Streitfrage Büffel
Seit Jahren schon streiten sich Wildfarmer und die Behörden, vor allem die Veterinärbehörde um die Zulassung und Nicht-Zulassung von Büffeln auf kommerziellen Farmen. Normalerweise sind die Kaffernbüffel Träger der gefürchteten Maul- und Klauenseuche wie es der Fall in der Caprivi- und Kavango-Region ist. Erstaunlicherweise befand sich bis vor einigen Jahren eine freilebende Büffelherde im ehemaligen Buschmannland in der nordwestlichen Ecke der Otjozondjupa-Region, die frei von der Maul- und Klauenseuche war. Diese Tiere wurden eingefangen und befinden sich seitdem in einem 2000 Hektar Kamp. Die Büffel im Waterberg-Plateaupark, die sich dort seit fast 40 Jahren mitten im kommerziellen Farmgebiet befinden, stammen ursprünglich aus dem Addo-Park in Südafrika und sind ebenfalls keine Träger der Maul- und Klauenseuche. Es ist kein Geheimnis, dass von den Büffeln ausgebrochen sind, wegen des schlechten Zaunes um den Park und sich auf den umliegenden Farmen herumgetrieben haben. Die Farmer hatten dies in einigen Fällen der Naturschutzbehörde gemeldet und nach einiger Zeit wurden die Tiere zurück in den Park gebracht. Nie gab es Fälle der Maul- und Klauenseuche in dem kommerziellen Farmgebiet wegen der Büffel im Waterberg-Plateaupark. Trotzdem erlaubte die Veterinärbehörde nicht, dass von diesen Büffeln an Wildfarmer verkauft und auf den Farmen ausgesetzt werden. Von landwirtschaftlicher und veterinärmedizinischer Seite hieß es immer, dass die Büffel die milliardenschwere Fleischindustrie gefährden würden und es deshalb nicht erlaubt werde Büffel auf Farmen auszusetzen. Wissenschaftlich kann dies jedoch nicht belegt werden. Jetzt hat ein Mann geklagt und ist der Meinung, dass das Verbot, welches allem Anschein nicht als Gesetz sondern nur als Richtlinie vorliegt, verfassungswidrig sei. Ein Antrag einen Tag vor der Wildversteigerung des Ministeriums für Umwelt und Tourismus (heute) hatte zur Folge, dass das Umweltministerium die 57 zum Verkauf bereitstehenden Büffel zurückzog. Nur ausländische Käufer hätten sie ersteigern können oder Namibier die vor der Auktion eine Sondergenehmigung der Veterinärbehörde erhalten hätten. Einer stellte einen Antrag, der jedoch schon bei der Eingabe anscheinend von dem zuständigen Staatssekretär verbal abgeschossen wurde.
Es ist an der Zeit, dass der Sachverhalt endgültig wissenschaftlich geklärt wird und sämtliche Vor- und Nachteile abgewogen werden. Büffel sind nicht nur eine Attraktion als Trophäentiere, sondern als Teil der sogenannten Big 5 eine Bereicherung für jede Wildfarm. Natürlich besteht die Gefahr eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche vor allem weil es für die Behörden unmöglich ist, zu garantieren, dass niemand einen mit der gefürchteten Maul- und Klauenseuche infizierte(n) Büffel(kalb) aus den Maul- und Klauenseuchengebieten im Nordosten des Landes in das kommerzielle Farmgebiet schmuggelt. Es muss dennoch eine wissenschaftliche Überprüfung geben.
Es ist an der Zeit, dass der Sachverhalt endgültig wissenschaftlich geklärt wird und sämtliche Vor- und Nachteile abgewogen werden. Büffel sind nicht nur eine Attraktion als Trophäentiere, sondern als Teil der sogenannten Big 5 eine Bereicherung für jede Wildfarm. Natürlich besteht die Gefahr eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche vor allem weil es für die Behörden unmöglich ist, zu garantieren, dass niemand einen mit der gefürchteten Maul- und Klauenseuche infizierte(n) Büffel(kalb) aus den Maul- und Klauenseuchengebieten im Nordosten des Landes in das kommerzielle Farmgebiet schmuggelt. Es muss dennoch eine wissenschaftliche Überprüfung geben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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