Status von Ausländern gestärkt
Windhoek - Der am Montag ergangene Befund von Richter Dave Smuts geht auf eine Klage von drei Südafrikanern zurück, die alle mit Namibierinnen verheiratet sind. Der Haupt-Antragsteller Clifford Warden ist 2004 nach Namibia eingewandert und hat hier eine Arbeitserlaubnis für eine Anstellung in einem Windhoeker Hotel erhalten. Im Februar 2006 hat er seine namibische Frau Michelle Pienaar geheiratet, mit der er ein Kind hat und dauerhaft in Windhoek lebt.
Nach Angaben von Warden ist er seit 2004 als Geschäftsführer in dem Hotel angestellt und wurde wie sein ebenfalls dort tätiger Nebenkläger Jaco Haasbroek seither vom Innenministerium verpflichtet, seine Arbeitserlaubnis jährlich zu verlängern. Außerdem seien sie von den Behörden gezwungen worden, ein so genanntes Aufenthalts-Zertifikat zu beantragen, das ihr Bleiberecht in Namibia bestätigt.
Laut Antragsteller wurde ihre Tätigkeit bei dem Hotel aufgrund ihrer südafrikanischen Nationalität zu einem "Streitpunkt". So habe die zuständige Gewerkschaft im April 2010 eine Demonstration in dem Hotel veranstaltet und dabei gefordert, die Arbeitserlaubnis der beiden Kläger solle nicht verlängert werden.
Seitdem würden sie in der "ständigen Furcht" leben, ihre Arbeitserlaubnis zu verlieren und mangels Einkommen nach Südafrika zurückkehren zu müssen. Ähnliches gilt auch für den selbstständigen Unternehmer und dritten Kläger Johan Cornelissen, der ebenfalls aus Südafrika stammt, mit einer Namibierin verheiratet ist und mit ihr und zwei gemeinsamen Kindern in Walvis Bay lebt.
In ihrer von Anwalt Norman Tjombe vorbereiteten Eingabe betonen die drei Kläger, dass sie nicht in so genannter Scheinehe lebten, um sich dadurch ein Aufenthaltsrecht zu sichern. Außerdem versichern sie, dass sie mit ihren Familien dauerhaft in Namibia leben wollen. Dieser Wunsch sei jedoch bedroht, falls ihre Arbeitserlaubnis nicht erneuert werden sollte. In diesem Falle müssten sie aufgrund des damit verbundenen Einkommensverlustes nach Südafrika zurückkehren und ihre namibischen Frauen die "bedauerliche Wahl treffen", entweder mit dem Rest der Familie hier zu bleiben oder dem Ehemann nach Südafrika zu folgen.
Da eine solche Spaltung der Familie das Recht auf Bewegungsfreiheit und Schutz der Familie verletze, beantragten die Kläger eine richterliche Verfügung, wonach "Ausländer, die rechtmäßig mit einem namibischen Staatsbürger verheiratet sind, nicht im Besitz irgendwelcher Genehmigungen sein müssen, um hierzulande arbeiten, studieren oder wohnen zu dürfen".
Die Anwältin des beklagten Innenministeriums, Charlene Potgieter, räumte in ihrer Erwiderung ein, dass es "keine gesetzliche Verpflichtung" für Ausländer mit namibischen Ehepartnern gebe, die von den Klägern beanstandeten Dokumente zu beantragen. Demnach gab Richter Smuts dem Antrag der Kläger statt und befreite damit auch formal andere Ausländer mit namibischen Ehepartnern von der Pflicht, beim Innenministerium Dokumente wie Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, Studienpermits oder im Falle einer Auslandsreise so genannte re-entry-visas zu beantragen.
Nach Angaben von Warden ist er seit 2004 als Geschäftsführer in dem Hotel angestellt und wurde wie sein ebenfalls dort tätiger Nebenkläger Jaco Haasbroek seither vom Innenministerium verpflichtet, seine Arbeitserlaubnis jährlich zu verlängern. Außerdem seien sie von den Behörden gezwungen worden, ein so genanntes Aufenthalts-Zertifikat zu beantragen, das ihr Bleiberecht in Namibia bestätigt.
Laut Antragsteller wurde ihre Tätigkeit bei dem Hotel aufgrund ihrer südafrikanischen Nationalität zu einem "Streitpunkt". So habe die zuständige Gewerkschaft im April 2010 eine Demonstration in dem Hotel veranstaltet und dabei gefordert, die Arbeitserlaubnis der beiden Kläger solle nicht verlängert werden.
Seitdem würden sie in der "ständigen Furcht" leben, ihre Arbeitserlaubnis zu verlieren und mangels Einkommen nach Südafrika zurückkehren zu müssen. Ähnliches gilt auch für den selbstständigen Unternehmer und dritten Kläger Johan Cornelissen, der ebenfalls aus Südafrika stammt, mit einer Namibierin verheiratet ist und mit ihr und zwei gemeinsamen Kindern in Walvis Bay lebt.
In ihrer von Anwalt Norman Tjombe vorbereiteten Eingabe betonen die drei Kläger, dass sie nicht in so genannter Scheinehe lebten, um sich dadurch ein Aufenthaltsrecht zu sichern. Außerdem versichern sie, dass sie mit ihren Familien dauerhaft in Namibia leben wollen. Dieser Wunsch sei jedoch bedroht, falls ihre Arbeitserlaubnis nicht erneuert werden sollte. In diesem Falle müssten sie aufgrund des damit verbundenen Einkommensverlustes nach Südafrika zurückkehren und ihre namibischen Frauen die "bedauerliche Wahl treffen", entweder mit dem Rest der Familie hier zu bleiben oder dem Ehemann nach Südafrika zu folgen.
Da eine solche Spaltung der Familie das Recht auf Bewegungsfreiheit und Schutz der Familie verletze, beantragten die Kläger eine richterliche Verfügung, wonach "Ausländer, die rechtmäßig mit einem namibischen Staatsbürger verheiratet sind, nicht im Besitz irgendwelcher Genehmigungen sein müssen, um hierzulande arbeiten, studieren oder wohnen zu dürfen".
Die Anwältin des beklagten Innenministeriums, Charlene Potgieter, räumte in ihrer Erwiderung ein, dass es "keine gesetzliche Verpflichtung" für Ausländer mit namibischen Ehepartnern gebe, die von den Klägern beanstandeten Dokumente zu beantragen. Demnach gab Richter Smuts dem Antrag der Kläger statt und befreite damit auch formal andere Ausländer mit namibischen Ehepartnern von der Pflicht, beim Innenministerium Dokumente wie Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, Studienpermits oder im Falle einer Auslandsreise so genannte re-entry-visas zu beantragen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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