Steuerbefreiung gilt ab 1. August
Windhoek - Die Befreiung bestimmter Grundnahrungsmittel von der Mehrwertsteuer (VAT) tritt am 1. August 2008 in Kraft. Das teilte Calle Schlettwein, Staatssekretär im Finanzministerium, am vergangenen Freitag schriftlich mit. Seinen Angaben zufolge sei die dafür notwendige Novellierung des Mehrwertsteuer-Gesetzes im Regierungsamtsblatt Nr. 4084 vom 15. Juli veröffentlicht worden. Laut Gesetzestext trete die Steuerbefreiung am 1. Tag des Monats nach der Amtsblatt-Veröffentlichung in Kraft, somit also am 1. August.
Schlettwein nannte in der Erklärung erneut die Produkte, für die die Mehrwertsteuer-Befreiung gelte: "frische und getrocknete Bohnen, Sonnenblumen-Speiseöl, tierische Fette (zur Essenszubereitung), Brot sowie Brot- und Kuchenmehl (gesiebt und ungesiebt)". Die 15-prozentige Vergünstigung auf die genannten Artikel komme jedoch nicht zur Anwendung, wenn diese Produkte Bestandteile von (servierten) Speisen sowie gekochten oder vorbereiteten Lebensmitteln seien. Lebensmittelhändler und Supermärkte sind aufgefordert, ihre Mehrwertsteuer-Regelung ab 1. August anzupassen, damit die Vergünstigung bei den Grundnahrungsmittelpreisen "vor allem den Armen in diesem Land zugute kommt", so Schlettwein.
Die Mehrwertsteuer-Befreiung gewisser Produkte hatte Präsident Hifikepunye Pohamba Mitte Juni angeregt und vom Kabinett bestätigen lassen. Das Parlament und der Nationalrat stimmten hiernach der notwendigen Änderung des Mehrwertsteuer-Gesetzes zu.
Schlettwein nannte in der Erklärung erneut die Produkte, für die die Mehrwertsteuer-Befreiung gelte: "frische und getrocknete Bohnen, Sonnenblumen-Speiseöl, tierische Fette (zur Essenszubereitung), Brot sowie Brot- und Kuchenmehl (gesiebt und ungesiebt)". Die 15-prozentige Vergünstigung auf die genannten Artikel komme jedoch nicht zur Anwendung, wenn diese Produkte Bestandteile von (servierten) Speisen sowie gekochten oder vorbereiteten Lebensmitteln seien. Lebensmittelhändler und Supermärkte sind aufgefordert, ihre Mehrwertsteuer-Regelung ab 1. August anzupassen, damit die Vergünstigung bei den Grundnahrungsmittelpreisen "vor allem den Armen in diesem Land zugute kommt", so Schlettwein.
Die Mehrwertsteuer-Befreiung gewisser Produkte hatte Präsident Hifikepunye Pohamba Mitte Juni angeregt und vom Kabinett bestätigen lassen. Das Parlament und der Nationalrat stimmten hiernach der notwendigen Änderung des Mehrwertsteuer-Gesetzes zu.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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