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Statt Aufruf, leere Drohungen
Statt Aufruf, leere Drohungen

Statt Aufruf, leere Drohungen

Frank Steffen
Das namibische Strafrecht für Viehdiebstahl wurde vor einigen Jahren überarbeitet und endete darin, dass zur Freude vieler Farmer extrem-lange Haft- und Geldstrafen - selbst für Ersttäter - eingeführt wurden. Schon der Diebstahl von Kleinvieh konnte zu 20 Jahren Gefängnisstrafe führen - Wiederholungstäter durften sogar mit 30 Jahren rechnen. So standen die Strafen in keinem Verhältnis zu Strafen für Kapitalverbrechen und dergleichen. Prompt gab das Obergericht im Jahr 2011 zwei Berufungen statt und die Haft wurde auf fünf Jahre verkürzt. Der Freiheitsentzug galt als unredlich und verfassungswidrig.

In der vergangenen Woche ging der Ausnahmezustand zu Ende und damit verfielen die geltenden Verordnungen, die im Falle eines Verstoßes mit einem Bußgeld in Höhe von 2 000 N$ geahndet wurden. Es ging um Maskenpflicht, abendliche Ausgangssperren, Versammlungen mit mehr als zehn Personen, usw. Das Ende des Ausnahmezustandes scheint die Regierung weitgehend unvorbereitet getroffen zu haben, denn nach wie vor (mehr als fünf Tage später), hat sie keine der strengen Verordnungen fertiggestellt, die sie im Rahmen des Gesundheitsgesetzes einführen hatte wollen.

Indessen drohte der Staatssekretär des Gesundheitsministeriums am vergangenen Freitag im Fernsehen den Einwohnern mit „Folgen“, sollten sie sich nicht an die Regeln halten - sie würden mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 000 N$ oder zehn Jahren Haft rechnen müssen. Von welchen Regeln spricht der Mann? Alle vorher verkündeten Maßnahmen und Verordnungen beruhten unmissverständlich auf dem ausgerufenen Ausnahmezustand, der außer Kraft gesetzt ist! Warum Leuten drohen, wenn es der Staat verschlafen hat, neue Richtlinien gesetzlich festzulegen?

Davon abgesehen sollte er anfangen Gefängnisse zu bauen, denn nach der verheerenden Ausgangssperre werden die wenigsten Strafgelder in Höhe von 100 000 N$ zahlen können. Da bleibt nur noch die Haftstrafe, die das Obergericht, gemessen an anderen Verbrechen, garantiert als unredlich ablehnen dürfte.

Frank Steffen

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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