Strafgesetz wird überarbeitet
Windhoek - Das Justizministerium plant Änderungen am Strafgesetz, durch die es sich eine Reduzierung anhängiger Prozesse und einen besseren Schutz von Informanten verspricht.
Die gestern von Vize-Justizminister Tommy Nambahu vorgelegte Novelle, soll das Strafgesetz aus dem Jahre 1977 ergänzen, das noch immer in Namibia wirksam ist. Nambahu zufolge sei dieses Gesetz im Jahre 2004 zwar durch ein neues ersetzt worden. Da dieses jedoch aus "technischen Gründen" bisher nicht in Kraft getreten sei, habe sich sein Ministerium zu einigen "dringenden" Änderungen an dem veralteten Gesetz von 1977 entschieden.
Im Zuge dieser Neuerungen soll der Betrag, den Angeklagte nach einem Schuldbekenntnis bezahlen und damit eine Gerichtsverhandlung vermeiden können, von N$ 300 auf N$ 6000 angehoben werden. Nambahu zufolge soll diese neue Regelung für "kleinere Vergehen wie Verkehrsdelikte, Diffamierung, Diebstahl, Körperverletzung oder Hausfriedensbruch" gelten, die in der Regel mit nicht mehr als 6000 N$ Bußgeld geahndet werden. Indem die geplante Gesetzesergänzung den Angeklagten die Möglichkeit gebe, ihre Tat zu gestehen und ohne Prozess eine Strafe zu bezahlen, könnten viele langwierige Gerichtsverfahren vermieden und der Rückstau anhängiger Verfahren abgebaut werden.
Des Weiteren sieht die Novelle vor, dass Informanten auf Verfügung eines Richters staatlichen Zeugenschutz erhalten können. Eine solche Maßnahme erklärte Nambagu mit Hinweis auf das andauernde Verfahren gegen über 100 mutmaßliche Caprivi-Separatisten und "einige brisante Korruptions-Prozesse" für notwendig. Der Schutz von Informanten sei "unabdingbar", um sie vor Repressalien von Angeklagten zu schützen und "einen reibungslosen Verlauf der Rechtssprechung zu garantieren".
Die gestern von Vize-Justizminister Tommy Nambahu vorgelegte Novelle, soll das Strafgesetz aus dem Jahre 1977 ergänzen, das noch immer in Namibia wirksam ist. Nambahu zufolge sei dieses Gesetz im Jahre 2004 zwar durch ein neues ersetzt worden. Da dieses jedoch aus "technischen Gründen" bisher nicht in Kraft getreten sei, habe sich sein Ministerium zu einigen "dringenden" Änderungen an dem veralteten Gesetz von 1977 entschieden.
Im Zuge dieser Neuerungen soll der Betrag, den Angeklagte nach einem Schuldbekenntnis bezahlen und damit eine Gerichtsverhandlung vermeiden können, von N$ 300 auf N$ 6000 angehoben werden. Nambahu zufolge soll diese neue Regelung für "kleinere Vergehen wie Verkehrsdelikte, Diffamierung, Diebstahl, Körperverletzung oder Hausfriedensbruch" gelten, die in der Regel mit nicht mehr als 6000 N$ Bußgeld geahndet werden. Indem die geplante Gesetzesergänzung den Angeklagten die Möglichkeit gebe, ihre Tat zu gestehen und ohne Prozess eine Strafe zu bezahlen, könnten viele langwierige Gerichtsverfahren vermieden und der Rückstau anhängiger Verfahren abgebaut werden.
Des Weiteren sieht die Novelle vor, dass Informanten auf Verfügung eines Richters staatlichen Zeugenschutz erhalten können. Eine solche Maßnahme erklärte Nambagu mit Hinweis auf das andauernde Verfahren gegen über 100 mutmaßliche Caprivi-Separatisten und "einige brisante Korruptions-Prozesse" für notwendig. Der Schutz von Informanten sei "unabdingbar", um sie vor Repressalien von Angeklagten zu schützen und "einen reibungslosen Verlauf der Rechtssprechung zu garantieren".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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