Strafe folgt Selbstinszenierung
Mörder hält Monolog vor Medien – will lebenslangen Freiheitsentzug anfechten
Von Marc Springer, Windhoek
Der 37-jährige Andre Friedel Castro Dausab, der sich gemäß Gesetzeslage bei guter Führung nach 25 Jahren für eine Freilassung auf Bewährung qualifiziert, nutzte die Bühne seiner Strafmaßverkündung zu einer ausführlichen Einlassung in eigener Sache. Dabei bezeichnete er in einem Monolog vor Pressevertretern sowohl seine Verurteilung als auch das ihm auferlegte Strafmaß als Justizirrtum, beteuerte, die von ihm ermordete Freundin noch immer zu lieben und gegen seinen angeblich unmenschlichen Freiheitsentzug in Berufung gehen zu wollen.
Den dabei zum Ausdruck gebrachten Mangel an Unrechtsbewusstsein hatte ihm Richterin Naomi Shivute zuvor als erschwerenden Umstand ausgelegt und argumentiert, Dausab habe weder die Verantwortung für sein Handeln übernommen, noch aufrichtige Reue gezeigt. Vielmehr habe er bis zuletzt versichert, nicht Herr seiner Sinne gewesen zu sein, als er am 22. Februar 2014 seine aus Botswana stammende und von ihm entfremdete Freundin Gafaone Motlamme (32) in deren Wohnung auf dem Campus des United Lutheran Theological Seminary Paulinum in Pionierspark ermordet habe.
Dass er entgegen eigener Darstellung nicht im Affekt, sondern in vorsätzlicher Tötungsabsicht gehandelt habe, werde Shivute zufolge unter anderem daraus deutlich, dass er die Tat nicht nur per Textnachricht angekündigt, sondern auch die schwer verletzte Motlamme nach der Messerattacke in ihrem Zimmer eingeschlossen und dort einem qualvollen Tod überlassen habe. Ferner sei erwiesen, dass er dabei aus dem niederen Beweggrund der Rache gehandelt habe, weil ihn die Freundin verlassen und sich einem anderen Mann zugewandt habe.
Außerdem kam Shivute zu dem Ergebnis, dass Dausab die Schwere seiner Schuld noch immer nicht akzeptiert, sondern stattdessen eine Geld- oder Bewährungsstrafe verlangt habe. Wie deplatziert dieser Anspruch sei, machte sie mit Hinweis darauf deutlich, dass Dausab nicht nur dem Opfer das Leben genommen, sondern auch deren Kinder die Mutter geraubt und ihre Geschwister schwer traumatisiert habe.
„Der Angeklagte ist nachweislich eine Gefahr für die Gesellschaft und gehört für lange Zeit von seinen Mitmenschen isoliert“, erklärte Shivute und ergänzte: „Er hat sich als Opfer eines angeblich unfairen Gerichtsverfahrens inszeniert und durch die Trivialisierung seines Verbrechens deutlich gemacht, dass er mehr an seinem eigenem Wohlergehen, als dem von ihm verursachten Leid interessiert ist.“
Demnach kam sie zu dem Schluss, dass für den „brutalen, heimtückischen und niederträchtigen“ Mord eine abschreckende Strafe notwendig und ein lebenslanger Freiheitsentzug angemessen sei.
Der 37-jährige Andre Friedel Castro Dausab, der sich gemäß Gesetzeslage bei guter Führung nach 25 Jahren für eine Freilassung auf Bewährung qualifiziert, nutzte die Bühne seiner Strafmaßverkündung zu einer ausführlichen Einlassung in eigener Sache. Dabei bezeichnete er in einem Monolog vor Pressevertretern sowohl seine Verurteilung als auch das ihm auferlegte Strafmaß als Justizirrtum, beteuerte, die von ihm ermordete Freundin noch immer zu lieben und gegen seinen angeblich unmenschlichen Freiheitsentzug in Berufung gehen zu wollen.
Den dabei zum Ausdruck gebrachten Mangel an Unrechtsbewusstsein hatte ihm Richterin Naomi Shivute zuvor als erschwerenden Umstand ausgelegt und argumentiert, Dausab habe weder die Verantwortung für sein Handeln übernommen, noch aufrichtige Reue gezeigt. Vielmehr habe er bis zuletzt versichert, nicht Herr seiner Sinne gewesen zu sein, als er am 22. Februar 2014 seine aus Botswana stammende und von ihm entfremdete Freundin Gafaone Motlamme (32) in deren Wohnung auf dem Campus des United Lutheran Theological Seminary Paulinum in Pionierspark ermordet habe.
Dass er entgegen eigener Darstellung nicht im Affekt, sondern in vorsätzlicher Tötungsabsicht gehandelt habe, werde Shivute zufolge unter anderem daraus deutlich, dass er die Tat nicht nur per Textnachricht angekündigt, sondern auch die schwer verletzte Motlamme nach der Messerattacke in ihrem Zimmer eingeschlossen und dort einem qualvollen Tod überlassen habe. Ferner sei erwiesen, dass er dabei aus dem niederen Beweggrund der Rache gehandelt habe, weil ihn die Freundin verlassen und sich einem anderen Mann zugewandt habe.
Außerdem kam Shivute zu dem Ergebnis, dass Dausab die Schwere seiner Schuld noch immer nicht akzeptiert, sondern stattdessen eine Geld- oder Bewährungsstrafe verlangt habe. Wie deplatziert dieser Anspruch sei, machte sie mit Hinweis darauf deutlich, dass Dausab nicht nur dem Opfer das Leben genommen, sondern auch deren Kinder die Mutter geraubt und ihre Geschwister schwer traumatisiert habe.
„Der Angeklagte ist nachweislich eine Gefahr für die Gesellschaft und gehört für lange Zeit von seinen Mitmenschen isoliert“, erklärte Shivute und ergänzte: „Er hat sich als Opfer eines angeblich unfairen Gerichtsverfahrens inszeniert und durch die Trivialisierung seines Verbrechens deutlich gemacht, dass er mehr an seinem eigenem Wohlergehen, als dem von ihm verursachten Leid interessiert ist.“
Demnach kam sie zu dem Schluss, dass für den „brutalen, heimtückischen und niederträchtigen“ Mord eine abschreckende Strafe notwendig und ein lebenslanger Freiheitsentzug angemessen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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