Strafverfolgung eingestellt
Anklage gegen sechs mutmaßliche Separatisten zurückgezogen
Von Marc Springer, Windhoek
Wie Polizeisprecherin Kauna Shikwambi am Freitag schriftlich bestätigte, sei die Anklage wegen Hochverrats, Volksverhetzung und Wiederstand gegen die Staatsgewalt fallen gelassen worden. Dadurch solle mehr Zeit für weitere Untersuchungen gewonnen und gleichzeitig die Rechte der sechs Angeklagten gewahrt werden. Ferner appellierte sie an die Öffentlichkeit, sich nicht mit separatistischen Aktivitäten zu assoziieren und betonte, die Polizei werde weiterhin „Recht und Ordnung“ erhalten und die „interne Sicherheit“ des Landes verteidigen.
Die sechs Mitglieder der sogenannten Caprivi Concerend Group (CCG) waren vor einer Woche bei Liselo, rund 10 Kilometer außerhalb von Katima Mulilo festgenommen worden. Dort sollen sie versucht haben, vermeintliche Gesinnungsgenossen zu einer Demonstration zu überreden. Bei der Kundgebung sollte angeblich der Forderung Nachdruck verliehen werden, dass Sicherheitskräfte belangt werden, die nach dem gescheiterten Aufstand von Caprivi-Rebellen am 2. August 19999 einige von deren mutmaßlichen Sympathisanten gefoltert haben.
Unterdessen hat Sambesi-Gouverneur Alufea Sampofu ebenfalls betont, dass jeglicher Versuch, den vor einiger Zeit in Sambesi-Region unbenannten Caprivi vom Rest des Landes abzuspalten, die territoriale Integrität Namibias in Frage stellen und entsprechend als Hochverrat geahndet werden würde. Die Warnung folgt der Rückkehr von 41 Exilanten, die im August 1999 zusammen mit über 2000 Landsleuten nach Botswana geflohen und dort seither in dem Flüchtlingslager Dukwi beherbergt waren.
Dort sind weiterhin mehr als 800 Namibier untergebracht, die aus Furcht vor möglicher Strafverfolgung eine Rückkehr scheuen. Die Regierung Botswanas hat mit der Abschiebung der verbleibenden Namibier gedroht, weil sich die Situation in der Sambesi-Region soweit stabilisiert habe, dass keine Sicherheitsbedenken gegen eine Repatriierung sprechen würden. Ferner argumentieren die Behörden in Botswana, dass die Exilanten nur deshalb nicht zurückkehren wollten, weil sie weiterhin die Abspaltung des Caprivi vom Rest Namibias betreiben und sich in der Heimat damit strafbar machen würden.
Nachdem die botswanische Regierung versucht hatte, den Flüchtlingen mit dieser Begründung den Asylstatus zu entziehen, hatten jene erfolgreich gegen ihre drohende Deportation geklagt. Dies hatten sie unter anderem damit begründet, dass sie in der Heimat weiterhin als Separatisten gelten würden und im Falle einer Rückkehr nach Namibia ernsten Repressalien ausgesetzt wären.
Wie Polizeisprecherin Kauna Shikwambi am Freitag schriftlich bestätigte, sei die Anklage wegen Hochverrats, Volksverhetzung und Wiederstand gegen die Staatsgewalt fallen gelassen worden. Dadurch solle mehr Zeit für weitere Untersuchungen gewonnen und gleichzeitig die Rechte der sechs Angeklagten gewahrt werden. Ferner appellierte sie an die Öffentlichkeit, sich nicht mit separatistischen Aktivitäten zu assoziieren und betonte, die Polizei werde weiterhin „Recht und Ordnung“ erhalten und die „interne Sicherheit“ des Landes verteidigen.
Die sechs Mitglieder der sogenannten Caprivi Concerend Group (CCG) waren vor einer Woche bei Liselo, rund 10 Kilometer außerhalb von Katima Mulilo festgenommen worden. Dort sollen sie versucht haben, vermeintliche Gesinnungsgenossen zu einer Demonstration zu überreden. Bei der Kundgebung sollte angeblich der Forderung Nachdruck verliehen werden, dass Sicherheitskräfte belangt werden, die nach dem gescheiterten Aufstand von Caprivi-Rebellen am 2. August 19999 einige von deren mutmaßlichen Sympathisanten gefoltert haben.
Unterdessen hat Sambesi-Gouverneur Alufea Sampofu ebenfalls betont, dass jeglicher Versuch, den vor einiger Zeit in Sambesi-Region unbenannten Caprivi vom Rest des Landes abzuspalten, die territoriale Integrität Namibias in Frage stellen und entsprechend als Hochverrat geahndet werden würde. Die Warnung folgt der Rückkehr von 41 Exilanten, die im August 1999 zusammen mit über 2000 Landsleuten nach Botswana geflohen und dort seither in dem Flüchtlingslager Dukwi beherbergt waren.
Dort sind weiterhin mehr als 800 Namibier untergebracht, die aus Furcht vor möglicher Strafverfolgung eine Rückkehr scheuen. Die Regierung Botswanas hat mit der Abschiebung der verbleibenden Namibier gedroht, weil sich die Situation in der Sambesi-Region soweit stabilisiert habe, dass keine Sicherheitsbedenken gegen eine Repatriierung sprechen würden. Ferner argumentieren die Behörden in Botswana, dass die Exilanten nur deshalb nicht zurückkehren wollten, weil sie weiterhin die Abspaltung des Caprivi vom Rest Namibias betreiben und sich in der Heimat damit strafbar machen würden.
Nachdem die botswanische Regierung versucht hatte, den Flüchtlingen mit dieser Begründung den Asylstatus zu entziehen, hatten jene erfolgreich gegen ihre drohende Deportation geklagt. Dies hatten sie unter anderem damit begründet, dass sie in der Heimat weiterhin als Separatisten gelten würden und im Falle einer Rückkehr nach Namibia ernsten Repressalien ausgesetzt wären.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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