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Streit um Studium
Streit um Studium

Streit um Studium

Unam verklagt erneut ehemaligen Mitarbeiter
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Zur Begründung führt die Unam an, der Antragsgegner Alberth Possinger Samakupa habe auf Grundlage einer verbindlichen Vereinbarung zwischen Januar 2011 und November 2012 Studienurlaub und während dieser Zeit weiter sein Gehalt erhalten. Die Abmachung sei im Rahmen geltender Personalbestimmungen geschlossen worden, wonach Angestellte, die ihre Tätigkeit bei der UNAM unterbrechen und ein Studium verfolgen, das in der Zwischenzeit weitergezahlte Gehalt zurückerstatten müssen, wenn sie das Studium nicht abschließen.

Ferner würden die relevanten Richtlinien vorschreiben, dass die derart Begünstigten alle sechs Monate schriftlich über die Fortschritte ihres Studiums informieren und nach dessen Abschluss mindestens so lange für die UNAM tätig werden müssen, wie sie zuvor abwesend waren. Sollten sie gegen diese Auflage verstoßen, gelte dies als Vertragsbruch und werde die Rückzahlung des Gehalts fällig, das sie während ihrer Abwesenheit weiter erhalten hätten.

Laut Unam treffe dies im Falle des Beklagte zu, weil er weder die notwendigen Formulare für seinen Studienurlaub unterzeichnet, noch über die Fortschritte seines Studiums informiert und dieses auch nicht abgeschlossen habe. Außerdem führt die Universität an, Samakupa habe bis zu seiner Kündigung am 30. November 2015 verschwiegen, dass er sein Studium nicht beendet habe. Er habe sich folglich während seiner Abwesenheit an dem weitergezahlten Gehalt bereichert und sei verpflichtet, dieses zurückzuzahlen.

Samakupa beruft sich in seiner Klageerwiderung darauf, das Gesuch der Antragsteller sei erst drei Jahre nach seiner Kündigung eingereicht worden und damit verjährt. Ferner führt er an, er habe nie einen Vertrag zu seinem Studienurlaub mit der Unam unterschrieben und sei auch nicht zur Rückzahlung des in der Zwischenzeit erhaltenen Gehalts verpflichtet, weil der Studienaufenthalt kein Privileg, sondern eine Kondition seines Arbeitsvertrags gewesen sei.

Weil ihm darin die Fortsetzung seines Studiums zugesichert worden sei, fänden die in solchen Fällen sonst üblichen Auflagen der Personalbestimmungen keine Anwendung und sei es deshalb unerheblich, dass er sein Studium nicht abgeschlossen habe.

In einem getrennten Verfahren fordert die Unam von der ehemaligen Dozentin Laetitia Fransman die Rückzahlung von 624000 N$. Diese hatte laut Unam an der Universität von Pretoria ihre Dissertation abgeschlossen und während ihrer Abwesenheit nicht nur ihr Gehalt weiter bezogen, sondern auch eine Studiums-Zulage erhalten, die sie der Universität nun schuldig sei, weil sie nach ihrer Rückkehr sofort gekündigt habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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