Strittig: Was ist Prostitution?
Windhoek - Durch einen Antrag im Obergericht könnten schon bald die beiden derzeit legalen Anklagen "Herumstehen in der Öffentlichkeit" (loitering) und "Ansprechen von Personen" mit dem eventuellen Angebot der Prostitution (soliciting) verfassungsmäßig geändert werden. Das Zentrum für Rechtsbeistand (Legal Assistance Centre, LAC) in Windhoek bestätigte gestern, diesen Antrag bis spätestens September 2002 zu stellen.
Ausschlaggebend für den Schritt war die Verhaftung einer 16- bzw. 17-köpfigen Gruppe im Januar und März dieses Jahres im Zentrum von Windhoek, denen die beiden Anklagepunkte vorgeworfen werden. Gestern mussten die Frauen im Alter von 16 bis 48 Jahren sowie auch junge Männer, welche von Kräften der Wach- und Sicherheitsabteilung der Stadt aufgegriffen und zur Polizeistation gebracht worden sind, im Magistratgericht von Katutura erscheinen. Mittlerweile verstarb einer der Angeklagten sowie wurde eine Person auch wieder freigelassen.
Die Verteidigerin der beiden Gruppen, Evelyn Zimba vom LAC, und Staatsanwältin Shaheeda Kröhne einigten sich vor der Verhandlung, den Prozessbeginn auf den 25. September 2002 zu verlegen. Der Grund dafür war, dass in der Zwischenzeit LAC den Antrag im Windhoeker Obergericht einbringen wird. Bei Befürwortung und somit einer verfassungsmäßigen Änderung der aus dem Jahre 1930 stammenden Stadtverordnung würden die Anklagepunkte gegen die beiden Gruppen fallengelassen werden. Fast alle Beschuldigten befinden sich in der Zwischenzeit auf freiem Fuß. Einige konnten die Kaution von N$ 150 jedoch nicht aufbringen und verbleiben daher in Untersuchungshaft.
Ausschlaggebend für den Schritt war die Verhaftung einer 16- bzw. 17-köpfigen Gruppe im Januar und März dieses Jahres im Zentrum von Windhoek, denen die beiden Anklagepunkte vorgeworfen werden. Gestern mussten die Frauen im Alter von 16 bis 48 Jahren sowie auch junge Männer, welche von Kräften der Wach- und Sicherheitsabteilung der Stadt aufgegriffen und zur Polizeistation gebracht worden sind, im Magistratgericht von Katutura erscheinen. Mittlerweile verstarb einer der Angeklagten sowie wurde eine Person auch wieder freigelassen.
Die Verteidigerin der beiden Gruppen, Evelyn Zimba vom LAC, und Staatsanwältin Shaheeda Kröhne einigten sich vor der Verhandlung, den Prozessbeginn auf den 25. September 2002 zu verlegen. Der Grund dafür war, dass in der Zwischenzeit LAC den Antrag im Windhoeker Obergericht einbringen wird. Bei Befürwortung und somit einer verfassungsmäßigen Änderung der aus dem Jahre 1930 stammenden Stadtverordnung würden die Anklagepunkte gegen die beiden Gruppen fallengelassen werden. Fast alle Beschuldigten befinden sich in der Zwischenzeit auf freiem Fuß. Einige konnten die Kaution von N$ 150 jedoch nicht aufbringen und verbleiben daher in Untersuchungshaft.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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