Stammesführer unterbezahlt
Windhoek - Der DTA-Abgeordnete Phillemon Moongo hat gestern im Parlament eine Anhebung der Bezüge von traditionellen Führern beantragt.
"Wir müssen sicherstellen, dass unsere Stammesführer ein gutes Gehalt mit angemessenen Bezügen erhalten, damit sie ihre Arbeit vernünftig verrichten können", sagte Moongo in der Begründung seines Anliegens. Dies sei schon im Interesse des "Ansehens" traditioneller Stammesführer wichtig, denen in der Verfassung ein hoher Stellenwert eingeräumt werde.
Moongo zufolge sind die Befugnisse, die traditionelle Stammesführer im Grundgesetz genießen jedoch nicht ausreichend, weil ihre Aufgaben dort auf eine beratende Funktion beschränkt seien. Deshalb schlug er eine Verfassungsänderung vor, im Zuge der der Status von Stammesführern soweit aufgewertet werden müsse, dass diese vergleichbare Befugnisse wie die Regionalräte hätten.
Ein solches Zugeständnis hält Moongo angesichts der Vielzahl an Aufgaben für notwendig, die traditionelle Führer bewältigen müssten. Dazu zähle die Schlichtung bei Disputen über "den Besitz von Grund und Boden oder Getreidefeldern". Außerdem müssten sie das traditionelle Recht durchsetzen und dabei "weit entfernt lebende Kriminelle vor Gericht bringen."
Bei der Ausübung dieser Pflichten müssten die traditionellen Führer mitunter lange Strecken zurücklegen und "von morgens früh bis abends spät" arbeiten. Für diesen Einsatz bekämen die Betroffenen derzeit nur ein "Taschengeld", das zwischen N$ 700 für rangniedrige Ratsleute und N$ 1600 für Könige betrage.
Da dieser Betrag keine Zusatzbezüge einschließe und "ohne Frage" zu niedrig sei, müsse der Lohn von Ratsleuten schnellstmöglich auf N$ 1000, der von Häuptlingen auf N$ 3000 und jener von Königen auf N$ 5000 angehoben werden.
"Wir müssen sicherstellen, dass unsere Stammesführer ein gutes Gehalt mit angemessenen Bezügen erhalten, damit sie ihre Arbeit vernünftig verrichten können", sagte Moongo in der Begründung seines Anliegens. Dies sei schon im Interesse des "Ansehens" traditioneller Stammesführer wichtig, denen in der Verfassung ein hoher Stellenwert eingeräumt werde.
Moongo zufolge sind die Befugnisse, die traditionelle Stammesführer im Grundgesetz genießen jedoch nicht ausreichend, weil ihre Aufgaben dort auf eine beratende Funktion beschränkt seien. Deshalb schlug er eine Verfassungsänderung vor, im Zuge der der Status von Stammesführern soweit aufgewertet werden müsse, dass diese vergleichbare Befugnisse wie die Regionalräte hätten.
Ein solches Zugeständnis hält Moongo angesichts der Vielzahl an Aufgaben für notwendig, die traditionelle Führer bewältigen müssten. Dazu zähle die Schlichtung bei Disputen über "den Besitz von Grund und Boden oder Getreidefeldern". Außerdem müssten sie das traditionelle Recht durchsetzen und dabei "weit entfernt lebende Kriminelle vor Gericht bringen."
Bei der Ausübung dieser Pflichten müssten die traditionellen Führer mitunter lange Strecken zurücklegen und "von morgens früh bis abends spät" arbeiten. Für diesen Einsatz bekämen die Betroffenen derzeit nur ein "Taschengeld", das zwischen N$ 700 für rangniedrige Ratsleute und N$ 1600 für Könige betrage.
Da dieser Betrag keine Zusatzbezüge einschließe und "ohne Frage" zu niedrig sei, müsse der Lohn von Ratsleuten schnellstmöglich auf N$ 1000, der von Häuptlingen auf N$ 3000 und jener von Königen auf N$ 5000 angehoben werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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