Swapo verurteilt
Windhoek - Die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) hat die Absicht der Swapo verurteilt, strategische Regierungsämter mit "loyalen" Parteifunktionären zu besetzen.
Nach Einschätzung der NGfM widerspricht diese Vorgehensweise Artikel 10 der Verfassung, die jegliche Form der Diskriminierung untersagt, darunter auch jene, die auf politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit beruht. Darüber hinaus sei die Regierung verfassungsrechtlich dazu angehalten, eine "ausgewogene Personalstruktur im Staatsdienst, sowie in der Polizei, dem Militär und Gefängnisdienst" herbeizuführen.
Ferner sei Regierung verpflichtet, innerhalb des ihr zur Verfügung stehenden Haushalts zu agieren. Da sich dieser Haushalt aus Steuergeldern aller Einwohner (also auch Kritikern der machthabenden Partei) zusammensetze, sei es der Regierung nicht erlaubt, bestimmte Stellen im Staatsdienst ihren Symphatisanten vorzubehalten.
Weil das Grundgesetz alle Einwohner des Landes unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit schütze, sei die Regierung nicht ermächtigt, ihre Anhänger auf Kosten von Unterstützern der Opposition zu bevorzugen. Ein solches Verhalten werde "Missgunst und Nervosität" unter den Benachteiligten auslösen, was mit dem Ziel der nationalen Versöhnung unverträglich sei.
Nach Einschätzung der NGfM widerspricht diese Vorgehensweise Artikel 10 der Verfassung, die jegliche Form der Diskriminierung untersagt, darunter auch jene, die auf politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit beruht. Darüber hinaus sei die Regierung verfassungsrechtlich dazu angehalten, eine "ausgewogene Personalstruktur im Staatsdienst, sowie in der Polizei, dem Militär und Gefängnisdienst" herbeizuführen.
Ferner sei Regierung verpflichtet, innerhalb des ihr zur Verfügung stehenden Haushalts zu agieren. Da sich dieser Haushalt aus Steuergeldern aller Einwohner (also auch Kritikern der machthabenden Partei) zusammensetze, sei es der Regierung nicht erlaubt, bestimmte Stellen im Staatsdienst ihren Symphatisanten vorzubehalten.
Weil das Grundgesetz alle Einwohner des Landes unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit schütze, sei die Regierung nicht ermächtigt, ihre Anhänger auf Kosten von Unterstützern der Opposition zu bevorzugen. Ein solches Verhalten werde "Missgunst und Nervosität" unter den Benachteiligten auslösen, was mit dem Ziel der nationalen Versöhnung unverträglich sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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