Stammes-Disput löst Klage aus
Kambazembi-Häuptling geht juristisch gegen Suspendierung vor
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung des derzeit am Obergericht anhängigen Antrags führt Häuptling Sam Kambazembi in einer eidesstattlichen Erklärung an, es herrsche seit geraumer Zeit Zwietracht innerhalb des Königshauses, weil er eine engere Zusammenarbeit mit der Ovaherero-Gemeinschaft unter Führung von Oberhäuptling Rukoro anstrebe. Dieses Vorhaben habe für Unmut unter einigen Mitgliedern der Kambazembi geführt, weil Vertreter der Ovaherero weithin als Anhänger der NUDO-Partei betrachtet würden.
Dies habe zu der Befürchtung geführt, dass er durch die Annäherung an die Ovaherero seine Gefolgsleute an die NUDO binden und damit von dem Kurs der politischen Neutralität abweichen wolle. Obwohl er eine solche Absicht ausdrücklich dementiert und sich mehrmals öffentlich dem Prinzip parteipolitischer Unverbundenheit verpflichtet habe, hätten diese Vorbehalte bis heute Bestand. Die dabei deutlich werdenden Berührungsängste seien jedoch unbegründet, weil die Kambazembi und Ovaherero nicht nur durch dieselbe Sprache, sondern auch verwandte Traditionen, Gebräuche und kulturelle Eigenarten verbunden seien.
Ferner weist Kambazembi in seiner Klagebegründung darauf hin, dass er vor drei Jahren 15 zusätzliche Ratsmitglieder ernannt und die Stammesführung damit erweitert habe, weil diese zuvor aufgrund eines Mangels an Personal und Finanzen den Bedürfnissen der Kambazembi nicht hinreichend habe dienen können. Dies habe zu großer Unzufriedenheit unter neun der bereits zuvor berufenen und als Nebenbeklagte geführten Ratsmitgliedern geführt, die gegen ihn intrigiert und ihn beschuldigt hätten, Geld gestohlen, sich der NUDO angeschlossen und die von ihm ernannten Ratsmitglieder vorschriftswidrig angestellt zu haben.
Aufgrund dieser verleumderischen Vorwürfe, die auch in den Medien behandelt worden seien, habe er die neun Ratsmitglieder wegen Ungehorsams schriftlich zu einer Anhörung vorgeladen, zu der sie jedoch nicht erschienen seien. Deshalb seien sie in Abwesenheit schuldig gesprochen und als Ratsmitglieder abgesetzt worden. Dem damit verbundenen Ausschluss aus dem Stammesrat hätten die acht Antragsgegner jedoch nicht Folge geleistet, sondern vielmehr seine Suspendierung als Häuptling betrieben.
Demnach ersucht Kambazembi das Obergericht, diese vermeintlich unwirksame Suspendierung zu annullieren und das Ministerium für städtische und ländliche Entwicklung zu verpflichten, den acht von ihm entlassenen Antragsgegnern die Anerkennung als Stammesführer seiner Gemeinschaft zu entziehen.
Zur Begründung des derzeit am Obergericht anhängigen Antrags führt Häuptling Sam Kambazembi in einer eidesstattlichen Erklärung an, es herrsche seit geraumer Zeit Zwietracht innerhalb des Königshauses, weil er eine engere Zusammenarbeit mit der Ovaherero-Gemeinschaft unter Führung von Oberhäuptling Rukoro anstrebe. Dieses Vorhaben habe für Unmut unter einigen Mitgliedern der Kambazembi geführt, weil Vertreter der Ovaherero weithin als Anhänger der NUDO-Partei betrachtet würden.
Dies habe zu der Befürchtung geführt, dass er durch die Annäherung an die Ovaherero seine Gefolgsleute an die NUDO binden und damit von dem Kurs der politischen Neutralität abweichen wolle. Obwohl er eine solche Absicht ausdrücklich dementiert und sich mehrmals öffentlich dem Prinzip parteipolitischer Unverbundenheit verpflichtet habe, hätten diese Vorbehalte bis heute Bestand. Die dabei deutlich werdenden Berührungsängste seien jedoch unbegründet, weil die Kambazembi und Ovaherero nicht nur durch dieselbe Sprache, sondern auch verwandte Traditionen, Gebräuche und kulturelle Eigenarten verbunden seien.
Ferner weist Kambazembi in seiner Klagebegründung darauf hin, dass er vor drei Jahren 15 zusätzliche Ratsmitglieder ernannt und die Stammesführung damit erweitert habe, weil diese zuvor aufgrund eines Mangels an Personal und Finanzen den Bedürfnissen der Kambazembi nicht hinreichend habe dienen können. Dies habe zu großer Unzufriedenheit unter neun der bereits zuvor berufenen und als Nebenbeklagte geführten Ratsmitgliedern geführt, die gegen ihn intrigiert und ihn beschuldigt hätten, Geld gestohlen, sich der NUDO angeschlossen und die von ihm ernannten Ratsmitglieder vorschriftswidrig angestellt zu haben.
Aufgrund dieser verleumderischen Vorwürfe, die auch in den Medien behandelt worden seien, habe er die neun Ratsmitglieder wegen Ungehorsams schriftlich zu einer Anhörung vorgeladen, zu der sie jedoch nicht erschienen seien. Deshalb seien sie in Abwesenheit schuldig gesprochen und als Ratsmitglieder abgesetzt worden. Dem damit verbundenen Ausschluss aus dem Stammesrat hätten die acht Antragsgegner jedoch nicht Folge geleistet, sondern vielmehr seine Suspendierung als Häuptling betrieben.
Demnach ersucht Kambazembi das Obergericht, diese vermeintlich unwirksame Suspendierung zu annullieren und das Ministerium für städtische und ländliche Entwicklung zu verpflichten, den acht von ihm entlassenen Antragsgegnern die Anerkennung als Stammesführer seiner Gemeinschaft zu entziehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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