Strafen drastisch erhöhen
Die bestehenden Strafen sind nicht mehr abschreckend genug, um zu vermeiden, dass Vieh illegal importiert oder in andere Distrikte gebracht wird und somit Krankheiten eingeschleppt oder verbreitet werden. Deshalb sollen die Gesetze geändert und die Landwirtschaft geschützt werden.
Windhoek - Das Kabinett hat am 18. Mai beschlossen, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Ländliche Entwicklung Änderung an dem Gesetz für Tierkrankheiten und -seuchen und Parasiten sowie dem Gesetz zur Regulierung des Gebrauchs unerlaubter Medizin, Impfstoffe und Zufutter bei der Fleischproduktion erarbeiten soll. Die Änderungen an den meist veralteten Gesetzen sind dringend notwendig, um Namibias Export von Fleischprodukten und lebenden Tieren weiterhin zu gewährleisten, heißt es in der Presseerklärung. Besonders in Bezug auf das Gesetz über Tierkrankheiten und -seuchen und Parasiten sollen die Strafen drastisch erhöht werden, um Personen, die sich nicht an die Bestimmungen halten wollen, vor solchen Gesetzesübertretungen von vornherein abzuschrecken. Die gesamte fleischproduzierende Wirtschaft ist von einem gesunden, transparenten und strikten Veterinärstatus abhängig. Nur wenn sich alle an die Gesetze halten kann verhindert werden, dass Produzenten keine Verluste ihrer eigenen Tiere erleiden und Fleisch oder lebende Tiere in die verschiedensten Länder exportiert werden können. Vorgeschlagen wird in den Gesetzesänderungen, dass jemand, der vorsätzlich oder wissentlich Tiere, die von einer Seuche befallen sind (z.B. Maul-und Klauenseuche), nach Namibia importiert, mit einer Geldstrafe bis zu einer Million Namibia-Dollar und/oder zehn Jahren Gefängnis rechnen muss. Kann nachgewiesen werden, dass ein Importeur nachlässig war und somit kranke Rinder oder Kleinvieh nach Namibia brachte, ist die vorgeschlagene Strafe bei der ersten Gesetzesübertretung N$ 20000 und/oder ein Jahr Freiheitsstrafe, beim zweiten Mal N$ 50000 und/oder zwei Jahre Gefängnis und beim dritten Mal N$ 100000 und/oder fünf Jahre Freiheitsentzug. Diese Vorschläge gab Dr. Theo van der Merwe auf Nachfrage der AZ bekannt. Somit soll z.B. vermieden werden, dass Kleinvieh oder Rinder illegal von Nachbarländern über die Grenze nach Namibia gebracht, Vieh ohne die nötige Quarantänezeit und Permits in Namibia von Norden über den Veterinärzaun (Rote Linie) nach Süden transportiert oder Vieh ohne die Genehmigung der Veterinärbehörde von einem Distrikt oder Farm in einen anderen Distrikt oder Farm verschoben werden.
Im Rahmen des Gesetzes zur Regulierung von Tiermedizin und Zufutter werden verschiedene Arztneimittel, die neuerdings nicht mehr genutzt werden dürfen, auf die bestehende Liste hinzugefügt, sowie ein Verbot verschiedener Zufuttermittel die nicht mehr bei der Fleischproduktion eingesetzt werden dürfen. Diese Gesetze sind international wichtig, um Namibias Ausfuhr weiterhin zu garantieren. Besonders der Export von Rind-, Schaf-, Wild- und Straußenfleisch in die EU unterliegt strengen Veterinärkontrollen, sagte Dr. Theo van der Merwe von der Veterinärbehörde. Vorschläge zur Gesetzesänderung beinhalten, dass eine Person nicht mehr mit nur maximal N$ 2000 bestraft werden kann, wenn verbotene Mittel (Arztneimittel und Zufutter) wissentlich eingesetzt werden, sondern beim ersten Vergehen eine Strafe von maximal N$ 100000 und/oder zwei Jahre Gefängnis, beim zweiten Vergehen N$ 500000 und/oder vier Jahre Gefängnis und beim dritten Vergehen eine Million Namibia-Dollar und/oder vier Jahre Freiheitsstrafe drohen. Beim nachgewiesenen unbeabsichtigten Vergehen winken eine Geldstrafe von N$ 12000 und/oder zwei Jahre Freiheitsentzug, so der Vorschlag in der überarbeiteten Gesetzgebung.
Windhoek - Das Kabinett hat am 18. Mai beschlossen, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Ländliche Entwicklung Änderung an dem Gesetz für Tierkrankheiten und -seuchen und Parasiten sowie dem Gesetz zur Regulierung des Gebrauchs unerlaubter Medizin, Impfstoffe und Zufutter bei der Fleischproduktion erarbeiten soll. Die Änderungen an den meist veralteten Gesetzen sind dringend notwendig, um Namibias Export von Fleischprodukten und lebenden Tieren weiterhin zu gewährleisten, heißt es in der Presseerklärung. Besonders in Bezug auf das Gesetz über Tierkrankheiten und -seuchen und Parasiten sollen die Strafen drastisch erhöht werden, um Personen, die sich nicht an die Bestimmungen halten wollen, vor solchen Gesetzesübertretungen von vornherein abzuschrecken. Die gesamte fleischproduzierende Wirtschaft ist von einem gesunden, transparenten und strikten Veterinärstatus abhängig. Nur wenn sich alle an die Gesetze halten kann verhindert werden, dass Produzenten keine Verluste ihrer eigenen Tiere erleiden und Fleisch oder lebende Tiere in die verschiedensten Länder exportiert werden können. Vorgeschlagen wird in den Gesetzesänderungen, dass jemand, der vorsätzlich oder wissentlich Tiere, die von einer Seuche befallen sind (z.B. Maul-und Klauenseuche), nach Namibia importiert, mit einer Geldstrafe bis zu einer Million Namibia-Dollar und/oder zehn Jahren Gefängnis rechnen muss. Kann nachgewiesen werden, dass ein Importeur nachlässig war und somit kranke Rinder oder Kleinvieh nach Namibia brachte, ist die vorgeschlagene Strafe bei der ersten Gesetzesübertretung N$ 20000 und/oder ein Jahr Freiheitsstrafe, beim zweiten Mal N$ 50000 und/oder zwei Jahre Gefängnis und beim dritten Mal N$ 100000 und/oder fünf Jahre Freiheitsentzug. Diese Vorschläge gab Dr. Theo van der Merwe auf Nachfrage der AZ bekannt. Somit soll z.B. vermieden werden, dass Kleinvieh oder Rinder illegal von Nachbarländern über die Grenze nach Namibia gebracht, Vieh ohne die nötige Quarantänezeit und Permits in Namibia von Norden über den Veterinärzaun (Rote Linie) nach Süden transportiert oder Vieh ohne die Genehmigung der Veterinärbehörde von einem Distrikt oder Farm in einen anderen Distrikt oder Farm verschoben werden.
Im Rahmen des Gesetzes zur Regulierung von Tiermedizin und Zufutter werden verschiedene Arztneimittel, die neuerdings nicht mehr genutzt werden dürfen, auf die bestehende Liste hinzugefügt, sowie ein Verbot verschiedener Zufuttermittel die nicht mehr bei der Fleischproduktion eingesetzt werden dürfen. Diese Gesetze sind international wichtig, um Namibias Ausfuhr weiterhin zu garantieren. Besonders der Export von Rind-, Schaf-, Wild- und Straußenfleisch in die EU unterliegt strengen Veterinärkontrollen, sagte Dr. Theo van der Merwe von der Veterinärbehörde. Vorschläge zur Gesetzesänderung beinhalten, dass eine Person nicht mehr mit nur maximal N$ 2000 bestraft werden kann, wenn verbotene Mittel (Arztneimittel und Zufutter) wissentlich eingesetzt werden, sondern beim ersten Vergehen eine Strafe von maximal N$ 100000 und/oder zwei Jahre Gefängnis, beim zweiten Vergehen N$ 500000 und/oder vier Jahre Gefängnis und beim dritten Vergehen eine Million Namibia-Dollar und/oder vier Jahre Freiheitsstrafe drohen. Beim nachgewiesenen unbeabsichtigten Vergehen winken eine Geldstrafe von N$ 12000 und/oder zwei Jahre Freiheitsentzug, so der Vorschlag in der überarbeiteten Gesetzgebung.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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