Taktieren mit viel Aufwand
Nach wochenlangem Diskutieren kommt das Kommunikationsgesetz nun wohl doch auf den Weg. Begleitet wird dies von einem bitteren Nachgeschmack, weil im Rückblick auf den Prozess deutlich wird, dass viel Zeit verschwendet wurde. Die Bedenken und kritischen Äußerungen sind jedenfalls fast komplett verhallt.
Der Zustimmung zu dem Gesetzentwurf im Parlament folgte eine Anhörung des Nationalratsausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Sicherheit. Drei Tage lang hat sich dieses Gremium mit den Meinungen der Öffentlichkeit beschäftigt. Immerhin 22 Körperschaften (Firmen und Organisationen) haben sich dazu geäußert. Das ist ein gutes Zeichen für Demokratie und Bürgerbeteiligung, denn der Ausschuss hat sich bemüht, entsprechenden Sachverstand von verschiedenen Beteiligten und Betroffenen einzuholen und sich somit der Basis zu nähern. Auf der anderen Seite kann man dies nur als reines Taktieren einstufen. Denn diese Woche haben mehrere Abgeordnete des Nationalrates den Gesetzentwurf verteidigt und ihre (vorgefertigte) Meinung wiederholt, bevor sie den Abschlussbericht des Ausschusses überhaupt gelesen haben.
Gewiss, die (emotionalen) Wogen schlugen hoch in den vergangenen Wochen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sachlich argumentiert wird. Sicher ist die Neuregulierung des Telekommunikationsmarktes ein notwendiger Schritt für mehr Wettbewerb und bessere Dienstleistungen für die Kunden. Der strittige Punkt war und ist ohnehin die Einrichtung der Abhörzentren für den Geheimdienst (NCIS). Um es noch mal (sachlich) klarzustellen: Das Belauschen privater Kommunikation ist bereits seit über zehn Jahren auf Grundlage des Geheimdienstgesetzes erlaubt. Jetzt geht es darum, die Möglichkeiten dafür zu optimieren.
Sensible Themen erfordern sensibles Diskutieren und Handeln. Da hilft es nicht, ein Feindbild zu konstruieren. In diesem Fall haben die Medien Prügel bezogen, die in der Öffentlichkeit einen "Sturm von Verwirrung, Betroffenheit und Unsicherheit" ausgelöst hätten, wie Ausschussvorsitzender Jhonny Hakaye im Nationalrat sagte. Grund: Die Medien hatten das mögliche Belauschen von privater Korrespondenz angeprangert. Offenbar haben Hakaye und andere Abgeordnete aber ausgeblendet, dass auch die Oppositionsparteien, der Ombudsmann und das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) vehement vor der Gefahr eines Missbrauchs der Abhörzentren gewarnt haben und im Abhören eine Verletzung der Verfassung sehen.
Es bleibt in jedem Fall ein Drahtseilakt zwischen Schutz vor organisierter Kriminalität (z.B. Menschenhandel, Geldwäsche, Kinderpornografie, Terrorismus) und Schutz der Privatsphäre. Wenigstens hat der Ausschuss eine versöhnliche Annäherung gewagt und vorgeschlagen, die Justiz als Hürde bei der Vergabe von Abhörgenehmigungen in den Gesetzestext einzubauen. Darüber wird heute diskutiert. Dieser Aufwand ist auf jeden Fall nicht vergebens.
Der Zustimmung zu dem Gesetzentwurf im Parlament folgte eine Anhörung des Nationalratsausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Sicherheit. Drei Tage lang hat sich dieses Gremium mit den Meinungen der Öffentlichkeit beschäftigt. Immerhin 22 Körperschaften (Firmen und Organisationen) haben sich dazu geäußert. Das ist ein gutes Zeichen für Demokratie und Bürgerbeteiligung, denn der Ausschuss hat sich bemüht, entsprechenden Sachverstand von verschiedenen Beteiligten und Betroffenen einzuholen und sich somit der Basis zu nähern. Auf der anderen Seite kann man dies nur als reines Taktieren einstufen. Denn diese Woche haben mehrere Abgeordnete des Nationalrates den Gesetzentwurf verteidigt und ihre (vorgefertigte) Meinung wiederholt, bevor sie den Abschlussbericht des Ausschusses überhaupt gelesen haben.
Gewiss, die (emotionalen) Wogen schlugen hoch in den vergangenen Wochen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sachlich argumentiert wird. Sicher ist die Neuregulierung des Telekommunikationsmarktes ein notwendiger Schritt für mehr Wettbewerb und bessere Dienstleistungen für die Kunden. Der strittige Punkt war und ist ohnehin die Einrichtung der Abhörzentren für den Geheimdienst (NCIS). Um es noch mal (sachlich) klarzustellen: Das Belauschen privater Kommunikation ist bereits seit über zehn Jahren auf Grundlage des Geheimdienstgesetzes erlaubt. Jetzt geht es darum, die Möglichkeiten dafür zu optimieren.
Sensible Themen erfordern sensibles Diskutieren und Handeln. Da hilft es nicht, ein Feindbild zu konstruieren. In diesem Fall haben die Medien Prügel bezogen, die in der Öffentlichkeit einen "Sturm von Verwirrung, Betroffenheit und Unsicherheit" ausgelöst hätten, wie Ausschussvorsitzender Jhonny Hakaye im Nationalrat sagte. Grund: Die Medien hatten das mögliche Belauschen von privater Korrespondenz angeprangert. Offenbar haben Hakaye und andere Abgeordnete aber ausgeblendet, dass auch die Oppositionsparteien, der Ombudsmann und das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) vehement vor der Gefahr eines Missbrauchs der Abhörzentren gewarnt haben und im Abhören eine Verletzung der Verfassung sehen.
Es bleibt in jedem Fall ein Drahtseilakt zwischen Schutz vor organisierter Kriminalität (z.B. Menschenhandel, Geldwäsche, Kinderpornografie, Terrorismus) und Schutz der Privatsphäre. Wenigstens hat der Ausschuss eine versöhnliche Annäherung gewagt und vorgeschlagen, die Justiz als Hürde bei der Vergabe von Abhörgenehmigungen in den Gesetzestext einzubauen. Darüber wird heute diskutiert. Dieser Aufwand ist auf jeden Fall nicht vergebens.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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