Stadtverwaltung verklagt
Entwickler von Elisenheim fordern Erstattung von 70 Millionen N$
Von Marc Springer, Windhoek
In ihrer Klagebegründung stützt sich die Elisenheim Property Development Company auf einen Vertrag, den sie am 13. Dezember 2011 mit der Stadtverwaltung geschlossen habe. Darin hätten sich die Vertragspartner geeinigt, dass die Kläger auf der etwa 1200 Hektar umfassenden Farm Elisenheim samt 21 daran angrenzenden Erweiterungen private Eigenheime errichten und verkaufen würden.
Ferner sei man übereingekommen, dass die Antragsteller sämtliche dafür notwendige Infrastruktur, wie Straßen, Kanalisation, Beleuchtung, Strom- und Wasserversorgung bereitstellen und die Stadtverwaltung bei einer anschließenden Abnahme schriftlich bescheinigen werde, dass die dabei verrichteten Arbeiten den geltenden Bauvorschriften genügen. Darüber hinaus sei abgemacht worden, dass die Stadtverwaltung die nötige Freigabe verweigern und damit eine Übertragung von Grundstücken an individuelle Käufer verhindern könne, falls die Kläger die Bauauflagen nicht erfüllen sollten.
Laut Antragsteller hätte diese Freigabe bzw. Verweigerung derselben binnen einer Frist von 28 Tagen nach Abschluss einer jeweiligen Bauphase erfolgen müssen. Die relevante Bescheinigung sei wiederrum Voraussetzung dafür gewesen, dass die Kläger einzelne Grundstücke an individuelle Käufer übertragen und jene diese beim Katasteramt registrieren könnten.
Dieser Vorgang habe sich jedoch aufgrund „bewusster bzw. nachlässiger Versäumnisse“ der Stadtverwaltung bei einer der Erweiterungen um 105 Tage und bei einer anderen um 54 Tage verzögert, weshalb die davon betroffenen Grundstücke nicht hätten übertragen werden können. Aus diesem Grunde seien einige angehende Käufer abgesprungen und hätten die Kläger dadurch einen Verlust von 283 Millionen N$ erlitten.
Dafür machen die Entwickler von Elisenheim die Stadtverwaltung verantwortlich, die hätte wissen müssen, dass die Antragsteller von Einnahmen aus Immobilienverkäufen abhängig seien und unter großem Zeitdruck stünden. Schließlich seien Umsätze aus dem Verkauf von Eigenheimen die Voraussetzung dafür, mit der Gesamtentwicklung fortzufahren. Darüber hinaus würden viele der Käufer den Erwerb ihrer Immobilie mit Bankkrediten finanzieren und müssten sich aus Gründen der Planungssicherheit deshalb darauf verlassen können, dass vorher vereinbarte Zeitpläne eingehalten würden.
Abgesehen davon seien die Baukosten aufgrund der „unberechtigten und unnötigen“ Verzögerung seitens der Stadtverwaltung zusätzlich gestiegen und den Entwicklern dadurch weitere Unkosten entstanden. Des Weiteren seien ihnen aufgrund stornierter Kaufverträge mit dem dadurch verlorenen Einkommen von 283 Millionen N$ auch Zinseinnahmen in Höhe von 70 Millionen N$ entgangen, die ihnen die Stadtverwaltung erstatten müsse.
In ihrer Klagebegründung stützt sich die Elisenheim Property Development Company auf einen Vertrag, den sie am 13. Dezember 2011 mit der Stadtverwaltung geschlossen habe. Darin hätten sich die Vertragspartner geeinigt, dass die Kläger auf der etwa 1200 Hektar umfassenden Farm Elisenheim samt 21 daran angrenzenden Erweiterungen private Eigenheime errichten und verkaufen würden.
Ferner sei man übereingekommen, dass die Antragsteller sämtliche dafür notwendige Infrastruktur, wie Straßen, Kanalisation, Beleuchtung, Strom- und Wasserversorgung bereitstellen und die Stadtverwaltung bei einer anschließenden Abnahme schriftlich bescheinigen werde, dass die dabei verrichteten Arbeiten den geltenden Bauvorschriften genügen. Darüber hinaus sei abgemacht worden, dass die Stadtverwaltung die nötige Freigabe verweigern und damit eine Übertragung von Grundstücken an individuelle Käufer verhindern könne, falls die Kläger die Bauauflagen nicht erfüllen sollten.
Laut Antragsteller hätte diese Freigabe bzw. Verweigerung derselben binnen einer Frist von 28 Tagen nach Abschluss einer jeweiligen Bauphase erfolgen müssen. Die relevante Bescheinigung sei wiederrum Voraussetzung dafür gewesen, dass die Kläger einzelne Grundstücke an individuelle Käufer übertragen und jene diese beim Katasteramt registrieren könnten.
Dieser Vorgang habe sich jedoch aufgrund „bewusster bzw. nachlässiger Versäumnisse“ der Stadtverwaltung bei einer der Erweiterungen um 105 Tage und bei einer anderen um 54 Tage verzögert, weshalb die davon betroffenen Grundstücke nicht hätten übertragen werden können. Aus diesem Grunde seien einige angehende Käufer abgesprungen und hätten die Kläger dadurch einen Verlust von 283 Millionen N$ erlitten.
Dafür machen die Entwickler von Elisenheim die Stadtverwaltung verantwortlich, die hätte wissen müssen, dass die Antragsteller von Einnahmen aus Immobilienverkäufen abhängig seien und unter großem Zeitdruck stünden. Schließlich seien Umsätze aus dem Verkauf von Eigenheimen die Voraussetzung dafür, mit der Gesamtentwicklung fortzufahren. Darüber hinaus würden viele der Käufer den Erwerb ihrer Immobilie mit Bankkrediten finanzieren und müssten sich aus Gründen der Planungssicherheit deshalb darauf verlassen können, dass vorher vereinbarte Zeitpläne eingehalten würden.
Abgesehen davon seien die Baukosten aufgrund der „unberechtigten und unnötigen“ Verzögerung seitens der Stadtverwaltung zusätzlich gestiegen und den Entwicklern dadurch weitere Unkosten entstanden. Des Weiteren seien ihnen aufgrund stornierter Kaufverträge mit dem dadurch verlorenen Einkommen von 283 Millionen N$ auch Zinseinnahmen in Höhe von 70 Millionen N$ entgangen, die ihnen die Stadtverwaltung erstatten müsse.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen