Stillgelegtes Bauvorhaben löst Klage aus
Entwickler von Hochhaus-Projekt am Langstrand soll 18 Millionen N$ zahlen
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führt die chinesische Firma China Jiangsu International Namibia an, die als Bauträger fungierende und als Antragsgegner geführte Firma Ocean Key Development bzw. deren alleiniger Teilhaber Günther Helmut Heimstädt sowie der Architekt Christo Botha seien vertragsbrüchig geworden und hätten das Projekt zum Scheitern gebracht.
Laut Kläger sei am 11. Oktober 2013 mit Heimstädt vereinbart worden, dass dessen Firma Ocean Key für die Errichtung der Immobilie 112 Millionen N$ zahlen und diesen Betrag gemäß der gemachten Baufortschritte in Raten entrichten werde. Ferner habe man sich darauf verständigt, dass Botha bzw. dessen Firma MB Architects für jeden Bauabschnitt eine Abnahme vornehmen und die dafür fällige Zahlung erfolgen werde, sobald jener die Freigabe dafür erteilt habe.
Jiangsu zufolge sei ferner mit Heimstädt abgemacht worden, dass er binnen 30 Tagen nach dieser Freigabe den für einen jeweiligen Bauabschnitt fälligen Betrag zahlen und der Vertrag hinfällig werde, falls diese Zahlung länger als 37 Tage ausbleiben sollte. Außerdem habe die Vereinbarung vorgesehen, dass beide Vertragspartner die zuvor geschlossene Einigung auflösen könnten, falls die Bauarbeiten länger als 90 Tage am Stück ruhen sollten.
Gemäß dieser Abmachung habe Jiangsu am 13. Oktober 2013 die Bauarbeiten aufgenommen die laut Vertrag binnen zwei Jahren hätten abgeschlossen werden sollen. In der Folgezeit habe das Unternehmen die erste Phase des Bauprojekts abgeschlossen und dafür von Heimstädt rund 14 Millionen N$ erhalten.
Danach jedoch seien vier weitere Bauabschnitte abgeschlossen und von Baukalkulatoren mit 10,8 Millionen N$ bewertet worden. Botha habe jedoch nicht die vereinbarte Freigabe erteilt, in der er als Bauinspektor hätte bestätigen müssen, dass die Arbeiten zur Zufriedenheit abgeschlossen worden seien und die dafür fällige Zahlung erfolgen könne. Deshalb habe Heimstädt keine Zahlung geleistet und Jiangsu schließlich die Bauarbeiten eingestellt und nach der Frist von 90 Tagen den Vertrag aufgekündigt. Dies sei der Zahlungsverweigerung der Beklagten zuzuschreiben, die den Klägern noch 14,5 Millionen N$ (inklusive Zinsen) für geleitete aber nicht entlohnte Arbeit schuldig seien. Ferner seien sie für zusätzliche 4,5 Millionen N$ haftbar, die Jiangsu seit Baustopp für Strom und Wasser, sowie die Unterbringung von Angestellten und die Sicherung der Baustelle bezahlt habe.
Die Antragsgegner konstatieren in ihrer Klageerwiderung, dass nicht sie, sondern Jiangsu vertragsbrüchig geworden sei, indem die Firma die Bauarbeiten eingestellt habe. Ferner bestreiten sie, dass Baukalkulatoren die nach Fertigstellung von Phase 1 von Jiangsu geleistete Arbeit mit 10,7 Millionen N$ bewertet hätten oder die Firma auf diese Summe Anspruch habe.
Zur Begründung führt die chinesische Firma China Jiangsu International Namibia an, die als Bauträger fungierende und als Antragsgegner geführte Firma Ocean Key Development bzw. deren alleiniger Teilhaber Günther Helmut Heimstädt sowie der Architekt Christo Botha seien vertragsbrüchig geworden und hätten das Projekt zum Scheitern gebracht.
Laut Kläger sei am 11. Oktober 2013 mit Heimstädt vereinbart worden, dass dessen Firma Ocean Key für die Errichtung der Immobilie 112 Millionen N$ zahlen und diesen Betrag gemäß der gemachten Baufortschritte in Raten entrichten werde. Ferner habe man sich darauf verständigt, dass Botha bzw. dessen Firma MB Architects für jeden Bauabschnitt eine Abnahme vornehmen und die dafür fällige Zahlung erfolgen werde, sobald jener die Freigabe dafür erteilt habe.
Jiangsu zufolge sei ferner mit Heimstädt abgemacht worden, dass er binnen 30 Tagen nach dieser Freigabe den für einen jeweiligen Bauabschnitt fälligen Betrag zahlen und der Vertrag hinfällig werde, falls diese Zahlung länger als 37 Tage ausbleiben sollte. Außerdem habe die Vereinbarung vorgesehen, dass beide Vertragspartner die zuvor geschlossene Einigung auflösen könnten, falls die Bauarbeiten länger als 90 Tage am Stück ruhen sollten.
Gemäß dieser Abmachung habe Jiangsu am 13. Oktober 2013 die Bauarbeiten aufgenommen die laut Vertrag binnen zwei Jahren hätten abgeschlossen werden sollen. In der Folgezeit habe das Unternehmen die erste Phase des Bauprojekts abgeschlossen und dafür von Heimstädt rund 14 Millionen N$ erhalten.
Danach jedoch seien vier weitere Bauabschnitte abgeschlossen und von Baukalkulatoren mit 10,8 Millionen N$ bewertet worden. Botha habe jedoch nicht die vereinbarte Freigabe erteilt, in der er als Bauinspektor hätte bestätigen müssen, dass die Arbeiten zur Zufriedenheit abgeschlossen worden seien und die dafür fällige Zahlung erfolgen könne. Deshalb habe Heimstädt keine Zahlung geleistet und Jiangsu schließlich die Bauarbeiten eingestellt und nach der Frist von 90 Tagen den Vertrag aufgekündigt. Dies sei der Zahlungsverweigerung der Beklagten zuzuschreiben, die den Klägern noch 14,5 Millionen N$ (inklusive Zinsen) für geleitete aber nicht entlohnte Arbeit schuldig seien. Ferner seien sie für zusätzliche 4,5 Millionen N$ haftbar, die Jiangsu seit Baustopp für Strom und Wasser, sowie die Unterbringung von Angestellten und die Sicherung der Baustelle bezahlt habe.
Die Antragsgegner konstatieren in ihrer Klageerwiderung, dass nicht sie, sondern Jiangsu vertragsbrüchig geworden sei, indem die Firma die Bauarbeiten eingestellt habe. Ferner bestreiten sie, dass Baukalkulatoren die nach Fertigstellung von Phase 1 von Jiangsu geleistete Arbeit mit 10,7 Millionen N$ bewertet hätten oder die Firma auf diese Summe Anspruch habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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