Stadtverwaltung verklagt
Streit um Netzausbau in Windhoek beschäftigt nun Obergericht
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund des Konflikt der am 18. März verhandelt werden soll, ist ein langer Disput zwischen den beiden Prozessparteien, der am 13. Februar seinen vorläufigen Höhepunkt fand. Damals ließ die Stadtverwaltung mit Hilfe der Polizei diverse Wertsachen der Kläger beschlagnahmen, die zu dem Zeitpunkt dabei waren, mit Unterstützung eines Subunternehmens einen Graben entlang der Nelson-Mandela-Avenue auszuheben, um dort Glasfaserkabeln zu verlegen.
Wie der geschäftsführende Direktor von Paratus, Andrew Hall, in einer eidesstattlichen Erklärung mitteilt, sei bei der von ihm als illegal bezeichneten Maßnahme diverses Eigentum der Kläger beschlagnahmt worden, darunter Generatoren, Picken, Schaufel, Spaten, Schubkarren, Hämmer, Handschuhe, Kabelrollen, Wassercontainer und Schutzkleidung. Dieser Vorgang sei ebenso rechtswidrig, wie die Anweisung der Antragsgegner, wonach Paratus nicht befugt sei, auf städtischem Boden jedwede Arbeiten zu verrichten, die den Straßenverkehr behindern oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnten.
Der tatsächliche Grund für die Haltung besteht nach Überzeugung von Paratus jedoch darin, dass die Stadtverwaltung selbst in das Mobilfunkgeschäft einsteigen und dabei Infrastruktur nutzen will, die von den Klägern bereits mit großem finanziellen Aufwand geschaffen worden sei. Das Verhalten der Beklagten komme also einer unzulässigen Enteignung gleich und berge für Paratus die Gefahr einer „enormen Rufschädigung“, sollte die Firma daran gehindert werden, weitere Glasfaserkabel zu verlegen und ihren Kunden dadurch eine Anbindung an das bestehende Netzwerk zu ermöglichen bzw. zugesagte Dienstleistungen bereitzustellen.
Dass die Stadt angeblich auf den Telekommunikationsmarkt dränge und mit Infrastruktur der Kläger auf öffentlichen Plätzen kostenloses WELAN bereitstellen wolle, hält Paratus für illegal, weil die Beklagten dafür keine Lizenz der Kommunikationsbehörde (CRAN) und einen unfairen Wettbewerbsvorteil hätten. Die Stadt versuche also „auf dem Rücken“ lizensierter Anbieter auf den Kommunikationsmarkt zu drängen und sich dabei Infrastruktur anzueignen, die jene auf eigene Kosten geschaffen hätten. Weil der geplante Netzausbau durch Paratus dieses
Ziel gefährde und die Stadt die
Antragsteller als Konkurrenten betrachte, versuche sie diese zu „sabotieren“.
Windhoek
Hintergrund des Konflikt der am 18. März verhandelt werden soll, ist ein langer Disput zwischen den beiden Prozessparteien, der am 13. Februar seinen vorläufigen Höhepunkt fand. Damals ließ die Stadtverwaltung mit Hilfe der Polizei diverse Wertsachen der Kläger beschlagnahmen, die zu dem Zeitpunkt dabei waren, mit Unterstützung eines Subunternehmens einen Graben entlang der Nelson-Mandela-Avenue auszuheben, um dort Glasfaserkabeln zu verlegen.
Wie der geschäftsführende Direktor von Paratus, Andrew Hall, in einer eidesstattlichen Erklärung mitteilt, sei bei der von ihm als illegal bezeichneten Maßnahme diverses Eigentum der Kläger beschlagnahmt worden, darunter Generatoren, Picken, Schaufel, Spaten, Schubkarren, Hämmer, Handschuhe, Kabelrollen, Wassercontainer und Schutzkleidung. Dieser Vorgang sei ebenso rechtswidrig, wie die Anweisung der Antragsgegner, wonach Paratus nicht befugt sei, auf städtischem Boden jedwede Arbeiten zu verrichten, die den Straßenverkehr behindern oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnten.
Der tatsächliche Grund für die Haltung besteht nach Überzeugung von Paratus jedoch darin, dass die Stadtverwaltung selbst in das Mobilfunkgeschäft einsteigen und dabei Infrastruktur nutzen will, die von den Klägern bereits mit großem finanziellen Aufwand geschaffen worden sei. Das Verhalten der Beklagten komme also einer unzulässigen Enteignung gleich und berge für Paratus die Gefahr einer „enormen Rufschädigung“, sollte die Firma daran gehindert werden, weitere Glasfaserkabel zu verlegen und ihren Kunden dadurch eine Anbindung an das bestehende Netzwerk zu ermöglichen bzw. zugesagte Dienstleistungen bereitzustellen.
Dass die Stadt angeblich auf den Telekommunikationsmarkt dränge und mit Infrastruktur der Kläger auf öffentlichen Plätzen kostenloses WELAN bereitstellen wolle, hält Paratus für illegal, weil die Beklagten dafür keine Lizenz der Kommunikationsbehörde (CRAN) und einen unfairen Wettbewerbsvorteil hätten. Die Stadt versuche also „auf dem Rücken“ lizensierter Anbieter auf den Kommunikationsmarkt zu drängen und sich dabei Infrastruktur anzueignen, die jene auf eigene Kosten geschaffen hätten. Weil der geplante Netzausbau durch Paratus dieses
Ziel gefährde und die Stadt die
Antragsteller als Konkurrenten betrachte, versuche sie diese zu „sabotieren“.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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