Graben entlang der Nelson-Mandela-Avenue auszuheben, um dort Glasfaserkabeln zu verlegen. Dies hatte die Stadtverwaltung damit begründet, die Arbeiten fänden ohne ihre Erlaubnis statt und könnten den Straßenverkehr behindern oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.
Das hält Paratus für einen Vorwand und vermutet den tatsächlichen Grund für die angebliche Sabotage darin, dass die Stadtverwaltung selbst in das Mobilfunkgeschäft einsteigen und dabei Infrastruktur nutzen will, die von den Klägern bereits mit großem finanziellen Aufwand geschaffen worden sei. Das Verhalten der Beklagten komme also einer unzulässigen Enteignung gleich und berge für Paratus die Gefahr einer „enormen Rufschädigung“, sollte die Firma daran gehindert werden, weitere Glasfaserkabel zu verlegen und ihren Kunden dadurch bereits zugesagte Dienstleistungen bereitzustellen.
Dass die Stadt angeblich auf den Telekommunikationsmarkt dränge und mit Infrastruktur der Kläger auf öffentlichen Plätzen kostenloses WELAN bereitstellen wolle, hält Paratus für illegal, weil die Beklagten dafür keine Lizenz der CRAN hätten und versuchen würden auf Kosten lizensierter Anbieter auf den Kommunikationsmarkt zu drängen und sich dabei Infrastruktur anzueignen, die jene geschaffen hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen