Suizidversuch sabotiert Prozess
Angeklagte fast zum „Selbstschutz“ festgenommen
Von Marc Springer, Windhoek
Die Angeklagte Stephanie Serfontein (49) hatte bei einer Vorverhandlung am 27. Januar angekündigt, die gegen sie erhobenen Vorwürfe weitgehend bestätigen und dabei ihre Beteiligung an der Unterschlagung von rund 4,2 Millionen N$ der Firma Ferrodrill gestehen zu wollen (AZ berichtete). Bei einem dafür angesetzten Gerichtstermin kündigte der für diesen Zweck eingesprungene Anwalt Louis Botes an, seine Mandantin sei verhindert.
Grund sei ein fehlgeschlagener Versuch von Serfontein, sich am Sonntag mittels einer Überdosis Tabletten das Leben zu nehmen. Mit Hinweis auf ein ärztliches Attest und der schriftlichen Freistellung eines Psychiaters teilte Botes mit, dass seine Mandantin „weder psychisch noch physisch“ in der Lage sei, an der Verhandlung teilzunehmen, dies aber am kommenden Donnerstag nachholen könne.
Staatsanwältin Constance Moyo wollte dem daraus abgeleiteten Antrag einer Vertagung nicht vorbehaltlos zustimmen. Vielmehr ließ sie in Person von Emily Prada die leitende Ermittlungsbeamtin in dem Betrugsfall als Zeugin rufen, die Serfontein kurz zuvor in der Wohnung ihres Schwiegersohns besucht hatte. Diese gab zu Protokoll, Serfontein habe sich „normal bewegt“ und „rational und gefasst“ gewirkt.
Moyo zufolge seien deshalb Zweifel angebracht, ob Serfontein tatsächlich nicht verhandlungsfähig sei und sich ihre Abwesenheit mit dem gescheiterten Selbstmordversuch rechtfertigen lasse. Demnach ersuchte sie Richter Kobus Miller, der Angeklagten die Kaution zu entziehen und Haftbefehl gegen sie zu erlassen. Eine solche Maßnahme habe ferner den Vorteil, dass Serfontein im Polizeigewahrsam keinen weiteren Selbstmordversuch unternehmen und „vor sich selbst geschützt“ werden könne.
Der sichtlich verärgerte Botes hielt dem entgegen, seine Mandantin sei keine Simulantin, sondern nachweislich labil und das Umfeld einer Polizeizelle ihrer geistigen Verfassung nicht zuträglich. Ferner bestehe keine Garantie, dass sie im Arrest nicht Mittel und Wege finden werde, sich selbst das Leben zu nehmen.
Richter Miller gab zwar zu bedenken, die oberflächliche Bescheinigung des Psychiaters sage wenig über die mentale Verfassung der Beschuldigten aus und lasse sich folglich nicht als Bestätigung für die Version des Verteidigers nutzen. Dennoch sah er keine Notwendigkeit, die Angeklagte festnehmen zu lassen, sondern erließ einen Haftbefehl, den er bis zum kommenden Donnerstag aussetzte.
Die Angeklagte Stephanie Serfontein (49) hatte bei einer Vorverhandlung am 27. Januar angekündigt, die gegen sie erhobenen Vorwürfe weitgehend bestätigen und dabei ihre Beteiligung an der Unterschlagung von rund 4,2 Millionen N$ der Firma Ferrodrill gestehen zu wollen (AZ berichtete). Bei einem dafür angesetzten Gerichtstermin kündigte der für diesen Zweck eingesprungene Anwalt Louis Botes an, seine Mandantin sei verhindert.
Grund sei ein fehlgeschlagener Versuch von Serfontein, sich am Sonntag mittels einer Überdosis Tabletten das Leben zu nehmen. Mit Hinweis auf ein ärztliches Attest und der schriftlichen Freistellung eines Psychiaters teilte Botes mit, dass seine Mandantin „weder psychisch noch physisch“ in der Lage sei, an der Verhandlung teilzunehmen, dies aber am kommenden Donnerstag nachholen könne.
Staatsanwältin Constance Moyo wollte dem daraus abgeleiteten Antrag einer Vertagung nicht vorbehaltlos zustimmen. Vielmehr ließ sie in Person von Emily Prada die leitende Ermittlungsbeamtin in dem Betrugsfall als Zeugin rufen, die Serfontein kurz zuvor in der Wohnung ihres Schwiegersohns besucht hatte. Diese gab zu Protokoll, Serfontein habe sich „normal bewegt“ und „rational und gefasst“ gewirkt.
Moyo zufolge seien deshalb Zweifel angebracht, ob Serfontein tatsächlich nicht verhandlungsfähig sei und sich ihre Abwesenheit mit dem gescheiterten Selbstmordversuch rechtfertigen lasse. Demnach ersuchte sie Richter Kobus Miller, der Angeklagten die Kaution zu entziehen und Haftbefehl gegen sie zu erlassen. Eine solche Maßnahme habe ferner den Vorteil, dass Serfontein im Polizeigewahrsam keinen weiteren Selbstmordversuch unternehmen und „vor sich selbst geschützt“ werden könne.
Der sichtlich verärgerte Botes hielt dem entgegen, seine Mandantin sei keine Simulantin, sondern nachweislich labil und das Umfeld einer Polizeizelle ihrer geistigen Verfassung nicht zuträglich. Ferner bestehe keine Garantie, dass sie im Arrest nicht Mittel und Wege finden werde, sich selbst das Leben zu nehmen.
Richter Miller gab zwar zu bedenken, die oberflächliche Bescheinigung des Psychiaters sage wenig über die mentale Verfassung der Beschuldigten aus und lasse sich folglich nicht als Bestätigung für die Version des Verteidigers nutzen. Dennoch sah er keine Notwendigkeit, die Angeklagte festnehmen zu lassen, sondern erließ einen Haftbefehl, den er bis zum kommenden Donnerstag aussetzte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen