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Strafanträge beenden Prozess
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Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek
Das Verfahren gegen den am Montag verurteilten Jesaya Nikanor wurde gestern mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgeschlossen.
Dabei wies Verteidiger Mese Tjituri einleitend darauf hin, dass sein Mandant 17 Kinder von 14 unterschiedlichen Müttern und während seiner Freilassung auf Kaution ferner Zwinglinge mit einer Frau gezeugt habe, die derzeit im vierten Monat schwanger sei. Darüber hinaus machte er darauf aufmerksam, Nikanor habe im Jahre 1998 eine Ausbildung in Rundu gemacht und dabei gelernt, Klimaanlagen und Kühlschränke „zu installieren, reparieren und warten“.
Nachdem er die Lehre abgeschlossen habe, sei er für verschiedene Firmen in seiner Geburtsstadt Otjiwarongo und später Rundu tätig geworden und habe sich später in freischaffender Eigenschaft selbstständig gemacht. In dieser Funktion war Nikanor auch auf der Etosha-Safari-Lodge aktiv, wo er am 19. September 2008 eine Klimaanlage in der Wohnung der neu angestellten Managerin Fiona Holton (52) installiert hat, in die er am nächsten Tag zurückgekehrt ist und die Frau sexuell missbraucht und ermordet hat.
Tjituri zufolge halte sein Mandant weiter an seiner Darstellung fest, mit dem Verbrechen nichts zu tun zu haben und Opfer einer „Verschwörung“ der Polizei geworden zu sein. Ferner argumentierte der Verteidiger, dass beide Taten „eng zusammenhängen“, weshalb die dafür fälligen Haftstrafen parallel zueinander verbüßt werden sollten. Würden die Strafen addiert, wäre dies eine „zu große Bürde“ für Nikanor und nicht im Interesse der Gerechtigkeit.
Staatsanwältin Felistas Shikerete-Vendura wiedersprach dem mit Hinweis darauf, Nikanor habe aus niederen Beweggründen gehandelt und weder die Verantwortung für sein Verbrechen übernommen, noch Reue gezeigt. Ferner sei es als erschwerender Umstand zu werten, dass er die Wohnung von Holton zunächst auskundschaftet und deren Hausangestellte gefragt habe, ob ihre Arbeitgeberin verheiratet sei und Kinder habe. Er habe sich folglich vergewissern wollen, dass Holton bei seiner bereits geplanten Rückkehr allein und ihm schutzlos ausgeliefert sein werde.
Abgesehen von dem daraus ersichtlichen Vorsatz zähle gegen Nikanor, dass er Holton in deren Wohnung angegriffen habe, wo sie sich hätte sich fühlen müssen. Darüber hinaus handele es sich bei den von Nikanor begangenen Taten um sehr weit verbreitete Verbrechen und müsse abgesehen von der Maxime der Vergeltung deshalb auch das Prinzip der Abschreckung eine Rolle spielen.
Unter Berufung auf vergleichbare Fälle appellierte sie folglich an Richter Christie Liebenberg, Nikanor mit zwischen 18 und 20 Jahre Freiheitsentzug wegen Vergewaltigung zu belegen und zusätzliche 35 Jahre Gefängnis wegen Mordes zu verhängen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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