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Stichtag für Angeklagte
Stichtag für Angeklagte

Stichtag für Angeklagte

Kautionsurteil wegen mutmaßlichen Zollbetrugs steht bevor
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Verteidiger Sisa Namandje, der die beiden asiatischen Angeklagten Tao Huizhong (47) und Huang Jinrong (31) vertritt, erklärte in seinem Schlussplädoyer zum Abschluss der Kautionsverhandlung die angeblich willkürliche Festnahme seiner Mandanten für rechtswidrig. Schließlich seien jene nicht über ihre Rechte informiert oder den Grund ihrer Verhaftung aufgeklärt worden, wie dies in der Verfassung vorgeschrieben sei.

Da dieses Versäumnis von der Polizei nicht geleugnet werde, sei die anhaltende Inhaftierung seiner Klienten eine Form der illegalen Freiheitsberaubung und ihre sofortige Freilassung geboten. Dies sei ferner deshalb zwingend erforderlich, weil die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise oder Indizien gegen Tao und Huang habe vorlegen können und es folglich keinen Anfangsverdacht gebe, der ihren Verbleib im Polizeigewahrsam rechtfertige.

Darüber hinaus habe die Anklage keine konkreten Anhaltspunkte für eine mögliche Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr seiner Mandanten nennen können, die sie ferner nicht wegen Betrugs oder Geldwäsche belangen könne. Schließlich würden sich diese beiden Vorwürfe gegen die zwei in Oshikango ansässigen und der Unterdeklarierung von Importen verdächtigten Firmen Golden Phoenix CC und Golden Star richten, bei denen Tao und Huang angestellt seien. Die beiden Beschuldigten seien jedoch in ihrer Privateigenschaft angeklagt und könnten nicht persönlich für mögliche Verfehlungen ihres Arbeitgebers haftbar gemacht werden.

Namandje warf der Staatsanwaltschaft ferner vor, das Gericht durch die Behauptung getäuscht zu haben, durch den angeblichen Betrug der Angeklagten sei ein Schaden von rund 3,5 Milliarden N$ entstanden. Dies sei eine bewusste Irreführung, weil diese Zahl auf Schätzungen beruhe, wonach etwa 100 chinesische Unternehmen dem Fiskus in den vergangenen drei Jahren Zollabgaben in dieser Höhe vorenthalten hätten.

Abgesehen davon, dass die Anklage durch diese Übertreibung versucht habe, den angeblich von seinen Mandanten begangenen Betrug zu potenzieren, werde sie ihnen selbst eine Beteiligung in weit geringerem Umfang kaum nachweisen können. Schließlich könne sie dabei nicht die bei Golden Phoenix und Golden Star konfiszierten Unterlagen nutzen, weil jene ohne richterlichen Dursuchungsbeschluss beschlagnahmt worden seien.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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