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Streit um Urlaubszeit

Windhoek - "Sobald dieser Gesetzentwurf in Kraft tritt, werden namibische Arbeitnehmer mehr Urlaubstage haben, als in anderen SADC-Staaten", erklärte der Generalsekretär des Namibischen Arbeitgeberverbands (NEF), Tim Parkhouse, gestern auf Anfrage.

Deshalb werde Namibia im regionalen Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und seine Anziehungskraft auf internationale Investoren abnehmen. Außerdem werde die hohe Anzahl bezahlter Urlaubstage dazu führen, dass Unternehmer weniger neue Mitarbeiter einstellen, was nicht im Interesse der Arbeitsbeschaffung sei.

Parkhouse zufolge gelten in Swasiland und Lesotho derzeit zwölf bezahlte Urlaubstage, in Südafrika und Malawi 15 und in Mauritius 16. Unabhängig davon, dass Namibia aufgrund der überproportional hohen Anzahl Urlaubstage gegenüber diesen Ländern im Wettbewerb um Investoren im Nachteil sei, kämen für hiesige Unternehmen erschwerend die zusätzlichen fünf Tage bezahlten Sonderurlaubs hinzu.

Die Novelle sieht in ihrer derzeitigen Fassung vor, dass sich Arbeitnehmer für jährlich fünf Tage bezahlten Sonderurlaub qualifizieren und diesen beanspruchen können, wenn ein Mitglied ihrer direkten Familie (inklusive Schwiegereltern) stirbt oder schwer erkrankt. Falls diese fünf Tage nicht genommen werden, dürfen sie nicht ins nächste Jahr übertragen und auch im Falle der Entlassung bei der Berechnung der Abfindung nicht (wie unbenutzte Urlaubstage) berücksichtigt werden.

Parkhouse zufolge ist eine solche gesetzliche Regelung in anderen SADC-Staaten unüblich, wo derartiger Sonderurlaub meist zwischen dem Arbeitgeber und seinen Angestellten bzw. der zuständigen Gewerkschaft verhandelt werde. Da der neue Arbeitsgesetz-Entwurf diesen Sonderurlaub explizit auf fünf Tage festlege, bestehe theoretisch die Gefahr, dass diese fünf Tage von Angestellten auch voll beanspruch würden und sich der bezahlte Gesamturlaub damit auf 25 Tage erhöhe.

Die Nationale Gewerkschaft Namibischer Arbeiter (NUNW) sieht das anders. "Als Interessenvertretung der Angestellten sind wir natürlich darüber erfreut, dass die Anzahl bezahlter Urlaubstage von derzeit 18 auf 20 angehoben werden soll", sagte der Präsident der NUNW, Alpheus Muheua, gestern auf Anfrage.

Gleichzeitig kündigte er an, die NUNW werde im Rahmen einer detaillierten Analyse des Gesetzentwurfes auch die wirtschaftlichen Folgen der Urlaubsregelung prüfen und diese mit den geltenden Gesetzen anderer Afrikaländer vergleichen.

Der Generalsekretär der NUNW, Evilastus Kaaronda, hob in seiner Reaktion hervor, die Gewerkschaften hätten bei den Verhandlungen über den Gesetzentwurf gegenüber den Arbeitgebern große Zugeständnisse gemacht, die sich deshalb nicht über die Urlaubsregelung beklagen sollten.

Die Novelle sieht vor, dass sich die Anzahl bezahlter Urlaubstage künftig an der wöchentlichen Anzahl Arbeitstage von Angestellten orientieren wird. Demnach soll ein Beschäftigter, der einen Tage pro Woche arbeitet, vier Urlaubstage im Jahr erhalten und ein Berufstätiger, der sechs Tage in der Woche Dienst tut 24 Tage bekommen.

Durchschnittliche Erwerbstätige, die fünf Tage die Woche arbeiten, sollen sich für 20 bezahlte Urlaubstage qualifizieren.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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