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Straßenbehörde setzt Gnadenfrist

Windhoek - De Straßenbehörde (Roads Authority, RA) hat ihre eigentlich nur bis Ende Mai angesetzte Amnestie für säumige Fahrzeughalter um zwei Wochen verlängert. Bis zum 13. Juni haben Betroffene jetzt Zeit, ihre überfälligen Lizenzgebühren oder daraus resultierende Bußgelder zu entrichten, teilte die RA am Sonntag mit.
In den Büros der Zulassungsbehörde NaTIS habe es in den vergangenen zwei Wochen Computerprobleme gegeben, so dass Kunden teilweise nicht bedient werden konnten, so die Begründung der Behörde. Mit den zusätzlichen zwei Wochen wolle man diesen Ausfall wieder gut machen, außerdem gebe die Gnadenfrist anderen säumigen Fahrzeughaltern die Möglichkeit, doch noch ihre Schulden zu begleichen.
Im Rahmen der Amnestie, die eigentlich von Anfang Februar bis Ende Mai angesetzt war, werden den Fahrzeughaltern, die sich bei der Zulassungsbehörde melden, sämtliche Schulden erlassen, die zwischen der Gründung von NaTIS im Jahr 1998 und dem 31. Dezember 2007 angehäuft worden sind. Die Fahrzeughalter haben jetzt die Möglichkeit, ohne Strafzahlung funktionsuntüchtige oder gestohlene Wagen abzumelden, die Ausfuhr des Autos aus Namibia anzugeben, eine neue Lizenz zu beantragen und eine Ummeldung vorzunehmen, falls das Fahrzeug verkauft wurde und der Käufer es nicht auf seinen Namen hat registrieren lassen. In diesem Falle wäre der Verkäufer noch immer Halter und müsste somit nach Ablauf der Amnestie mit Konsequenzen rechnen. Dann will die Straßenbehörde mit Gerichtsvorladungen gegen säumige Zahler vorgehen. Wer die Amnestie noch nutzen möchte, muss lediglich eine NaTIS-Filiale aufsuchen und sich ausweisen sowie einige Angaben zum Fahrzeug (z.B. Kennzeichen) machen können.
Trotz des generösen Angebots hatte die RA nach eigenen Angaben bis kurz vor Ablauf der Amnestie allerdings nicht einmal die Hälfte aller betroffenen Fahrzeughalter erreicht. Die Behörde wollte mit der Aktion hauptsächlich ihre eigene Datenbank aktualisieren.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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