Stimmenenthaltung ist ein „Ausverkauf“
Rahmenabkommen wird erneut abgelehnt - Namibische Regierung unzufrieden mit UN-Genozid-Vorschlag
Von Katharina Moser & Frank Steffen, Windhoek
Der Direktor der National Unity Democratic Organization (NUDO), Joseph Kauandenge, hat das Genozid-Rahmenabkommen zwischen Deutschland und Namibia abgelehnt. Obwohl über den Inhalt des Abkommens bisher nichts Näheres bekannt ist, bezeichnete Kauandenge es als „Hohn auf die Gerechtigkeit und ein Spott der höchsten Ordnung“. Man werde es mit der Ablehnung zurückweisen, die es verdiene.
Kauandenge kritisierte nun, genau wie Prof. Mutjinde Katjiua und Deodat Dirkse, die jeweiligen Vertreter der Ovaherero-Kommunalverwaltung (OTA) und des Rats der Nama-Stammesführer (NTLA), vor einigen Tagen, dass die beiden betroffenen Bevölkerungsgruppen nicht an den Verhandlungen beteiligt gewesen seien. Deswegen werde die Mehrheit der Nama und Herero das Abkommen nicht gutheißen. „Die Unterzeichnung des Abkommens bedeutet nicht, dass dieses Kapitel jetzt abgeschlossen ist. Mit Sicherheit werden bald die Nama und Herero in Botswana und Südafrika ihre Forderungen erheben. Das wird die deutsche Regierung nicht gerne sehen“, droht Kauandenge Deutschland. Diese Erklärungen folgten der Ankündigung, dass sich Deutschland und Namibia grundsätzlich geeinigt hätten, wie eine Form der Wiedergutmachung durch Entwicklungshilfe aussehen könnte.
Kurz daraufhin wurde bekannt, dass Namibia seine Stimme enthalten hatte, als es in der UN-Vollversammlung zur Abstimmung der Vorlage 135-A/75/L.82 kam, die folgendermaßen lautet: „Die Verantwortung für den Schutz und die Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“ 115 Länder hatten zugunsten einer solchen internationalen Gesetzgebung gestimmt - worunter Deutschland -, 15 waren dagegen und 28 hatten ihre Stimme enthalten.
Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah hatte während der vergangenen Woche erklärt, warum Namibia noch nicht dem Inhalt des Gesetzes zustimme. Es handele sich um ein Thema, dass zu dem Ressort des UN-Sicherheitsrates gehöre und nicht der Vollversammlung. Nandiuasora (Nandi) Mazeingo, der Vorsitzende der OvaHerero-Genozid-Stiftung (OGF) und Deodat Dirkse, diesmal in seiner Kapazität als Vorsitzender des Technischen Ausschusses für den Nama-Genozid (NTLA-TC), sind anderer Meinung und erkennen in der Stimmenenthaltung eine Bankroterklärung einer Regierung, die nicht einmal den Genozid an den „lästigen Ovaherero und Nama“ anerkenne.
„Dies ist eine kolossale Schande, dem Ausverkauf der Herero und Nama durch das Rahmenabkommen mit Deutschland ebenbürtig“, urteilen die beiden Vorsitzenden.
Der Direktor der National Unity Democratic Organization (NUDO), Joseph Kauandenge, hat das Genozid-Rahmenabkommen zwischen Deutschland und Namibia abgelehnt. Obwohl über den Inhalt des Abkommens bisher nichts Näheres bekannt ist, bezeichnete Kauandenge es als „Hohn auf die Gerechtigkeit und ein Spott der höchsten Ordnung“. Man werde es mit der Ablehnung zurückweisen, die es verdiene.
Kauandenge kritisierte nun, genau wie Prof. Mutjinde Katjiua und Deodat Dirkse, die jeweiligen Vertreter der Ovaherero-Kommunalverwaltung (OTA) und des Rats der Nama-Stammesführer (NTLA), vor einigen Tagen, dass die beiden betroffenen Bevölkerungsgruppen nicht an den Verhandlungen beteiligt gewesen seien. Deswegen werde die Mehrheit der Nama und Herero das Abkommen nicht gutheißen. „Die Unterzeichnung des Abkommens bedeutet nicht, dass dieses Kapitel jetzt abgeschlossen ist. Mit Sicherheit werden bald die Nama und Herero in Botswana und Südafrika ihre Forderungen erheben. Das wird die deutsche Regierung nicht gerne sehen“, droht Kauandenge Deutschland. Diese Erklärungen folgten der Ankündigung, dass sich Deutschland und Namibia grundsätzlich geeinigt hätten, wie eine Form der Wiedergutmachung durch Entwicklungshilfe aussehen könnte.
Kurz daraufhin wurde bekannt, dass Namibia seine Stimme enthalten hatte, als es in der UN-Vollversammlung zur Abstimmung der Vorlage 135-A/75/L.82 kam, die folgendermaßen lautet: „Die Verantwortung für den Schutz und die Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“ 115 Länder hatten zugunsten einer solchen internationalen Gesetzgebung gestimmt - worunter Deutschland -, 15 waren dagegen und 28 hatten ihre Stimme enthalten.
Außenministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah hatte während der vergangenen Woche erklärt, warum Namibia noch nicht dem Inhalt des Gesetzes zustimme. Es handele sich um ein Thema, dass zu dem Ressort des UN-Sicherheitsrates gehöre und nicht der Vollversammlung. Nandiuasora (Nandi) Mazeingo, der Vorsitzende der OvaHerero-Genozid-Stiftung (OGF) und Deodat Dirkse, diesmal in seiner Kapazität als Vorsitzender des Technischen Ausschusses für den Nama-Genozid (NTLA-TC), sind anderer Meinung und erkennen in der Stimmenenthaltung eine Bankroterklärung einer Regierung, die nicht einmal den Genozid an den „lästigen Ovaherero und Nama“ anerkenne.
„Dies ist eine kolossale Schande, dem Ausverkauf der Herero und Nama durch das Rahmenabkommen mit Deutschland ebenbürtig“, urteilen die beiden Vorsitzenden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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