Streit um Schulden dauert an
Air Namibia erkennt Challenge-Air-Vertretung nicht an
Von Frank Steffen, Windhoek
Das Tauziehen zwischen Air Namibia und der liquidierten belgischen Firma Challenge Air SA um angeblich ausstehende Schulden von rund 350 Millionen N$ dauert an. Nachdem die Konkursverwalter von Challenge Air am Münchner Regionalgericht ein Versäumnisurteil gegen Air Namibia erwirkt und damit gedroht hatten, dieses durch Beschlagnahme von Vermögenswerten der namibischen Fluggesellschaft notfalls im Ausland zu vollstrecken, geht der Streit nun in eine neue Runde.
Diesmal geht es um einen Disput darüber, ob der Konflikt unter die Justizgewalt namibischer Gerichte fällt. Nach Darstellung von Air Namibia sei die Fluggesellschaft weiterhin darum bemüht, die Angelegenheit im Einvernehmen mit dem Konkursverwalter zu lösen. Gleichzeitig jedoch weist Pressesprecher Paul Nakawa darauf hin, dass „die namibischen Gerichte bisher nicht amtlich einen Konkursverwalter oder Vertreter der Challenge Air anerkannt“ hätten. Somit erhebt Air Namibia unvermindert den Anspruch, dass der Fall lediglich in den Zuständigkeitsbereich der namibischen Gerichte fällt.
Der Anwalt Xavier Claesen von „Fellows Advocaten“ in Belgien widerspricht dem mit Hinweis darauf, dass Challenge Air kein Interesse an weiteren Gerichtverhandlungen habe, sondern lediglich an Unterhandlungen interessiert sei, die zu einer festgesetzten Rückzahlung des seinen Mandanten zugesprochenen Geldes führen. Demnach müsse sich Air Namibia in Person von Wilhelm Shali und Sisa Namandje mit den hiesigen Rechtsvertretern von Challenge Air auseinandersetzen oder in Kauf nehmen, dass Vermögenswerte der Firma im Ausland beschlagnahmt würden.
Inzwischen steht fest, dass der Rechtstreit um einen geplatzten Mietvertrag tatsächlich schon seit 1998 andauert und damit in eine Zeit fällt, als die Fluggesellschaft Air Namibia noch der namibischen Bahngesellschaft TransNamib gehörte – ebenfalls ein Staatsunternehmen. Air Namibia hatte im Juli 1998 einen Mietvertrag für eine Boeing 767 aufgekündigt und das Flugzeug vor Verstreichen des Mietvertrags, aufgrund kontinuierlicher Mängel an Challenge Air zurückgegeben. Laut Air Namibia war sie dazu berechtigt, da Challenge Air nicht imstande gewesen sei, die Fehler zu beheben. Ferner habe die namibische Justiz zu Gunsten von Air Namibia entschieden und damit den Disput auch ohne Schlichtungsverfahren beendet.
Der Konkursverwalter hatte sich allerdings an die Gerichte und Instanzen in Europa gewandt, wo das ursprüngliche Abkommen abgeschlossen worden war. So hatte die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung IATA doch eine Schlichtung in London anberaumt, die wohl von der Air Namibia aufgrund des Befunds hiesiger Gerichte ignoriert worden war. Laut Air Namibia sei die daraus entstandene Verfügung zu Gunsten von Challenge Air, aufgrund inkorrekter Informationen und „fehlerhafter Rechtsinterpretationen“ zu Stande gekommen.
Das Tauziehen zwischen Air Namibia und der liquidierten belgischen Firma Challenge Air SA um angeblich ausstehende Schulden von rund 350 Millionen N$ dauert an. Nachdem die Konkursverwalter von Challenge Air am Münchner Regionalgericht ein Versäumnisurteil gegen Air Namibia erwirkt und damit gedroht hatten, dieses durch Beschlagnahme von Vermögenswerten der namibischen Fluggesellschaft notfalls im Ausland zu vollstrecken, geht der Streit nun in eine neue Runde.
Diesmal geht es um einen Disput darüber, ob der Konflikt unter die Justizgewalt namibischer Gerichte fällt. Nach Darstellung von Air Namibia sei die Fluggesellschaft weiterhin darum bemüht, die Angelegenheit im Einvernehmen mit dem Konkursverwalter zu lösen. Gleichzeitig jedoch weist Pressesprecher Paul Nakawa darauf hin, dass „die namibischen Gerichte bisher nicht amtlich einen Konkursverwalter oder Vertreter der Challenge Air anerkannt“ hätten. Somit erhebt Air Namibia unvermindert den Anspruch, dass der Fall lediglich in den Zuständigkeitsbereich der namibischen Gerichte fällt.
Der Anwalt Xavier Claesen von „Fellows Advocaten“ in Belgien widerspricht dem mit Hinweis darauf, dass Challenge Air kein Interesse an weiteren Gerichtverhandlungen habe, sondern lediglich an Unterhandlungen interessiert sei, die zu einer festgesetzten Rückzahlung des seinen Mandanten zugesprochenen Geldes führen. Demnach müsse sich Air Namibia in Person von Wilhelm Shali und Sisa Namandje mit den hiesigen Rechtsvertretern von Challenge Air auseinandersetzen oder in Kauf nehmen, dass Vermögenswerte der Firma im Ausland beschlagnahmt würden.
Inzwischen steht fest, dass der Rechtstreit um einen geplatzten Mietvertrag tatsächlich schon seit 1998 andauert und damit in eine Zeit fällt, als die Fluggesellschaft Air Namibia noch der namibischen Bahngesellschaft TransNamib gehörte – ebenfalls ein Staatsunternehmen. Air Namibia hatte im Juli 1998 einen Mietvertrag für eine Boeing 767 aufgekündigt und das Flugzeug vor Verstreichen des Mietvertrags, aufgrund kontinuierlicher Mängel an Challenge Air zurückgegeben. Laut Air Namibia war sie dazu berechtigt, da Challenge Air nicht imstande gewesen sei, die Fehler zu beheben. Ferner habe die namibische Justiz zu Gunsten von Air Namibia entschieden und damit den Disput auch ohne Schlichtungsverfahren beendet.
Der Konkursverwalter hatte sich allerdings an die Gerichte und Instanzen in Europa gewandt, wo das ursprüngliche Abkommen abgeschlossen worden war. So hatte die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung IATA doch eine Schlichtung in London anberaumt, die wohl von der Air Namibia aufgrund des Befunds hiesiger Gerichte ignoriert worden war. Laut Air Namibia sei die daraus entstandene Verfügung zu Gunsten von Challenge Air, aufgrund inkorrekter Informationen und „fehlerhafter Rechtsinterpretationen“ zu Stande gekommen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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