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Strzelecki-Fall erneut vertagt
Strzelecki-Fall erneut vertagt

Strzelecki-Fall erneut vertagt

Staatsanwaltschaft fordert Gefängnisstrafe für Ausbrecher
Erwin Leuschner
Von Erwin Leuschner

Swakopmund

Zum wiederholten Mal sind Fabianus Lazarus und Simon Jerobeam dem Magistratsrichter in Swakopmund vorgeführt worden. Das Duo muss sich wegen Mordes in zwei Fällen, Hauseinbruchs mit Raubabsicht, Justizbehinderung sowie Raub- und Mordkomplotts verantworten.

Während des gestrigen Gerichtsauftritts wurde der Fall zwecks weiterer polizeilicher Ermittlungen auf den 29. Mai vertagt. Außerdem wurde gegen deren Mitangeklagten Stefanus Daniel ein Haftbefehl erlassen. Daniel war Anfang Februar zusammen mit Lazarus sowie zwei Angeklagten in einem anderen Mord-Fall aus den Polizeizellen in Swakopmund geflüchtet (AZ berichtete). Derweil Lazarus und die anderen beiden Personen, Matias Nujoma (25) und Ngenokesho Stefanus (23), in Angola wieder festgenommen werden konnten, ist die Festnahme von Daniel noch nicht gelungen.

Lazarus, Jerobeam und Daniel sollen im August 2017 in das Haus des deutschsprachigen Rentnerpaars Strzelecki in Swakopmund eingebrochen und Roswitha (79) und Siegfried Strzelecki (82) überfallen haben. Roswitha Strzelecki sei mit einem Seil erdrosselt worden, derweil Siegfried Strzelecki (82) wenige Tage nach dem Überfall an den Folgen seiner Verletzungen im Krankenhaus verstarb. Der Fall hatte Entrüstung in der Küstengemeinschaft ausgelöst und auch zu einer Massendemonstration geführt (AZ berichtete). Indes wurden Lazarus, Nujoma und Stefanus am vergangenen Montag dem Regionalgericht in Swakopmund vorgeführt, wo sie sich wegen Ausbruchs aus dem Polizeigewahrsam verantworten müssen. Während der Verhandlung standen alle drei Angeklagten ihre Schuld ein.

„Der Ausbruch aus dem Polizeigewahrsam ist in Namibia weit verbreitet und nur, weil die Angeklagten die Tat gestanden haben, zeigt dies nicht, dass sie ihre Handlung bereuen“, sagte Staatsanklägerin Latoya Katjitundu. Eine Geldstrafe sei in diesem Fall nicht angebracht, da dies andere Häftlinge ermutigen würde, ebenfalls aus dem Polizeigewahrsam zu fliehen. „Eine Geldstrafe wäre eine Ungerechtigkeit“, sagte sie und forderte daher jeweils 24 Monate Gefängnis für die drei Angeklagten.

Richterin Gaynor Poulton fügte hinzu, dass ein Gefängnisausbruch nicht nur gleichbedeutend mit Justizbehinderung sei, sondern „exorbitante Beträge“ nötig gewesen seien, um die Angeklagten wieder festzunehmen. „Es gibt daher das Bedürfnis, höhere Strafen zu verhängen“, sagte sie.

Der Fall wurde auf den 18. März vertagt. Dann soll das Strafmaß für das Trio verkündet werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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