SWAPO geht "illegal" gegen neu gegründete RDP vor
Windhoek - Die SWAPO hat angeblich eine Einschüchterungs-Kampagne gegen Anhänger der neu gegründeten Rally for Democracy and Progress (RDP) initiiert, die sie offenbar als ernste politische Bedrohung empfindet.
Die AZ hat verschiedene Berichte empfangen, darunter auch aus Kreisen der sieben leitenden Genossen, die am Donnerstag formal aus der SWAPO ausgetreten sind, wonach jene mit unlauteren Mitteln gegen die neue Partei vorgeht. So sollen Anhänger oder Funktionäre der SWAPO die Liste mit den Namen von 700 RDP-Unterstützern kopiert haben, die die neue Partei im Rahmen ihrer Registrierung bei der Wahlkommission (ECN) eingereicht hat.
"Sie benutzen diese Liste, um Staatsdiener unter Druck zu setzen, die sich mit ihrer Unterschrift unter das Dokument zur RDP bekannt haben", erklärte ein Sympathisant der neuen Partei gestern auf Anfrage, der nicht namentlich genannt werden will. Diese Einschüchterung konzentriere sich auf die Regionen Ohangwena, Oshikoto, Omusati und Oshana in denen rund 60 Prozent der Bevölkerung lebt und die als Hochburgen der SWAPO gelten.
Der Direktor der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM), Phil ya Nangoloh, ist über dieses Vorgehen "erschüttert". "Wir haben in den letzten Tagen zahlreiche Berichte von Personen empfangen, die sich bei uns gemeldet haben und wegen ihrer Nähe zu RDP verfolgt fühlen", erklärte er gestern auf Anfrage. Derartige Beschwerden seien vor allem von Angestellten des öffentliche Dienstes eingegangen, denen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes gedroht worden sei, wenn sie sich nicht zur SWAPO bekennen und von der RDP distanzieren sollten.
"Eine solche Drangsalierung stellt einen groben Verstoß gegen die Verfassung dar", klagte ya Nangoloh. Schließlich sei im Grundgesetz die Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert und damit auch das Recht geschützt, "sich irgend einer Partei anzuschließen".
Ya Nangoloh zufolge ist die Namensliste, die neu gegründete Parteien bei der Wahlkommission einreichen und mit der sie vor einer Registrierung die Unterstützung von mindestens 500 Anhängern dokumentieren müssen, ein öffentliches Dokument. Dieses zu vervielfältigen und gegen die Unterzeichner einzusetzen, sei jedoch "illegal und kriminell".
Die AZ hat verschiedene Berichte empfangen, darunter auch aus Kreisen der sieben leitenden Genossen, die am Donnerstag formal aus der SWAPO ausgetreten sind, wonach jene mit unlauteren Mitteln gegen die neue Partei vorgeht. So sollen Anhänger oder Funktionäre der SWAPO die Liste mit den Namen von 700 RDP-Unterstützern kopiert haben, die die neue Partei im Rahmen ihrer Registrierung bei der Wahlkommission (ECN) eingereicht hat.
"Sie benutzen diese Liste, um Staatsdiener unter Druck zu setzen, die sich mit ihrer Unterschrift unter das Dokument zur RDP bekannt haben", erklärte ein Sympathisant der neuen Partei gestern auf Anfrage, der nicht namentlich genannt werden will. Diese Einschüchterung konzentriere sich auf die Regionen Ohangwena, Oshikoto, Omusati und Oshana in denen rund 60 Prozent der Bevölkerung lebt und die als Hochburgen der SWAPO gelten.
Der Direktor der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM), Phil ya Nangoloh, ist über dieses Vorgehen "erschüttert". "Wir haben in den letzten Tagen zahlreiche Berichte von Personen empfangen, die sich bei uns gemeldet haben und wegen ihrer Nähe zu RDP verfolgt fühlen", erklärte er gestern auf Anfrage. Derartige Beschwerden seien vor allem von Angestellten des öffentliche Dienstes eingegangen, denen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes gedroht worden sei, wenn sie sich nicht zur SWAPO bekennen und von der RDP distanzieren sollten.
"Eine solche Drangsalierung stellt einen groben Verstoß gegen die Verfassung dar", klagte ya Nangoloh. Schließlich sei im Grundgesetz die Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert und damit auch das Recht geschützt, "sich irgend einer Partei anzuschließen".
Ya Nangoloh zufolge ist die Namensliste, die neu gegründete Parteien bei der Wahlkommission einreichen und mit der sie vor einer Registrierung die Unterstützung von mindestens 500 Anhängern dokumentieren müssen, ein öffentliches Dokument. Dieses zu vervielfältigen und gegen die Unterzeichner einzusetzen, sei jedoch "illegal und kriminell".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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