TASA: Finanzielle Entlastung angestrebt
Autolizenzerneuerung: Zusammenarbeit mit Straßenverwaltungsbehörde
Von Steffi Balzar, Windhoek
Der namibische Verband für Tour-Anbieter (TASA) traf sich am vergangenen Freitag mit der Straßenverwaltungsbehörde (Road Fund Administration, RFA), um über Möglichkeiten zu sprechen, den von der Corona-Pandemie gebeutelten Reiseanbietern bei der Zahlung anfallender Gebühren, Strafen, Zinsen und Verzugszinsen, entgegenzukommen. Das gab TASA nun schriftlich bekannt. Der Verband sei sich bewusst, dass die meisten Zahlungsaufschiebungen der Banken in der Zwischenzeit ausgelaufen seien und sich bisher nicht viele Geschäftsmöglichkeiten ergeben hätten.
Eine Zusammenarbeit mit der Straßenverwaltungsbehörde habe schon Anfang des Jahres begonnen und TASA habe bereits nach einem Verzicht auf die anfallenden Gebühren gefragt. „Das RFA-Finanzteam hat sich in den vergangenen Monaten von der Rechtsabteilung beraten lassen, wonach ein Verzicht gesetzlich nicht möglich ist“, hieß es ferner. Die RFA habe den Verband jedoch nicht gänzlich abgewiesen, sondern ihn aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, die dem Tourismussektor insgesamt helfen könnten.
„Das neuste Treffen verlief sehr gut und unsere Anregungen wurden positiv aufgenommen“, so die Erklärung. Vorgeschlagen wurde demnach die Einführung eines Moratoriums für die Forderung, ausstehende Zahlungen begleichen zu müssen, um eine Autolizenz verlängern zu können. „Somit könnten die Fahrzeuge (bei voller Zahlung der aktuellen Lizenzerneuerung) vorerst wieder in Betrieb genommen werden, um Einnahmen zu generieren“. Bei der nächsten Erneuerung würde das Moratorium jedoch nicht mehr greifen und alle außenstehenden Gebühren müssten daher innerhalb eines Jahres beglichen werden. Strafen und Zinsen, die auf Außenstände anfallen, sollten jedoch in Raten abzahlbar sein oder ganz erlassen werden.
Ferner wäre es ideal, wenn alle ernsthaft betroffenen Fuhrparkeigentümer einen Rabatt auf die Erneuerung erhalten könnten - obwohl dies aus gesetzlicher Sicht wahrscheinlich schwierig sei, hieß es ferner. Auch Vorschläge zur gesetzlichen Aufnahme einer Bestimmung für unvorhergesehene Umstände, die in einem Fall wie der Pandemie beispielsweise einen Zahlungsaufschub ermöglichen, seien eingebracht worden.
„Die Möglichkeit eines Rabatts auf die Lizenzerneuerung wurde von der RFA als derzeit nicht möglich erachtet, da die Gesetzgebung momentan keine Ausnahmeregelung zulässt.“ Bezüglich der anderen Anregungen gebe es jedoch die Möglichkeit dem Sektor in einigen Punkten entgegenzukommen. Die RFA wolle sich bis Ende August zurückmelden, habe jedoch auch um weitere Informationen gebeten. TASA ruft laut Erklärung daher dazu auf, ihnen eine Liste mit allen Fahrzeugen weiterzuleiten, für die keine Zahlungen geleistet wurden, mit den Beträgen der ausstehenden Strafen beziehungsweise Rückständen, da die RFA ihre Vorschriften hinsichtlich der tatsächlich ausstehenden Beträge überprüfen wolle.
Der namibische Verband für Tour-Anbieter (TASA) traf sich am vergangenen Freitag mit der Straßenverwaltungsbehörde (Road Fund Administration, RFA), um über Möglichkeiten zu sprechen, den von der Corona-Pandemie gebeutelten Reiseanbietern bei der Zahlung anfallender Gebühren, Strafen, Zinsen und Verzugszinsen, entgegenzukommen. Das gab TASA nun schriftlich bekannt. Der Verband sei sich bewusst, dass die meisten Zahlungsaufschiebungen der Banken in der Zwischenzeit ausgelaufen seien und sich bisher nicht viele Geschäftsmöglichkeiten ergeben hätten.
Eine Zusammenarbeit mit der Straßenverwaltungsbehörde habe schon Anfang des Jahres begonnen und TASA habe bereits nach einem Verzicht auf die anfallenden Gebühren gefragt. „Das RFA-Finanzteam hat sich in den vergangenen Monaten von der Rechtsabteilung beraten lassen, wonach ein Verzicht gesetzlich nicht möglich ist“, hieß es ferner. Die RFA habe den Verband jedoch nicht gänzlich abgewiesen, sondern ihn aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, die dem Tourismussektor insgesamt helfen könnten.
„Das neuste Treffen verlief sehr gut und unsere Anregungen wurden positiv aufgenommen“, so die Erklärung. Vorgeschlagen wurde demnach die Einführung eines Moratoriums für die Forderung, ausstehende Zahlungen begleichen zu müssen, um eine Autolizenz verlängern zu können. „Somit könnten die Fahrzeuge (bei voller Zahlung der aktuellen Lizenzerneuerung) vorerst wieder in Betrieb genommen werden, um Einnahmen zu generieren“. Bei der nächsten Erneuerung würde das Moratorium jedoch nicht mehr greifen und alle außenstehenden Gebühren müssten daher innerhalb eines Jahres beglichen werden. Strafen und Zinsen, die auf Außenstände anfallen, sollten jedoch in Raten abzahlbar sein oder ganz erlassen werden.
Ferner wäre es ideal, wenn alle ernsthaft betroffenen Fuhrparkeigentümer einen Rabatt auf die Erneuerung erhalten könnten - obwohl dies aus gesetzlicher Sicht wahrscheinlich schwierig sei, hieß es ferner. Auch Vorschläge zur gesetzlichen Aufnahme einer Bestimmung für unvorhergesehene Umstände, die in einem Fall wie der Pandemie beispielsweise einen Zahlungsaufschub ermöglichen, seien eingebracht worden.
„Die Möglichkeit eines Rabatts auf die Lizenzerneuerung wurde von der RFA als derzeit nicht möglich erachtet, da die Gesetzgebung momentan keine Ausnahmeregelung zulässt.“ Bezüglich der anderen Anregungen gebe es jedoch die Möglichkeit dem Sektor in einigen Punkten entgegenzukommen. Die RFA wolle sich bis Ende August zurückmelden, habe jedoch auch um weitere Informationen gebeten. TASA ruft laut Erklärung daher dazu auf, ihnen eine Liste mit allen Fahrzeugen weiterzuleiten, für die keine Zahlungen geleistet wurden, mit den Beträgen der ausstehenden Strafen beziehungsweise Rückständen, da die RFA ihre Vorschriften hinsichtlich der tatsächlich ausstehenden Beträge überprüfen wolle.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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