Swartbooi siegt vor Gericht
Ausschluss der Politiker aus dem Parlament war rechtswidrig
Von Erwin Leuschner, Swakopmund/Windhoek
„Der Speaker hat undemokratisch gehandelt. Er hat unser Recht auf eine Teilnahme an der Nationalversammlung verletzt. Er ist jedoch gescheitert“, sagte Bernadus Swartbooi, Präsident der Partei LPM (Landless Peoples Movement), gestern Mittag in Windhoek. Swartbooi berief eine Pressekonferenz ein und teilte dabei seine Euphorie über das am Morgen gefällte Urteil mit. „Dies war keine strafrechtliche Sache. Es war auch keine Zivilklage. Es war vielmehr eine Frage unserer demokratischen Rechte, die verletzt wurden“, sagte er.
In ihrem gestrigen Urteil haben die Richter Peter Shivute, Dave Smuts und Theo Frank den Berufungsantrag der Politiker stattgegeben, nachdem Swartbooi und Seibeb im Mai vor dem Obergericht gescheitert waren, ihre Rückkehr ins Parlament einzuklagen. Richter Kobus Miller war im Mai zu dem Ergebnis gekommen, dass das Anliegen eine Sache des Parlaments und die Justiz aufgrund geltender Gewaltenteilung nicht befugt sei, in Angelegenheiten der Legislative zu intervenieren (AZ berichtete).
Swartbooi und Seibeb waren Mitte April nach einer turbulenten Sitzung der Nationalversammlung aus dem Saal komplimentiert worden. Präsident Hage Geingob hatte zuvor seine jährliche Rede zur Lage der Nation gegeben. Als Geingob Fragen der Oppositionspolitiker beantwortete, hatten die beiden Politiker die Versammlung immer wieder gestört. Wenige Tage nach der Sitzung, am 19. April 2021, hatte der Speaker Peter Katjavivi sie schriftlich informiert, dass sie wegen „grob unangemessenem Verhalten“ nicht in die Nationalversammlung zurückkehren dürften.
In ihrem gestrigen Urteil kamen die drei Richter zum Schluss, dass der Speaker in seinem Schreiben am 19. April bzw. mit seiner Entscheidung außerhalb seiner Befugnisse gehandelt habe und jene rechtswidrig gewesen sei. Dies erklärten sie für null und nichtig. Zudem müsse der Speaker alle rechtlichen Kosten übernehmen. Laut den Richtern hat Katjavivi lediglich das Befugnis, Ordnung im Plenarsaal aufrechtzuerhalten, er darf jedoch keine disziplinarischen Maßnahmen ergreifen. „Die Entscheidung, die Beschwerdeführer auf unbestimmte Zeit zu suspendieren, wurde nicht im Einklang mit der Satzung oder dem Gesetz getroffen und war auch keine Entscheidung des Parlaments, sondern des Speakers“, heißt es.
„Es war das ursprüngliche Ziel des Speakers, uns für zehn Monate zu suspendieren“, sagte Swartbooi gestern. In dieser Zeit würden im Parlament wichtige Sachen unter Ausschluss seiner Partei besprochen, was „interne Reibungen“ in der LPM auslösen würde. Ihm und Seibeb würde somit der Rauswurf drohen. „Letztlich sollten wir dann durch zwei andere LPM-Politiker im Parlament ersetzt werden“, erklärte Swartbooi und sagte, dass der Speaker somit auf ein „möglichst niedriges Niveau gesunken“ sei.
Vor dem Obersten Gerichtshof wurden Swartbooi und Seibeb von den Anwälten Patrick Kauta und Gerson Narib vertreten, für Katjavivi war Sisa Namandje aufgetreten.
„Der Speaker hat undemokratisch gehandelt. Er hat unser Recht auf eine Teilnahme an der Nationalversammlung verletzt. Er ist jedoch gescheitert“, sagte Bernadus Swartbooi, Präsident der Partei LPM (Landless Peoples Movement), gestern Mittag in Windhoek. Swartbooi berief eine Pressekonferenz ein und teilte dabei seine Euphorie über das am Morgen gefällte Urteil mit. „Dies war keine strafrechtliche Sache. Es war auch keine Zivilklage. Es war vielmehr eine Frage unserer demokratischen Rechte, die verletzt wurden“, sagte er.
In ihrem gestrigen Urteil haben die Richter Peter Shivute, Dave Smuts und Theo Frank den Berufungsantrag der Politiker stattgegeben, nachdem Swartbooi und Seibeb im Mai vor dem Obergericht gescheitert waren, ihre Rückkehr ins Parlament einzuklagen. Richter Kobus Miller war im Mai zu dem Ergebnis gekommen, dass das Anliegen eine Sache des Parlaments und die Justiz aufgrund geltender Gewaltenteilung nicht befugt sei, in Angelegenheiten der Legislative zu intervenieren (AZ berichtete).
Swartbooi und Seibeb waren Mitte April nach einer turbulenten Sitzung der Nationalversammlung aus dem Saal komplimentiert worden. Präsident Hage Geingob hatte zuvor seine jährliche Rede zur Lage der Nation gegeben. Als Geingob Fragen der Oppositionspolitiker beantwortete, hatten die beiden Politiker die Versammlung immer wieder gestört. Wenige Tage nach der Sitzung, am 19. April 2021, hatte der Speaker Peter Katjavivi sie schriftlich informiert, dass sie wegen „grob unangemessenem Verhalten“ nicht in die Nationalversammlung zurückkehren dürften.
In ihrem gestrigen Urteil kamen die drei Richter zum Schluss, dass der Speaker in seinem Schreiben am 19. April bzw. mit seiner Entscheidung außerhalb seiner Befugnisse gehandelt habe und jene rechtswidrig gewesen sei. Dies erklärten sie für null und nichtig. Zudem müsse der Speaker alle rechtlichen Kosten übernehmen. Laut den Richtern hat Katjavivi lediglich das Befugnis, Ordnung im Plenarsaal aufrechtzuerhalten, er darf jedoch keine disziplinarischen Maßnahmen ergreifen. „Die Entscheidung, die Beschwerdeführer auf unbestimmte Zeit zu suspendieren, wurde nicht im Einklang mit der Satzung oder dem Gesetz getroffen und war auch keine Entscheidung des Parlaments, sondern des Speakers“, heißt es.
„Es war das ursprüngliche Ziel des Speakers, uns für zehn Monate zu suspendieren“, sagte Swartbooi gestern. In dieser Zeit würden im Parlament wichtige Sachen unter Ausschluss seiner Partei besprochen, was „interne Reibungen“ in der LPM auslösen würde. Ihm und Seibeb würde somit der Rauswurf drohen. „Letztlich sollten wir dann durch zwei andere LPM-Politiker im Parlament ersetzt werden“, erklärte Swartbooi und sagte, dass der Speaker somit auf ein „möglichst niedriges Niveau gesunken“ sei.
Vor dem Obersten Gerichtshof wurden Swartbooi und Seibeb von den Anwälten Patrick Kauta und Gerson Narib vertreten, für Katjavivi war Sisa Namandje aufgetreten.
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Allgemeine Zeitung
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