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Status von Abschätzungsgericht ungewiss
Status von Abschätzungsgericht ungewiss

Status von Abschätzungsgericht ungewiss

Verschobenes Urteil verhindert Klarheit – Anwälte beraten über weiteres Vorgehen
Marc Springer
Windhoek (ms) • Die Zukunft des Abschätzungsgerichts bleibt ungewiss, nachdem ein Gerichtsurteil, das es legitimiert oder annulliert hätte, zum wiederholten Male verschoben wurde.

Das Urteil der Richter Shafimana Ueitele und Thomas Masuku, das am Montag hätte fallen sollen und auf den 16. November verschoben wurde, hätte verschiedene zu einer Klage gebündelte Anträge der Gästefarm Kambazembi entschieden, die diverse Regularien im Zusammenhang mit der umstrittenen Berechnung der Bodensteuer für verfassungswidrig erklärt haben will. Hätte sie am Montag dabei am Obergericht Recht erhalten, wäre damit auch das Abschätzungsgericht null und nichtig, das am 7. November wieder in Windhoek tagen und über Einsprüche befinden soll, die rund 3000 Farmer gegen die ihnen berechnete Bodensteuer eingelegt haben.

Bei einer früheren Sitzung des Abschätzungsgerichts in Grootfontein waren Anwälte mit einem Antrag gescheitert, die Arbeit des Gremiums solange auszusetzen, bis die Kambazembi-Klage entschieden ist. Ob sie dieses Gesuch am 7. November erneuern werden, vermochte der Anwalt Charlie Bodenstein gestern auf Anfrage nicht zu sagen. Er teilte lediglich mit, er werde sich in den nächsten Tagen mit anderen beteiligten Juristen über das weitere Vorgehen beraten.

Gleichzeitig hob er hervor, dass das Abschätzungsgericht ungeachtet des ausstehenden Urteils seine Tätigkeit aus juristischer Sicht nicht fortsetzen könne. Schließlich habe dessen Vorsitzender Johannes Shuuveni vor kurzem geurteilt, dass die im Ministerium für Landreform angesiedelte Abschätzungsabteilung eine unzulässige Berechnungsmethodik angewandt habe und der dabei ermittelte Wert sämtlicher Farmen ungültig sei, deren Eigentümer in einer Sammelklage von Anwälten vertreten werden.

Damit habe Shuuveni die gesamte Abschätzung für unwirksam erklärt und habe folglich nicht anordnen dürfen, dass die etwa 1700 betroffenen Farmer ungeachtet seines Befunds ihre Einsprüche dennoch individuell begründen sollen. Dasselbe gelte für die rund 1300 Grundbesitzer, die ebenfalls Einspruch gegen die ihnen berechnete Bodensteuer eingelegt hätten, dabei aber nicht von Anwälten vertreten werden.

Wie die weiteren Entwicklungen am Abschätzungsgericht jene Farmer tangieren, die keinen Einspruch eingelegt haben, deren Bodensteuer jedoch anhand derselben Methodik berechnet wurde, ist derzeit ungewiss.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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