Status und Zukunft des Reiterdenkmals - eine Denkschrift (Teil 2)
8. Das Reiterdenkmal als lebendiges Denkmal
(a) Kulthandlungen: Das Reiterdenkmal ist ein lebendiges Denkmal. Es wird nach wie vor zu Kulthandlungen (z.B. Kranzniederlegungen, Festgottesdiensten) genutzt und durch staatliche Förderung, d.h. aus Steuergeldern, gepflegt und erhalten. Es wäre etwas anderes, wenn das gleiche oder ein ähnliches Denkmal in einer anderen ehemaligen deutschen Kolonie (z.B. in Togo, Kamerun oder Tansania) im Urwald stände, wo es keine dort lebende deutschsprachige Bevölkerung mehr gibt, die lebendige Tradition abgerissen wäre und das Denkmal unter derartigen Umständen seinen sinnstiftenden Inhalt verloren hätte. Unter solchen Umständen, wobei der Kontext des Denkmals sich dahingehend geändert hätte, dass es Sinn oder Bedeutung für die dort lebende Bevölkerung vollständig verloren hätte, wäre eine Verschiebung oder Entfernung verständlich gewesen.
Das Gegenteil ist jedoch in Namibia der Fall, wo ein deutschsprachiger Bevölkerungsteil, der sich mit der Republik Namibia staatsbürgerlich identifiziert und solidarisch verbunden fühlt, seine Steuern zahlt und die Gesetze des Landes achtet, zeitlich ununterbrochen seit der Kolonialzeit in Namibia beheimatet ist. Die deutsche Sprachgruppe hat einen großen Anteil an der Aufbauarbeit im Lande geleistet und sich das Recht erworben, den Erhalt ihres Kulturguts im Rahmen ihrer verfassungsgemäß verankerten Kultur- und Minderheitsrechte zu fordern. Sie betrachtet das Reiterdenkmal als ein Denkmal mit hohem Symbolwert, durch das sie mit ihren traditionellen kulturellen Wurzeln verbunden ist. Ihre diesbezüglichen Rechte sind unter den Bestimmungen der namibischen Verfassung geschützt. Die deutsche Sprachgruppe hat daher das Recht, die Verschiebung des Reiterdenkmals abzulehnen, wenn sie es so wünscht. Auf keinen Fall darf eine Verschiebung des Reiterdenkmals vorgenommen werden, bevor der Wille der deutschen Sprach- und Kulturgruppe diesbezüglich festgestellt worden ist.
(b) Relevanz innerhalb des namibischen Kontextes: Der Status als lebendiges Denkmal im historischen Kontext wird weiterhin dadurch belegt, dass bereits in der Vergangenheit das Denkmal politisiert wurde, indem der Kopf des Pferdes von Bewohnern der alten Werft verhängt wurde, um auf die unerträglichen Umstände der alten schwarzen Siedlung in Windhoek hinzuweisen. Also solches hat das Reiterdenkmal - gerade wegen seines hohen symbolischen Stellenwerts - bereits eine Rolle in der jüngeren namibischen Geschichte der Befreiungsbewegung gespielt und ist dadurch auch im namibischen Kontext sinnstiftend aktiv gewesen. Das Denkmal ist der schwarzen Bevölkerung bekannt und auch unter diesem Teil der Bevölkerung z.T. populär. Als solches ist sein Erhalt auch im Namen der schwarzen Bevölkerung, die das Denkmal nicht fanatisch - aus welchen Gründen auch immer - ablehnt, sondern als einen integralen Teil des namibischen Kulturguts betrachtet, zu fordern.
(c) Tourismus: Der Status des Reiterdenkmals als lebendiges Denkmal wird ebenfalls durch seine touristische Nutzung ausreichend bewiesen. Touristisch hat es einen hohen Stellenwert, und selbst Besucher aus allen Teilen Namibias sind zu beobachten, die das Denkmal besuchen, davon Fotos machen oder sich vor dem Denkmal fotografieren lassen. Die Tourismusindustrie hat daher ebenfalls ein direktes Interesse, der Verschiebung des Denkmals entgegenzuwirken, da es eine der Hauptattraktionen der nicht gerade üppigen Denkmallandschaft in Windhoek ist. Ihre Vertreter sollten sich zur beabsichtigten Verschiebung des Reiterdenkmals äußern.
(d) Kontroverse Bedeutung: Der Status des Reiterdenkmals als lebendiges Denkmal wird weiterhin gerade durch seinen kontroversen Kontext, Standort usw. dokumentiert. Es ist nur logisch und verständlich, dass in einer politisch, kulturell und historisch diversen und multikulturellen Landschaft das Reiterdenkmal verschiedene Emotionen, Reaktionen und Betrachtungsweisen hervorruft. Diese sind alle Teil des lebendigen Denkmals. Daraus jedoch das (einseitige) Recht herleiten zu wollen, weil es die Gefühle einiger Mitglieder der Nation verletze, dessen Entfernung oder Verschiebung zu legitimieren und daraufhin einseitig per Dekret/Kabinettsbeschluss die Verschiebung des Denkmals anzuordnen, geht auf Kosten der Rechte Anderer und Minderheiten. Dieses widerspricht dem demokratischen Geist der namibischen Verfassung und der Doktrin der nationalen Versöhnung. Die Verschiebung des Reiterdenkmals käme einer Verletzung konstitutionell verankerter, kultureller Rechte namibischer Bürger gleich und ist auch aus diesem Grunde abzulehnen.
(e) Neue Symbole autokratischer Herrschaft: Dem kritischen Beobachter der Denkmalpolitik Namibias bleibt natürlich nicht verborgen, was mit der Verschiebung des Reiterdenkmals beabsichtigt wird. Die Handlung ist aus dem Programm der Regierung zu verstehen, neue "nationale Denkmäler" zu erzeugen. Den Anfang des neuen Denkmalreigens bildete der Heldenacker in den Auasbergen (Kostenpunkt ca. 80 Millionen Namibia-Dollar). Den Mittelpunkt bildet die neue Kanzlei des Präsidenten und dessen Residenz (Kostenpunkt ca. eine Milliarde Namibia-Dollar). Den Abschluss bildet nunmehr das geplante "Museum" am Standort des Reiterdenkmals, dem wahrscheinlich eine alles überragende Form, höher als Christuskirche usw. zuerkannt wird, denn diese Landmarke muss von der Veranda der Präsidentenresidenz in Auasblick aus sichtbar sein. Die Lage der Präsidentenresidenz ermöglicht somit einen Blickwinkel von fast 180 Grad - vom Museum bis zum Heldenacker. Auf diese Art und Weise wird dann nicht nur symbolisch vom Land Besitz ergriffen, sondern auch von der Geschichte Namibias, indem physisch auf Anfang und Ende der namibischen Geschichte hingewiesen werden kann.
Dabei übersieht die Regierung, dass die Vorläufer derartiger Architektur in totalitären Staaten zu finden waren. Dem Heldenacker stehen heroisierende Arbeiter- und Bauerndenkmäler (Hammer und Sichel) in Moskau, im Ostblock und in Ostasien zum Vorbild, als Wegbereiter der Architektur des Staatshauses kann ruhig Albert Speer betrachtet werden, der Stararchitekt Adolf Hitlers. Es ist nicht verwunderlich, dass gerade die Nordkoreaner die Bauarbeiten ausführen, deren Staatsform bis zum heutigen Tag die totalitäre Diktatur ist.
Dem gleichen Machtgehabe soll nun auch das Reiterdenkmal weichen. Die Regierung übersieht, dass ihr diese einmalige Geste ewig zum Schaden gereichen wird, da sie nicht rückgängig zu machen sein wird. Zudem dokumentiert sie gerade das, was die Regierung immer beteuert, nicht zu tun bzw. nicht zu sein: nämlich nicht auf die Bevölkerung Rücksicht zu nehmen, demokratisch zu sein usw.
Wenn die Monstrosität "Museum" eines Tages fertig sein wird, wird sie genauso vergammeln wie das Kriegsmuseum in Okahandja (ehemalige deutsche Feste, von den Koreanern umgestaltet, bis heute weder eingeweiht noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht), der Oberste Gerichtshof (Supreme Court), die Alte Feste und die ehemalige Kaiserliche Realschule derzeitig vergammeln (Grund: "Geldmangel"). Dann wird die Regierung ihre Macht demonstriert haben, das Reiterdenkmal zwar nicht vom Sockel gestoßen, sondern lediglich verschoben (wie tolerant) und dafür das bedeutendste historische Denkmalensemble Windhoeks ein für alle Mal ruiniert zu haben.
Von der Gestaltung dieser Denkmalpolitik war die namibische Bevölkerung übrigens ausgeschlossen. Es haben weder namibische Künstler oder Architekten diese Monstrositäten mitgestaltet. Dieser Sachverhalt ist ein Skandal ersten Ranges, der in seiner Ungeheuerlichkeit einzigartig dasteht: Namibische Nationaldenkmäler "made in Korea" - unter brutaler Verdrängung angestammter Landmarken wie z.B. der Alten Feste in Okahandja und dem Reiterdenkmal. Und dagegen scheint der Denkmalrat keine Bedenken zu haben?
Der Denkmalrat outet sich als der Gummistempel der Regierung: Anstatt sich der glaubwürdigen Pflege und dem Schutz namibischen Kulturguts zu widmen, lässt er sich von der Regierung für eine fragwürdige "nationale Denkmalpolitik" instrumentalisieren. Es ist schon eigenartig, dass der Denkmalrat nicht im eigenen Interesse vor der Verschiebung des Reiterdenkmals gewarnt hat. So wirft er selber die Fragwürdigkeit seiner Funktion und Existenz auf.
9. Das Reiterdenkmal als proklamiertes Nationales Denkmal
Das Reiterdenkmal ist ein proklamiertes Nationales Denkmal. Als solches darf es nur entfernt, verschoben, beschädigt oder zerstört werden, wenn der Nationale Denkmalrat zustimmt. Dabei ist zu beachten, ob auf dem Denkmalrat, sollte er seine Zustimmung dazu geben, die eingeborene deutsche Sprachgruppe Namibias vertreten ist und dort ihre legitimen Ansprüche vertreten darf, oder ob über diese wichtige Angelegenheit unter Ausschluss von Vertretern dieser Sprachgruppe (oder jeglicher anderer Gruppen, die an der Vermeidung der Verschiebung des Reiterdenkmals ein Interesse haben könnten, z.B. Bürger und Einwohner der Stadt Windhoek, Umgebungsbewegungen, Stadtplaner, Mitglieder der Opposition der Regierung, historisch und kulturell Interessierte aus anderen Teilen des Landes usw.) beschlossen wird.
Es muss auch öffentlich bekannt gemacht werden, worauf der Denkmalrat seine Zustimmung gründet und wie diese begründet wird, wenn er eine solche Zustimmung geben sollte, und ob die nötigen Voruntersuchungen, Analysen und diesbezüglichen Gutachten usw. eingeholt worden sind. Die Debatte um die Verschiebung des Reiterdenkmals ist öffentlich zu führen. Eine einseitig politisch motivierte Verschiebung des Denkmals, die vom Denkmalrat lediglich sanktioniert, aber nicht genauestens untersucht und mit allen Interessenten und interessierten Parteien befriedigend ausgehandelt wurde, ist abzulehnen.
Teil 1 dieser Denkschrift ist am 18. Juni erschienen, der 3. und letzte Teil wird am 20. Juni 2008 in der AZ veröffentlicht.
(a) Kulthandlungen: Das Reiterdenkmal ist ein lebendiges Denkmal. Es wird nach wie vor zu Kulthandlungen (z.B. Kranzniederlegungen, Festgottesdiensten) genutzt und durch staatliche Förderung, d.h. aus Steuergeldern, gepflegt und erhalten. Es wäre etwas anderes, wenn das gleiche oder ein ähnliches Denkmal in einer anderen ehemaligen deutschen Kolonie (z.B. in Togo, Kamerun oder Tansania) im Urwald stände, wo es keine dort lebende deutschsprachige Bevölkerung mehr gibt, die lebendige Tradition abgerissen wäre und das Denkmal unter derartigen Umständen seinen sinnstiftenden Inhalt verloren hätte. Unter solchen Umständen, wobei der Kontext des Denkmals sich dahingehend geändert hätte, dass es Sinn oder Bedeutung für die dort lebende Bevölkerung vollständig verloren hätte, wäre eine Verschiebung oder Entfernung verständlich gewesen.
Das Gegenteil ist jedoch in Namibia der Fall, wo ein deutschsprachiger Bevölkerungsteil, der sich mit der Republik Namibia staatsbürgerlich identifiziert und solidarisch verbunden fühlt, seine Steuern zahlt und die Gesetze des Landes achtet, zeitlich ununterbrochen seit der Kolonialzeit in Namibia beheimatet ist. Die deutsche Sprachgruppe hat einen großen Anteil an der Aufbauarbeit im Lande geleistet und sich das Recht erworben, den Erhalt ihres Kulturguts im Rahmen ihrer verfassungsgemäß verankerten Kultur- und Minderheitsrechte zu fordern. Sie betrachtet das Reiterdenkmal als ein Denkmal mit hohem Symbolwert, durch das sie mit ihren traditionellen kulturellen Wurzeln verbunden ist. Ihre diesbezüglichen Rechte sind unter den Bestimmungen der namibischen Verfassung geschützt. Die deutsche Sprachgruppe hat daher das Recht, die Verschiebung des Reiterdenkmals abzulehnen, wenn sie es so wünscht. Auf keinen Fall darf eine Verschiebung des Reiterdenkmals vorgenommen werden, bevor der Wille der deutschen Sprach- und Kulturgruppe diesbezüglich festgestellt worden ist.
(b) Relevanz innerhalb des namibischen Kontextes: Der Status als lebendiges Denkmal im historischen Kontext wird weiterhin dadurch belegt, dass bereits in der Vergangenheit das Denkmal politisiert wurde, indem der Kopf des Pferdes von Bewohnern der alten Werft verhängt wurde, um auf die unerträglichen Umstände der alten schwarzen Siedlung in Windhoek hinzuweisen. Also solches hat das Reiterdenkmal - gerade wegen seines hohen symbolischen Stellenwerts - bereits eine Rolle in der jüngeren namibischen Geschichte der Befreiungsbewegung gespielt und ist dadurch auch im namibischen Kontext sinnstiftend aktiv gewesen. Das Denkmal ist der schwarzen Bevölkerung bekannt und auch unter diesem Teil der Bevölkerung z.T. populär. Als solches ist sein Erhalt auch im Namen der schwarzen Bevölkerung, die das Denkmal nicht fanatisch - aus welchen Gründen auch immer - ablehnt, sondern als einen integralen Teil des namibischen Kulturguts betrachtet, zu fordern.
(c) Tourismus: Der Status des Reiterdenkmals als lebendiges Denkmal wird ebenfalls durch seine touristische Nutzung ausreichend bewiesen. Touristisch hat es einen hohen Stellenwert, und selbst Besucher aus allen Teilen Namibias sind zu beobachten, die das Denkmal besuchen, davon Fotos machen oder sich vor dem Denkmal fotografieren lassen. Die Tourismusindustrie hat daher ebenfalls ein direktes Interesse, der Verschiebung des Denkmals entgegenzuwirken, da es eine der Hauptattraktionen der nicht gerade üppigen Denkmallandschaft in Windhoek ist. Ihre Vertreter sollten sich zur beabsichtigten Verschiebung des Reiterdenkmals äußern.
(d) Kontroverse Bedeutung: Der Status des Reiterdenkmals als lebendiges Denkmal wird weiterhin gerade durch seinen kontroversen Kontext, Standort usw. dokumentiert. Es ist nur logisch und verständlich, dass in einer politisch, kulturell und historisch diversen und multikulturellen Landschaft das Reiterdenkmal verschiedene Emotionen, Reaktionen und Betrachtungsweisen hervorruft. Diese sind alle Teil des lebendigen Denkmals. Daraus jedoch das (einseitige) Recht herleiten zu wollen, weil es die Gefühle einiger Mitglieder der Nation verletze, dessen Entfernung oder Verschiebung zu legitimieren und daraufhin einseitig per Dekret/Kabinettsbeschluss die Verschiebung des Denkmals anzuordnen, geht auf Kosten der Rechte Anderer und Minderheiten. Dieses widerspricht dem demokratischen Geist der namibischen Verfassung und der Doktrin der nationalen Versöhnung. Die Verschiebung des Reiterdenkmals käme einer Verletzung konstitutionell verankerter, kultureller Rechte namibischer Bürger gleich und ist auch aus diesem Grunde abzulehnen.
(e) Neue Symbole autokratischer Herrschaft: Dem kritischen Beobachter der Denkmalpolitik Namibias bleibt natürlich nicht verborgen, was mit der Verschiebung des Reiterdenkmals beabsichtigt wird. Die Handlung ist aus dem Programm der Regierung zu verstehen, neue "nationale Denkmäler" zu erzeugen. Den Anfang des neuen Denkmalreigens bildete der Heldenacker in den Auasbergen (Kostenpunkt ca. 80 Millionen Namibia-Dollar). Den Mittelpunkt bildet die neue Kanzlei des Präsidenten und dessen Residenz (Kostenpunkt ca. eine Milliarde Namibia-Dollar). Den Abschluss bildet nunmehr das geplante "Museum" am Standort des Reiterdenkmals, dem wahrscheinlich eine alles überragende Form, höher als Christuskirche usw. zuerkannt wird, denn diese Landmarke muss von der Veranda der Präsidentenresidenz in Auasblick aus sichtbar sein. Die Lage der Präsidentenresidenz ermöglicht somit einen Blickwinkel von fast 180 Grad - vom Museum bis zum Heldenacker. Auf diese Art und Weise wird dann nicht nur symbolisch vom Land Besitz ergriffen, sondern auch von der Geschichte Namibias, indem physisch auf Anfang und Ende der namibischen Geschichte hingewiesen werden kann.
Dabei übersieht die Regierung, dass die Vorläufer derartiger Architektur in totalitären Staaten zu finden waren. Dem Heldenacker stehen heroisierende Arbeiter- und Bauerndenkmäler (Hammer und Sichel) in Moskau, im Ostblock und in Ostasien zum Vorbild, als Wegbereiter der Architektur des Staatshauses kann ruhig Albert Speer betrachtet werden, der Stararchitekt Adolf Hitlers. Es ist nicht verwunderlich, dass gerade die Nordkoreaner die Bauarbeiten ausführen, deren Staatsform bis zum heutigen Tag die totalitäre Diktatur ist.
Dem gleichen Machtgehabe soll nun auch das Reiterdenkmal weichen. Die Regierung übersieht, dass ihr diese einmalige Geste ewig zum Schaden gereichen wird, da sie nicht rückgängig zu machen sein wird. Zudem dokumentiert sie gerade das, was die Regierung immer beteuert, nicht zu tun bzw. nicht zu sein: nämlich nicht auf die Bevölkerung Rücksicht zu nehmen, demokratisch zu sein usw.
Wenn die Monstrosität "Museum" eines Tages fertig sein wird, wird sie genauso vergammeln wie das Kriegsmuseum in Okahandja (ehemalige deutsche Feste, von den Koreanern umgestaltet, bis heute weder eingeweiht noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht), der Oberste Gerichtshof (Supreme Court), die Alte Feste und die ehemalige Kaiserliche Realschule derzeitig vergammeln (Grund: "Geldmangel"). Dann wird die Regierung ihre Macht demonstriert haben, das Reiterdenkmal zwar nicht vom Sockel gestoßen, sondern lediglich verschoben (wie tolerant) und dafür das bedeutendste historische Denkmalensemble Windhoeks ein für alle Mal ruiniert zu haben.
Von der Gestaltung dieser Denkmalpolitik war die namibische Bevölkerung übrigens ausgeschlossen. Es haben weder namibische Künstler oder Architekten diese Monstrositäten mitgestaltet. Dieser Sachverhalt ist ein Skandal ersten Ranges, der in seiner Ungeheuerlichkeit einzigartig dasteht: Namibische Nationaldenkmäler "made in Korea" - unter brutaler Verdrängung angestammter Landmarken wie z.B. der Alten Feste in Okahandja und dem Reiterdenkmal. Und dagegen scheint der Denkmalrat keine Bedenken zu haben?
Der Denkmalrat outet sich als der Gummistempel der Regierung: Anstatt sich der glaubwürdigen Pflege und dem Schutz namibischen Kulturguts zu widmen, lässt er sich von der Regierung für eine fragwürdige "nationale Denkmalpolitik" instrumentalisieren. Es ist schon eigenartig, dass der Denkmalrat nicht im eigenen Interesse vor der Verschiebung des Reiterdenkmals gewarnt hat. So wirft er selber die Fragwürdigkeit seiner Funktion und Existenz auf.
9. Das Reiterdenkmal als proklamiertes Nationales Denkmal
Das Reiterdenkmal ist ein proklamiertes Nationales Denkmal. Als solches darf es nur entfernt, verschoben, beschädigt oder zerstört werden, wenn der Nationale Denkmalrat zustimmt. Dabei ist zu beachten, ob auf dem Denkmalrat, sollte er seine Zustimmung dazu geben, die eingeborene deutsche Sprachgruppe Namibias vertreten ist und dort ihre legitimen Ansprüche vertreten darf, oder ob über diese wichtige Angelegenheit unter Ausschluss von Vertretern dieser Sprachgruppe (oder jeglicher anderer Gruppen, die an der Vermeidung der Verschiebung des Reiterdenkmals ein Interesse haben könnten, z.B. Bürger und Einwohner der Stadt Windhoek, Umgebungsbewegungen, Stadtplaner, Mitglieder der Opposition der Regierung, historisch und kulturell Interessierte aus anderen Teilen des Landes usw.) beschlossen wird.
Es muss auch öffentlich bekannt gemacht werden, worauf der Denkmalrat seine Zustimmung gründet und wie diese begründet wird, wenn er eine solche Zustimmung geben sollte, und ob die nötigen Voruntersuchungen, Analysen und diesbezüglichen Gutachten usw. eingeholt worden sind. Die Debatte um die Verschiebung des Reiterdenkmals ist öffentlich zu führen. Eine einseitig politisch motivierte Verschiebung des Denkmals, die vom Denkmalrat lediglich sanktioniert, aber nicht genauestens untersucht und mit allen Interessenten und interessierten Parteien befriedigend ausgehandelt wurde, ist abzulehnen.
Teil 1 dieser Denkschrift ist am 18. Juni erschienen, der 3. und letzte Teil wird am 20. Juni 2008 in der AZ veröffentlicht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen