Streit um Immobilienprojekt
Ziveli-Gegner scheitern mit Klage gegen erneute Baumaßnahmen
Von Marc Springer, Windhoek
Die Niederlage der klageführenden Firma Kempinski Nature Estate ergibt sich aus einer gestern erlassenen Verfügung des Richters Thomas Masuku. Darin lehnt er aus formaltechnischen Gründen einen am Freitag verhandelten Eilantrag der Kläger ab, über den sie die Entwickler Square Foot Developers verpflichten wollten, die Errichtung der rund 15 Kilometer südlich von Windhoek gelegenen Wohnsiedlung einzustellen.
Zur Begründung des Anliegens hatte der Alleinvorstand von Kempinski, Norbert Leopold Liebich, an ein noch schwebendes Verfahren erinnert, in dem Kempinski nicht nur einen sofortigen Baustopp, sondern auch den Abriss sämtlicher bereits errichteter Strukturen beantragt, die angeblich gegen städtische Bauvorschriften verstoßen. Darüber hinaus führt Liebich an, dass momentan auch eine Berufung gegen die Entscheidung des Umweltministeriums anhängig ist, dem Projekt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit die Freigabe für die Umsetzung zu erteilen.
Sollte eines oder beide dieser Verfahren zugunsten der Kläger ausgehen, wäre dies das Ende des Bauprojekts, das benachbarte Hausbesitzer unter Führung der Auas Valley Residents Association, des Harmony Mountain Village und der Residents Of Tranquility verhindern wollen. Deshalb dürfe nicht zugelassen werden, dass die Entwickler in der Zwischenzeit die Errichtung der Wohnsiedlung vorantreiben und damit Tatsachen schaffen würden. Schließlich habe das Obergericht bereits am 6. Juli 2018 eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach die Bauarbeiten solange ruhen sollten, bis das Hauptverfahren entschieden wurde.
Die Entwickler hätten sich zunächst auch an diese Anweisung gehalten und zwischen dem 13. Juli 2018 und dem 8. August 2019 keine Baumaßnahmen durchgeführt. Inzwischen seien jedoch wieder Bauarbeiter aktiv, die teilweise mit schwerem Gerät die Errichtung der Wohnsiedlung vorantreiben würden. Die Entwickler würden sich dabei „benehmen, als ob sie über dem Gesetz stehen“ und ungeachtet der anhängigen Klage gegen das Projekt die Umsetzung desselben fortsetzen.
Die Projektentwickler hatten sich dem Eilantrag ebenso widersetzt wie einige von ihnen engagierte Auftragnehmer, zu denen das Unternehmen NamibBeton gehört. Deren Direktor Nico Oelofse Badenhorst hatte in einer eidesstattlichen Erklärung angeführt, er sei gegenüber Square Foot Developers vertraglich verpflichtet, die Bauarbeiten fortzusetzen. Schließlich belaufe sich das Vertragsvolumen auf rund 66 Millionen N$ und würden im Falle eines Baustopps täglich Strafzahlungen von etwa 4300 N$ fällig. Da die Klage gegen das Projekt vermutlich erst im kommenden Jahr entschieden und eventuell ein weiteres Berufungsverfahren nach sich ziehen werde, könne sich BauBeton nicht „unbefristet lange verpflichten“, die Arbeiten auszusetzen.
Der Widerstand gegen das Immobilienprojekt stützt sich vor allem auf den Vorwurf, dass es gegen die Städtebau-Verordnung von Aris verstoße, weil es eine deutlich höhere Baudichte als erlaubt vorsehe. Konkret unterstellen die Gegner des Vorhabens der Firma Square Foot Developers, ihre unweit der Militärbasis Luiperdsvalley gelegene Entwicklung als Wohnsiedlung für Pensionäre getarnt und sich somit die Baugenehmigung des Windhoeker Stadtrates und die Freigabe des Umweltministeriums erschlichen zu haben.
Eine Senioren-Siedlung sei als Bebauungszweck in der Städtebau-Verordnung von Aris zwar erlaubt, aber ausdrücklich auf eine Häuserdichte von einer Wohneinheit pro 450 Quadratmeter begrenzt. Diese Dichte sei bereits bei dem ersten Projektvorschlag von Square Foot überschritten worden der auf einer Fläche von 27 Hektar 186 Wohneinheiten umfasst habe. Dann sei die Dimensionierung auf 309 Unterkünfte erhöht und durch „Vortäuschung falscher Tatsachen“ ihre Genehmigung erwirkt worden.
Das halten die Kläger für unzulässig, weil im Gegensatz zu einer Wohnanlage für Senioren bei einer Eigenheimsiedlung für Familien deutlich mehr Lärm und Verkehr herrschen werde. Die höhere Siedlungsdichte werde außerdem zu stärkerer Umweltbelastung führen weil mehr Müll und Abwasser anfallen und das Grundwasser stärker beansprucht werden würde.
Die Niederlage der klageführenden Firma Kempinski Nature Estate ergibt sich aus einer gestern erlassenen Verfügung des Richters Thomas Masuku. Darin lehnt er aus formaltechnischen Gründen einen am Freitag verhandelten Eilantrag der Kläger ab, über den sie die Entwickler Square Foot Developers verpflichten wollten, die Errichtung der rund 15 Kilometer südlich von Windhoek gelegenen Wohnsiedlung einzustellen.
Zur Begründung des Anliegens hatte der Alleinvorstand von Kempinski, Norbert Leopold Liebich, an ein noch schwebendes Verfahren erinnert, in dem Kempinski nicht nur einen sofortigen Baustopp, sondern auch den Abriss sämtlicher bereits errichteter Strukturen beantragt, die angeblich gegen städtische Bauvorschriften verstoßen. Darüber hinaus führt Liebich an, dass momentan auch eine Berufung gegen die Entscheidung des Umweltministeriums anhängig ist, dem Projekt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit die Freigabe für die Umsetzung zu erteilen.
Sollte eines oder beide dieser Verfahren zugunsten der Kläger ausgehen, wäre dies das Ende des Bauprojekts, das benachbarte Hausbesitzer unter Führung der Auas Valley Residents Association, des Harmony Mountain Village und der Residents Of Tranquility verhindern wollen. Deshalb dürfe nicht zugelassen werden, dass die Entwickler in der Zwischenzeit die Errichtung der Wohnsiedlung vorantreiben und damit Tatsachen schaffen würden. Schließlich habe das Obergericht bereits am 6. Juli 2018 eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach die Bauarbeiten solange ruhen sollten, bis das Hauptverfahren entschieden wurde.
Die Entwickler hätten sich zunächst auch an diese Anweisung gehalten und zwischen dem 13. Juli 2018 und dem 8. August 2019 keine Baumaßnahmen durchgeführt. Inzwischen seien jedoch wieder Bauarbeiter aktiv, die teilweise mit schwerem Gerät die Errichtung der Wohnsiedlung vorantreiben würden. Die Entwickler würden sich dabei „benehmen, als ob sie über dem Gesetz stehen“ und ungeachtet der anhängigen Klage gegen das Projekt die Umsetzung desselben fortsetzen.
Die Projektentwickler hatten sich dem Eilantrag ebenso widersetzt wie einige von ihnen engagierte Auftragnehmer, zu denen das Unternehmen NamibBeton gehört. Deren Direktor Nico Oelofse Badenhorst hatte in einer eidesstattlichen Erklärung angeführt, er sei gegenüber Square Foot Developers vertraglich verpflichtet, die Bauarbeiten fortzusetzen. Schließlich belaufe sich das Vertragsvolumen auf rund 66 Millionen N$ und würden im Falle eines Baustopps täglich Strafzahlungen von etwa 4300 N$ fällig. Da die Klage gegen das Projekt vermutlich erst im kommenden Jahr entschieden und eventuell ein weiteres Berufungsverfahren nach sich ziehen werde, könne sich BauBeton nicht „unbefristet lange verpflichten“, die Arbeiten auszusetzen.
Der Widerstand gegen das Immobilienprojekt stützt sich vor allem auf den Vorwurf, dass es gegen die Städtebau-Verordnung von Aris verstoße, weil es eine deutlich höhere Baudichte als erlaubt vorsehe. Konkret unterstellen die Gegner des Vorhabens der Firma Square Foot Developers, ihre unweit der Militärbasis Luiperdsvalley gelegene Entwicklung als Wohnsiedlung für Pensionäre getarnt und sich somit die Baugenehmigung des Windhoeker Stadtrates und die Freigabe des Umweltministeriums erschlichen zu haben.
Eine Senioren-Siedlung sei als Bebauungszweck in der Städtebau-Verordnung von Aris zwar erlaubt, aber ausdrücklich auf eine Häuserdichte von einer Wohneinheit pro 450 Quadratmeter begrenzt. Diese Dichte sei bereits bei dem ersten Projektvorschlag von Square Foot überschritten worden der auf einer Fläche von 27 Hektar 186 Wohneinheiten umfasst habe. Dann sei die Dimensionierung auf 309 Unterkünfte erhöht und durch „Vortäuschung falscher Tatsachen“ ihre Genehmigung erwirkt worden.
Das halten die Kläger für unzulässig, weil im Gegensatz zu einer Wohnanlage für Senioren bei einer Eigenheimsiedlung für Familien deutlich mehr Lärm und Verkehr herrschen werde. Die höhere Siedlungsdichte werde außerdem zu stärkerer Umweltbelastung führen weil mehr Müll und Abwasser anfallen und das Grundwasser stärker beansprucht werden würde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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