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Strafverfolgung legitimiert
Strafverfolgung legitimiert

Strafverfolgung legitimiert

Staatsanwalt begründet irrtümliche Anklage gegen Unschuldigen
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Hintergrund ist eine Entschädigungsklage des 72-jährigen Rodwell Kasika Mukendwa, der am 26. August 1999 in Katima Mulilo festgenommen und bis zu seinem vorzeitigen Freispruch am 10. August 2012 in Untersuchungshaft gefangen gehalten wurde. Er fordert vom Ministerium für innere Sicherheit und Polizei bzw. der Generalstaatsanwaltschaft und der Regierung 36 Millionen N$ als Wiedergutmachung dafür, dass die Anklage gegen ihn derart lange aufrechterhalten und er während dieser Zeit seiner Freiheit beraubt wurde.

Während seiner Befragung durch Anwalt Andrew Corbett dementierte der für den Caprivi-Prozess verantwortliche Haupt-Ankläger Taswald July gestern ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Kläger mutwillig verschleppt oder unnötig verzögert habe. Schließlich hätten sechs Zeugen übereinstimmend ausgesagt, Mukendwa habe in seinem Fahrzeug Rebellen transportiert und damit einen Anfangsverdacht gegen jenen geliefert, der die Einleitung eines Strafverfahrens gerechtfertigt habe.

Dass diese derart lange gedauert habe, sei unter anderem deshalb unvermeidbar gewesen, weil die Staatsanwaltschaft die Vorbereitung und Durchführung der bewaffneten Erhebung vom 2. August 1999 chronologisch präsentiert und sich dabei erst relativ spät der Beweisführung gegen einzelne Angeklagte gewidmet habe. Darüber hinaus habe die Vernehmung von Staatszeugen weitere Indizien gegen einzelne Angeklagte erbracht, denen die Polizei durch zeitraubende Ermittlungen hätte nachgehen müssen.

Ferner hob er hervor, es sei unmöglich gewesen, die ursprünglich über 120 Angeklagten in Anführer, Soldaten und Mitwisser zu gruppieren und den Prozess durch die Aufspaltung in drei getrennte Verfahren dadurch zu beschleunigen. Angesehen von logistischen Überlegungen habe man derlei Überlegungen verworfen, da viele der Zeugen mehrere Angeklagte belastet hätten und bei einer Aufspaltung des Verfahrens wiederholt hätten aussagen und dafür von Katima Mulilo nach Windhoek anreisen müssen. Folglich hätte sich nicht vermeiden lassen, dass jeder der Angeklagten hätte warten müssen, bis die Anklage ihre Beweisführung gegen sämtliche der Beschuldigten abgeschlossen habe.

Abgesehen davon seien sämtliche Angeklagte auf Grundlage gemeinschaftlicher Absicht des Hochverrats beschuldigt gewesen und hätte das Verfahren deshalb nicht in drei getrennte Prozesse unterteilt werden können. Dass die Beweislage gegen Mukendwa nicht ausgereicht und die Staatsanwaltschaft im August 2012 dessen Antrag auf vorzeitigen Freispruch zugestimmt habe, lasse nicht darauf schließen, jene habe zuvor wider besseres Wissen das Verfahren gegen ihn fortgesetzt.

Schließlich hätten alle sechs für eine Bewertung seiner Schuld vorgeladenen Zeugen zuvor bei der Polizei angegeben, ihn persönlich zu kennen. Dass vier von ihnen Mukendwa in dem Prozess schließlich nicht hätten identifizieren können und ihre Aussage damit wertlos geworden sei, sei demnach nicht vorher ersichtlich und eine frühere Einstellung seines Verfahrens folglich nicht geboten gewesen.

„Die Strafverfolgung gegen Mukendwa war weder fahrlässig noch böswillig, weil sich erst kurz vor Einstellung seines Verfahrens gezeigt hat, dass die Beweislage gegen ihn nicht für einen Schuldspruch ausreicht“, betonte July, der demnach auch keinen Anlass für eine Entschädigung des Leidtragenden sieht.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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