Steuersenkung erläutert
Windhoek - Finanzminister Nangolo Mbumba hat am Freitag im Parlament die im Staatshaushalt angekündigte Einkommenssteuersenkung erläutert.
Künftig sollen Namibier, die ein Jahresgehalt von bis zu 24 000 Namibia-Dollar beziehen, gänzlich von der Einkommenssteuer freigestellt werden. Der Steuersatz auf Gehälter zwischen 24 000 und 40 000 Namibia-Dollar pro Jahr soll von 18 auf 17,5 Prozent gesenkt werden. Gehälter zwischen 40 000 und 80 000 Namibia-Dollar sollen künftig mit 29,5 Prozent anstelle von 30 Prozent belastet werden und der Einkommenssteuersatz auf Gehälter zwischen 80 000 und 200 000 Namibia-Dollar wird von 35 auf 34,5 Prozent gesenkt. Der Spitzensteuersatz auf Gehälter über 200 000 Namibia-Dollar im Jahr soll von 36 auf 35 Prozent reduziert werden.
Das Finanzministerium werde in Kürze Tabellen veröffentlichen, in denen die überarbeiteten Sätze besprochen werden.
Der Minister kündigte auch eine weitere Änderung des Mehrwertsteuergesetzes an. So solle künftig auf alle Geräte und Ausrüstung, die für blinde, taube und physisch behinderte Namibier erforderlich sind, keine VAT mehr erhoben werden.
Künftig sollen Namibier, die ein Jahresgehalt von bis zu 24 000 Namibia-Dollar beziehen, gänzlich von der Einkommenssteuer freigestellt werden. Der Steuersatz auf Gehälter zwischen 24 000 und 40 000 Namibia-Dollar pro Jahr soll von 18 auf 17,5 Prozent gesenkt werden. Gehälter zwischen 40 000 und 80 000 Namibia-Dollar sollen künftig mit 29,5 Prozent anstelle von 30 Prozent belastet werden und der Einkommenssteuersatz auf Gehälter zwischen 80 000 und 200 000 Namibia-Dollar wird von 35 auf 34,5 Prozent gesenkt. Der Spitzensteuersatz auf Gehälter über 200 000 Namibia-Dollar im Jahr soll von 36 auf 35 Prozent reduziert werden.
Das Finanzministerium werde in Kürze Tabellen veröffentlichen, in denen die überarbeiteten Sätze besprochen werden.
Der Minister kündigte auch eine weitere Änderung des Mehrwertsteuergesetzes an. So solle künftig auf alle Geräte und Ausrüstung, die für blinde, taube und physisch behinderte Namibier erforderlich sind, keine VAT mehr erhoben werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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