Stempel selbst kontrollieren
Windhoek - Die Schwierigkeiten mit der Aufenthaltsdauer bei der Einreise von Touristen sind bei den diplomatischen Vertretungen in Windhoek nur teilweise bekannt. So kennt die deutsche Botschaft zwar die Situation, ist aber mit einer Reaktion zurückhaltend. Die Einreisebestimmungen oblägen den hiesigen Behörden, hieß es auf AZ-Nachfrage. "Die deutsche Botschaft kann daher keine Stellungnahme zu den Praktiken namibischer Behörden abgeben", erklärte Viola Winterseel, Leiterin der Pass- und Visastelle.
Sie wies jedoch darauf hin, dass "bereits seit 2005" ein entsprechender Vermerk auf die Internet-Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik (www.auswaertiges-amt.de) aufgenommen worden sei. Unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise / Visum" heißt es dort: "Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigem (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. (...) Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch Inhaftierung) führen."
Auch die Information des Auswärtigen Amtes reflektiert den Anspruch von Besuchern, der sich aus der Logik ergibt, aber nicht immer erfüllt wurde. So heißt es auf der Webseite: "Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt." Der AZ wurden indes mehrere Fälle bekannt, in denen Besucher eine Aufenthaltsdauer gewährt wurde, die vor dem Rückflugdatum abgelaufen ist.
Der deutsche Botschafter Egon Kochanke räumte ein, dass die Situation bzw. die bekannt gewordenen Beispiele "unbefriedigend" seien; er stellte in Aussicht: "Ich werde mich über das Visaverfahren unterrichten lassen und mit den Namibiern darüber unterhalten."
Indes teilte der britische Hochkommissar Mark Bensberg mit, dass "uns keine Fälle wie diese mit britischen Staatsbürgern gemeldet wurden". Auch der spanischen Botschaft sind derartige Schwierigkeiten ihrer Landsleute nicht bekannt, die französische Auslandsvertretung hat die AZ-Anfrage noch nicht beantwortet.
Sie wies jedoch darauf hin, dass "bereits seit 2005" ein entsprechender Vermerk auf die Internet-Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik (www.auswaertiges-amt.de) aufgenommen worden sei. Unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise / Visum" heißt es dort: "Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigem (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. (...) Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch Inhaftierung) führen."
Auch die Information des Auswärtigen Amtes reflektiert den Anspruch von Besuchern, der sich aus der Logik ergibt, aber nicht immer erfüllt wurde. So heißt es auf der Webseite: "Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt." Der AZ wurden indes mehrere Fälle bekannt, in denen Besucher eine Aufenthaltsdauer gewährt wurde, die vor dem Rückflugdatum abgelaufen ist.
Der deutsche Botschafter Egon Kochanke räumte ein, dass die Situation bzw. die bekannt gewordenen Beispiele "unbefriedigend" seien; er stellte in Aussicht: "Ich werde mich über das Visaverfahren unterrichten lassen und mit den Namibiern darüber unterhalten."
Indes teilte der britische Hochkommissar Mark Bensberg mit, dass "uns keine Fälle wie diese mit britischen Staatsbürgern gemeldet wurden". Auch der spanischen Botschaft sind derartige Schwierigkeiten ihrer Landsleute nicht bekannt, die französische Auslandsvertretung hat die AZ-Anfrage noch nicht beantwortet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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