Streit um Straßenumbenennung beendet
Windhoek - Durch seine Klage gegen den Windhoeker Stadtrat wollte Vaatz erreichen, dass die Gloudinastraße und die Uhlandstraße nicht ohne Zustimmung der betroffenen Anwohner umbenannt werden. Der Stadtrat hatte bei einer Sitzung am 31. August 2010 entschieden, die Gloudinastraße in Joseph-Mukwayu-Ithana-Straße und die Uhland-Straße in Kenneth-Kaunda-Straße umzutaufen.
Vaatz, der selbst in der Gloudinastraße wohnt, hatte dagegen Beschwerde eingelegt, da er als betroffener Bürger nicht vor der beschlossenen Namensänderung konsultiert worden sei. Die Anwohner hätten jedoch ein Recht gehört zu werden, da sowohl Privatpersonen wie auch Unternehmen bei einer Umbenennung ihre Adresse ändern und dafür eventuell auch offizielle Dokumente wie Briefköpfe oder Grundbucheinträge korrigieren müssten. Diese "Unannehmlichkeiten" blieben auch Lieferungsfirmen und Notrettungsdiensten nicht erspart, die ihre Straßenkarten kontinuierlich aktualisieren und sich mit neuen Straßennamen vertraut machen müssten.
In seinem gestern gefällten Urteil weist Parker diese Argumentation als "haltlos" und "unseriös" zurück. Dabei verweist er unter anderem auf die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung, die es dem Gericht unmöglich mache, einem politischen Organ wie dem Windhoeker Stadtrat "Vorschriften" über die Ausübung seiner Befugnisse zu machen.
Ebenso wenig könne sich Vaatz anmaßen, in seinem Antrag für die Einwohner der Uhlandstraße zu sprechen, mit denen ihn nicht einmal die geografische Nähe als Einwohner derselben Straße verbinde. Demnach kam Parker zu dem Ergebnis, Vaatz sei den Nachweis dafür schuldig geblieben, warum die Einwohner der Uhland-Straße nicht einen eigenen Antrag stellen könnten und er folglich in ihrem Namen sprechen müsse.
Die Einwände des Klägers gegen eine Umbenennung der Gloudinastraße in Joseph-Mukwayu-Ithana-Straße empfindet Parker wahlweise als "beleidigend", "abschätzig", "verleumderisch" und "abscheulich". Der Richter bezieht sich dabei offenbar auf eine eidesstattliche Erklärung von Vaatz, wonach er Joseph-Mukwayu-Ithana "nicht gekannt" habe und sich folglich auch keiner besonderen Verdienste bewusst sei, für die der verstorbenen Ehemann der derzeitigen Justizministerin Pendukeni Iivula-Ithana mit einem eigenen Straßennamen geehrt werden solle.
Mit dieser "Ächtung" hat Vaatz nach Einschätzung des Richters nicht nur Ithanas Beitrag zum Befreiungskampf geschmälert, sondern auch die Justizministerin beleidigt, die beim Windhoeker Stadtrat ihren verstorbenen Mann für die Würdigung durch einen eigenen Straßennamen vorgeschlagen hatte. Außerdem habe Vaatz durch seinen "diabolisch, zynischen" Angriff gegen Ithana in "rücksichtloser", "mutwilliger", "leichtsinniger" und "übereifriger" Art und Weise seine vermeintlichen Rechte verfolgt und dabei Ithana "verprellt, beleidigt, verärgert und herabgesetzt", die sich als Außenstehende nicht vor Gericht hätte wehren können.
Vaatz kündigte gestern auf Anfrage der AZ an, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde.
Vaatz, der selbst in der Gloudinastraße wohnt, hatte dagegen Beschwerde eingelegt, da er als betroffener Bürger nicht vor der beschlossenen Namensänderung konsultiert worden sei. Die Anwohner hätten jedoch ein Recht gehört zu werden, da sowohl Privatpersonen wie auch Unternehmen bei einer Umbenennung ihre Adresse ändern und dafür eventuell auch offizielle Dokumente wie Briefköpfe oder Grundbucheinträge korrigieren müssten. Diese "Unannehmlichkeiten" blieben auch Lieferungsfirmen und Notrettungsdiensten nicht erspart, die ihre Straßenkarten kontinuierlich aktualisieren und sich mit neuen Straßennamen vertraut machen müssten.
In seinem gestern gefällten Urteil weist Parker diese Argumentation als "haltlos" und "unseriös" zurück. Dabei verweist er unter anderem auf die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung, die es dem Gericht unmöglich mache, einem politischen Organ wie dem Windhoeker Stadtrat "Vorschriften" über die Ausübung seiner Befugnisse zu machen.
Ebenso wenig könne sich Vaatz anmaßen, in seinem Antrag für die Einwohner der Uhlandstraße zu sprechen, mit denen ihn nicht einmal die geografische Nähe als Einwohner derselben Straße verbinde. Demnach kam Parker zu dem Ergebnis, Vaatz sei den Nachweis dafür schuldig geblieben, warum die Einwohner der Uhland-Straße nicht einen eigenen Antrag stellen könnten und er folglich in ihrem Namen sprechen müsse.
Die Einwände des Klägers gegen eine Umbenennung der Gloudinastraße in Joseph-Mukwayu-Ithana-Straße empfindet Parker wahlweise als "beleidigend", "abschätzig", "verleumderisch" und "abscheulich". Der Richter bezieht sich dabei offenbar auf eine eidesstattliche Erklärung von Vaatz, wonach er Joseph-Mukwayu-Ithana "nicht gekannt" habe und sich folglich auch keiner besonderen Verdienste bewusst sei, für die der verstorbenen Ehemann der derzeitigen Justizministerin Pendukeni Iivula-Ithana mit einem eigenen Straßennamen geehrt werden solle.
Mit dieser "Ächtung" hat Vaatz nach Einschätzung des Richters nicht nur Ithanas Beitrag zum Befreiungskampf geschmälert, sondern auch die Justizministerin beleidigt, die beim Windhoeker Stadtrat ihren verstorbenen Mann für die Würdigung durch einen eigenen Straßennamen vorgeschlagen hatte. Außerdem habe Vaatz durch seinen "diabolisch, zynischen" Angriff gegen Ithana in "rücksichtloser", "mutwilliger", "leichtsinniger" und "übereifriger" Art und Weise seine vermeintlichen Rechte verfolgt und dabei Ithana "verprellt, beleidigt, verärgert und herabgesetzt", die sich als Außenstehende nicht vor Gericht hätte wehren können.
Vaatz kündigte gestern auf Anfrage der AZ an, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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