Stimmzettel in Namibia eingetroffen
Windoek (sb) - Die Stimmzettel für die kommenden Regionalrats- und Kommunalwahlen sind am Freitag aus Durban in Namibia eingetroffen. Medienberichten zufolge waren politische Parteien, Organisationen und unabhängige Kandidaten auf dem internationalen Flughafen (Hosea Kutako International Airport) zugegen, um dem Vorgang beizuwohnen. Die Namibische Wahlkommission Namibias (ECN) teilte unterdessen mit, dass die Stimmzettel noch bis zum 17. November in Anwesenheit von Vertretern aller politischen Kandidaten nach den jeweiligen Wahlkreisen, Wohngebieten und Wahlteams sortiert werden. Zwischen dem 18. und 20. November sollen die Zettel dann an die entsprechenden Stellen versandt werden.
Am vergangenen Donnerstag hatte die ECN bereits mitgeteilt, dass die Kommission in allen 121 Wahlbezirken Wählerausweise, die beschädigt oder verloren gegangen sind, ersetzt. „Vom 16. November bis zum 24. November werden Zweitausfertigungen ausgegeben. Ausgenommen davon ist der 23. November, an dem die außerordentliche Stimmabgabe stattfindet“, so die Erklärung. Laut der ECN handelt es sich dabei nur um verlorene oder beschädigte Wählerausweise und nicht um Neuregistrierungen oder gewünschte Änderungen der Angaben auf dem Wählerausweis. „Personen, die eine Zweitausfertigung benötigen, müssen eine polizeiliche Erklärung bezüglich des Verlustes des Ausweises und ein Ausweisdokument vorlegen“, so die ECN ferner.
Am vergangenen Donnerstag hatte die ECN bereits mitgeteilt, dass die Kommission in allen 121 Wahlbezirken Wählerausweise, die beschädigt oder verloren gegangen sind, ersetzt. „Vom 16. November bis zum 24. November werden Zweitausfertigungen ausgegeben. Ausgenommen davon ist der 23. November, an dem die außerordentliche Stimmabgabe stattfindet“, so die Erklärung. Laut der ECN handelt es sich dabei nur um verlorene oder beschädigte Wählerausweise und nicht um Neuregistrierungen oder gewünschte Änderungen der Angaben auf dem Wählerausweis. „Personen, die eine Zweitausfertigung benötigen, müssen eine polizeiliche Erklärung bezüglich des Verlustes des Ausweises und ein Ausweisdokument vorlegen“, so die ECN ferner.
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Allgemeine Zeitung
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