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Streit um Stiftungs-Geld endet

Ex-Direktor von Kinderhilfswerk klagt Millionen-Nachzahlung ein
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Die Begründung für sein Urteil will Richter Thomas Masuku am Mittwoch nachreichen. Gestern teilte er lediglich mit, er sei unter anderem zu dem Ergebnis gelangt, die Botes zustehende Kommission hätte auf den Netto- und nicht den Bruttowert sämtlicher Einnahmen berechnet werden müssen, die der Kläger im Auftrag des MMCT an Spenden eingesammelt bzw. durch gewinnbringende Projekte für die Stiftung verdient habe.

Botes hatte zur Begründung seiner Klage vorgebracht, er sei während seiner 20-jährigen Tätigkeit als MMCT-Direktor für Vermarktung, Verwaltung, Projektförderung und Spendeneintreibung der Stiftung zuständig gewesen, die im Jahre 1992 von Democratic Media Holdings (DMH) gegründet und als Wohltätigkeitsverein registriert worden

sei. Obwohl er in dieser Eigenschaft rund 90 Millionen N$ für das Kinderhilfswerk eingenommen habe, sei er im September 2013 von dessen Namensgeberin Michelle McLean bzw. den Treuhändern der Stiftung entlassen worden.

Laut Kläger habe sich das Verhältnis zwischen ihm und McLean zuvor kontinuierlich verschlechtert, weil die ehemalige Miss Universe zunehmend versucht habe, Finanzen zu vereinnahmen, die durch Projekte der Stiftung generiert worden seien. Ferner habe sie im Namen des MMCT unerlaubte Ausgaben getätigt und von der Stiftung Darlehen erhalten, die sie nie zurückgezahlt habe. Weil er sich diesen Gebaren widersetzt habe, habe McLean solange bei den anderen Treuhändern Conny Maritz and Nic Kruger gegen ihn intrigiert, bis jene schließlich seiner Entlassung zugestimmt hätten.

Demnach hatte Botes zunächst eine Entschädigung von 14 Millionen N$ wegen angeblichen Vertragsbruchs, vermeintlich rechtswidriger Kündigung und mutmaßlich ausstehenden Pensionsgelds verlangt, habe diese Forderung jedoch im Laufe des Verfahrens deutlich nach unten korrigiert.

Die Antragsgegner hatten dieses Begehr abgelehnt und ihrerseits eine Gegenforderung von 7,7 Millionen N$ gestellt. Dieser Anspruch hatte sich unter anderem auf die Behauptung gestützt, Botes habe von der Stiftung Geld bezogen, auf das er nicht berechtigt gewesen sei. Diesem Argument lag die Überzeugung der Beklagten zu Grunde, wonach die Kommission von Botes auf dem Bruttobetrag der von ihm ermöglichten Einnahmen hätte berechnet werden müssen. Botes habe seine Gewinnbeteiligung jedoch auf dem Nettowert sämtlicher von ihm angebahnten Einnahmen basiert und sich damit einen Mehrbetrag angeeignet, der ihm nicht zugestanden habe (AZ berichtete).

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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