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Steuerfall bleibt undurchsichtig

Ermittler kann angebliche Unterdeklarierung von Importen nicht erhellen
Marc Springer
Von Marc Springer,

Windhoek

Der Chefinspektor John Mwatongwe wurde gestern als Zeuge bei der Verhandlung eines Kautionsantrags vernommen, den drei Angeklagte gestellt haben, die den Fiskus um rund 3,5 Millionen N$ betrogen haben sollen. Konkret wird den Angeklagten Tao Huizhong (47) und Huang Jinrong (31) vorgeworfen, zwischen Anfang 2010 und Dezember 2016 große Mengen an Waren nach Namibia importiert und deren Wert unterdeklariert zu haben, um dadurch Importsteuern zu sparen. Dabei sollen sie in gemeinschaftlicher Absicht bzw. unter Beihilfe ihres mutmaßlichen Komplizen Laurentius Julius (40) gehandelt haben, der die Firma Extreme Customs Clearing Services (XCCS) betreibt und in dieser Eigenschaft angeblich als Zollagent der Beschuldigten agiert hat.

Während seiner Befragung durch Verteidiger Sisa Namandje gab Mwatongwe zu Protokoll, Tao sei seinen Recherchen zufolge Teilhaber der in Oshikango ansässigen Firma Golden Phoenix CC, bei der Kollegen von ihm im Dezember eine Durchsuchung vollzogen und Unterlagen beschlagnahmt hätten. Diese Dokumente würden belegen, dass Golden Phoenix chinesischen Lieferanten rund 12,3 Millionen US$ für importierte Waren bezahlt und diese eingeführten Produkte beim Zoll mit rund 400000 US$ stark unterbewertet habe.

Ähnliches gilt laut Staatsanwaltschaft auch im Falle von Huang, dessen ebenfalls in Oshikango ansässiges Unternehmen Golden Star etwa 2,4 Millionen US$ für importierte Güter an ausländische Produzenten überwiesen, darauf jedoch nur auf einen unterdeklarierten Betrag von 100000 US$ Importsteuern bezahlt hat.

Nach wiederholten Nachfragen durch Namandje räumte Mwatongwe ein, die Dokumente würden nicht darauf hindeuten, dass sich Tao oder Huang in irgendeiner Weise an möglichem Steuerbetrug beteiligt oder durch Geldwäsche persönlich bereichert haben. Sie seien jedoch die einzigen Vertreter von Golden Phoenix bzw. Golden Star, die diesen beiden Firmen derzeit zugeordnet werden könnten und hätten als solches „beteiligt, oder zumindest informiert“ sein müssen.

Ferner gab der Inspektor zu, er könne nicht sagen, in welcher Eigenschaft die beiden angeklagten Asiaten bei den jeweiligen Unternehmen angestellt gewesen und wer ihre Vorgesetzten oder Auftraggeber seien. Außerdem räumte er ein, die Polizei habe keine Information darüber, wann die beiden Firmen welche Waren nach Namibia eingeführt hätten. Er könne demnach auch nicht sagen, welche Importe unterdeklariert worden seien, sondern sich in dieser Vermutung nur auf Zahlungsbelege verlassen, die Überweisungen an ausländische Lieferanten dokumentieren würden.

Der Ermittler musste darüber hi­naus eingestehen, er habe keine Hinweise darauf, dass die zwei Chinesen mit angeblich aus Geldwäsche erlangten Finanzen irgendwelche Vermögenswerte erworben und damit die Bestimmungen des Gesetzes gegen organisierte Kriminalität verletzt hätten. Ferner könne er bisher nicht sagen, woher das angeblich von den Geschäftsleuten gewaschene Geld stamme – er sei sich jedoch sicher, dass die Angeklagten illegal Geld aus Namibia nach China überwiesen und damit Devisenkontrollen umgangen hätten.

Mwatongwe vermochte des Weiteren keine konkreten Gründe dafür zu nennen, warum den Asiaten keine Kaution gewährt werden solle. Zwar könne er keine Hinweise auf Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr nennen, es bestehe jedoch Fluchtgefahr, weil die Angeklagten nach einer bedingten Freilassung in die Heimat entkommen könnten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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