Steuererklärungen für 2020 erst am 1. März 2021
Windhoek (ste) - Hatte der Fiskus unlängst infolge der COVID-19-bedingten Ausgangssperre die Eingabefrist für die Steuererklärungen des Finanzjahres 2020 (März 2019 bis Februar 2020), auf den 30. September 2020 verschoben (AZ berichtete), so gab er gestern eine weitere Fristverlängerung bis zum 1. März 2021 bekannt. Davon sei auch das Bußgeldmoratorium betroffen, dass für die Nachreichung ausstehender Steuererklärungen verkündet worden war. Dies bedeute aber nicht, dass durch diese Regelung auch die Zahlung der Steuern bis dahin verschoben sei. Mehr dazu in der heutigen Market Watch.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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