Streit um Steuern endet im Patt
Rechtmäßigkeit von kontroverser Fiskus-Handhabe bleibt vorerst ungeklärt
Von Marc Springer, Windhoek
Kläger ist der Geschäftsführer der Firma Extreme Customs Clearing Services, Laurensius Julius, der gemeinsam mit vier Chinesen wegen der angeblichen Unterdeklarierung von Importen des Betrugs beschuldigt ist. Die Angeklagten werden verdächtigt, zu einer Gruppe vornehmlich chinesischer Unternehmer zu gehören, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 19. Dezember 2015 von ihnen eingeführte Waren unterbewertet und den Fiskus damit um Zolleinnahmen von rund 3,5 Milliarden N$ gebracht haben sollen. Diese Summe beruht auf Berechnungen von Buchprüfern, wonach rund 100 asiatische Firmen unter Beihilfe von bzw. in gemeinschaftlicher Absicht mit dem von ihnen als Zollagent engagierten Julius an der Unterdeklarierung eingeführte Güter mitgewirkt haben.
Nachdem Julius vor einigen Wochen auf Kaution freigelassen wurde, ließ die von ihm genutzte Nedbank auf Anweisung des Fiskus in zwei Transaktionen rund 14,6 Millionen N$ an angeblich ausstehender Steuerschuld an das Finanzamt überweisen. Das Finanzministerium nutzte dabei eine umstrittene Bestimmung, die es ihm erlaubt, ohne Rücksprache mit oder Zustimmung von Bankkunden aus deren Konten angeblich überfällige Steuern direkt abzubuchen.
In einem gestern nur kurz verhandelten Eilantrag bezeichnen seine Anwälte Japie Vorster, Thabang Phatela und Charles Wesley diesen Vorgang als unzulässig, weil das Finanzamt nicht eigenmächtig auf Konten von Bankkunden zugreifen dürfe, ohne vorher belegt zu haben, dass deren Inhaber tatsächlich ausstehende Steuerschulden haben. Indem der Fiskus voreilig Tatsachen geschaffen habe, sei Julius seines Rechts beraubt worden, selbst gehört zu werden bzw. seine Steuerberechnung mit jener des Finanzamts abzugleichen und auf einen erwiesener Maßen fälligen Betrag zu einigen.
Ohne den Nachweis tatsächlich ausstehender Steuerschuld sei der angeblich willkürliche Zugriff auf die insgesamt elf Konten von Julius nicht nur unfair und unzumutbar, sondern auch verfassungswidrig. Folglich seien die Antragsgegner verpflichtet, die Abbuchung rückgängig zu machen und Julius wieder Zugriff auf seine gesperrten Konten zu ermöglichen. Schließlich würde das aus Steuergeld finanzierte Gemeinwohl nicht das Recht des Einzelnen überlagern, vor einer zu seinem Nachteil gefällten Entscheidung seine Sichtweise darzulegen bzw. eine gegen geplante Maßnahme durch Überzeugungsarbeit abzuwenden.
Nach langen Verhandlungen zwischen den Rechtsanwälten wurde eine vorläufige Einigung erzielt, die Beobachtern zufolge den grundlegenden Disput jedoch kaum auflösen wird. Gemäß der Vereinbarung, die von Richter Hosea Angula abgesegnet und damit rechtskräftig wurde, wird der Fiskus den abgebuchten Betrag vorerst einbehalten, aber binnen der nächsten 90 Tage keine weiteren Maßnahmen ergreifen, angebliche ausstehende Steuern von Julius einzutreiben.
Darüber hinaus wird Julius durch die Abmachung wieder Zugriff auf seine Konten erhalten, die Aufhebung seiner Zollabfertigungs-Lizenz aufgehoben und er vor weiteren Überweisungen seiner Bank an den Fiskus geschützt. Im Gegenzug verpflichtet sich jener, in den nächsten drei Monaten jeweils 400000 N$ zur Tilgung möglicher Steuerschuld zu zahlen und binnen dieser Frist gemeinsam mit den Beklagten eine „einvernehmliche Lösung“ für mögliche Steuer- und Zollverbindlichkeiten zu finden.
Kläger ist der Geschäftsführer der Firma Extreme Customs Clearing Services, Laurensius Julius, der gemeinsam mit vier Chinesen wegen der angeblichen Unterdeklarierung von Importen des Betrugs beschuldigt ist. Die Angeklagten werden verdächtigt, zu einer Gruppe vornehmlich chinesischer Unternehmer zu gehören, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 19. Dezember 2015 von ihnen eingeführte Waren unterbewertet und den Fiskus damit um Zolleinnahmen von rund 3,5 Milliarden N$ gebracht haben sollen. Diese Summe beruht auf Berechnungen von Buchprüfern, wonach rund 100 asiatische Firmen unter Beihilfe von bzw. in gemeinschaftlicher Absicht mit dem von ihnen als Zollagent engagierten Julius an der Unterdeklarierung eingeführte Güter mitgewirkt haben.
Nachdem Julius vor einigen Wochen auf Kaution freigelassen wurde, ließ die von ihm genutzte Nedbank auf Anweisung des Fiskus in zwei Transaktionen rund 14,6 Millionen N$ an angeblich ausstehender Steuerschuld an das Finanzamt überweisen. Das Finanzministerium nutzte dabei eine umstrittene Bestimmung, die es ihm erlaubt, ohne Rücksprache mit oder Zustimmung von Bankkunden aus deren Konten angeblich überfällige Steuern direkt abzubuchen.
In einem gestern nur kurz verhandelten Eilantrag bezeichnen seine Anwälte Japie Vorster, Thabang Phatela und Charles Wesley diesen Vorgang als unzulässig, weil das Finanzamt nicht eigenmächtig auf Konten von Bankkunden zugreifen dürfe, ohne vorher belegt zu haben, dass deren Inhaber tatsächlich ausstehende Steuerschulden haben. Indem der Fiskus voreilig Tatsachen geschaffen habe, sei Julius seines Rechts beraubt worden, selbst gehört zu werden bzw. seine Steuerberechnung mit jener des Finanzamts abzugleichen und auf einen erwiesener Maßen fälligen Betrag zu einigen.
Ohne den Nachweis tatsächlich ausstehender Steuerschuld sei der angeblich willkürliche Zugriff auf die insgesamt elf Konten von Julius nicht nur unfair und unzumutbar, sondern auch verfassungswidrig. Folglich seien die Antragsgegner verpflichtet, die Abbuchung rückgängig zu machen und Julius wieder Zugriff auf seine gesperrten Konten zu ermöglichen. Schließlich würde das aus Steuergeld finanzierte Gemeinwohl nicht das Recht des Einzelnen überlagern, vor einer zu seinem Nachteil gefällten Entscheidung seine Sichtweise darzulegen bzw. eine gegen geplante Maßnahme durch Überzeugungsarbeit abzuwenden.
Nach langen Verhandlungen zwischen den Rechtsanwälten wurde eine vorläufige Einigung erzielt, die Beobachtern zufolge den grundlegenden Disput jedoch kaum auflösen wird. Gemäß der Vereinbarung, die von Richter Hosea Angula abgesegnet und damit rechtskräftig wurde, wird der Fiskus den abgebuchten Betrag vorerst einbehalten, aber binnen der nächsten 90 Tage keine weiteren Maßnahmen ergreifen, angebliche ausstehende Steuern von Julius einzutreiben.
Darüber hinaus wird Julius durch die Abmachung wieder Zugriff auf seine Konten erhalten, die Aufhebung seiner Zollabfertigungs-Lizenz aufgehoben und er vor weiteren Überweisungen seiner Bank an den Fiskus geschützt. Im Gegenzug verpflichtet sich jener, in den nächsten drei Monaten jeweils 400000 N$ zur Tilgung möglicher Steuerschuld zu zahlen und binnen dieser Frist gemeinsam mit den Beklagten eine „einvernehmliche Lösung“ für mögliche Steuer- und Zollverbindlichkeiten zu finden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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